Donnersbergkreis Dielkirchen: Kein Führerschein für Fahrzeugespann

Lkw und Anhänger wiesen ein zulässiges Gesamtgewicht von 6200 Kilo auf, der Fahrer war jedoch nur im Besitz einer Fahrerlaubnis
Lkw und Anhänger wiesen ein zulässiges Gesamtgewicht von 6200 Kilo auf, der Fahrer war jedoch nur im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B.

Am Freitagnachmittag, gegen 16.30 Uhr, wurde im Bereich Dielkirchen ein 31-jähriger Mann kontrolliert. Wie die Polizei berichtet, stellten die Beamten dabei fest, dass das von ihm geführte Fahrzeuggespann – Lkw und Anhänger – ein zulässiges Gesamtgewicht von 6200 Kilo aufwies. „Der Fahrer war jedoch nur im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B und durfte dementsprechend nur ein Gespann mit einer Gesamtmasse von 3500 Kilo führen“, so die Polizei. Gegen den Fahrzeugführer und gegen den Halter der Fahrzeuge wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde dem Fahrer untersagt.

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