Rockenhausen
Der Haushalt und das „Fortsetzungsfeststellungsurteil“
Angefangen hat das Behörden-Geplänkel im Oktober. Da beschloss der Rockenhausener Stadtrat den Nachtragshaushalt – mit einem Defizit von fast 1,7 Millionen Euro. Darüber war die Kommunalaufsicht – gelinde ausgedrückt – nicht sonderlich begeistert. Schließlich gilt für die rheinland-pfälzischen Kreise, Städte und (Verbands-)Gemeinden seit dem Vorjahr die Maxime einer ausgeglichenen Finanzplanung – bei Zuwiderhandlung droht ein „gesperrter“ Haushalt mit vielen unangenehmen Folgen.
Der Kreis hat deshalb im Dezember eine „Globalbeanstandung“ des Haushalts verfügt. Dagegen hat die VG-Verwaltung für die Stadt Widerspruch bei der Landesbehörde ADD eingelegt. Begründung: Es bestehen „Rechtsbedenken wegen der Forderung auf Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes auf 1000 Prozent ab 2024, Drängen auf einen Verkauf des städtischen Schlosshotels (anstatt Verpachtung) und der Feststellung, dass sich die Stadt ab sofort in der vorläufigen Haushaltsführung befinde“.
Eine Klage kostet viel Zeit und bringt der Stadt wenig
Die Antwort der ADD sei unseren Lesern im Detail erspart. In Kurzform: Die Verfügung der Kreisverwaltung hat sich mit Ablauf des Jahres erledigt, weil sie sich nur auf den 23er (Nachtrags-)Haushalt bezog. Daher könne sie nicht aufgehoben werden. Will die Stadt die Rechtswidrigkeit dennoch nachträglich prüfen lassen, müsse sie ein „Fortsetzungsfeststellungsurteil“ anstreben. Aha.
Davon rate die VG-Verwaltung allerdings ab, informierte Stadtbürgermeister Michael Vettermann nun den Stadtrat: Bis über eine solche Klage entschieden sei, vergehe erstens viel Zeit, zweitens helfe das der Stadt nur wenig. Drittens könne man – sollte auch der Haushalt 2024/25 nicht genehmigt werden – erneut Widerspruch einlegen. Und nicht zuletzt seien manche Anordnungen der Kommunalaufsicht mittlerweile erledigt oder zumindest abgemildert. Denn der Widerspruch sei unter der Annahme erfolgt, dass neben dem Nachtrag „auch der reguläre 23er Haushalt sofort gesperrt ist und dass wir keine Übertragungen ins nächste Jahr machen können“, so Vettermann. Schnell habe sich jedoch in Gesprächen mit dem Kreis herausgestellt, dass dies nicht so sei und die restlichen Finanzmittel überwiegend 2024 weiter zur Verfügung stehen.
Wird auch ein defizitärer Haushalt genehmigt?
Zudem habe die Kommunalaufsicht mit Blick auf den noch zu erstellenden neuen Haushalt signalisiert, eine Erhöhung der Grundsteuer B in Etappen (2024: 750 Prozent; 2025: 995 Prozent) zu akzeptieren. „Soweit die Stadt zusätzlich ein Haushaltssanierungskonzept erstellt und dabei erkennbar einen Sparwillen dokumentiert, wurde die Genehmigung auch eines defizitären Haushalts in Aussicht gestellt.“ Ferner könnten bei den freiwilligen Ausgaben auch städtische Veranstaltungen „in vertretbarem Maße anerkannt werden“. Das alles habe „die Situation ein ein bisschen entspannt“, so der Stadtchef.
Dessen ungeachtet mahlen die Bürokratie-Mühlen weiter: So fragte die ADD die Stadt – bevor „wir eine eventuell kostenpflichtige Bearbeitung beginnen“ –, ob diese weiter den Rechtsweg beschreiten oder den Widerspruch zurücknehmen möchte. Letzteres hat der Rat einstimmig entschieden – die SPD enthielt sich . Zwar war auch sie laut Michael Nehm der Meinung, „dass wir nicht in eine Fortsetzungsklage gehen sollten“. Aber die Fraktion hätte gerne vom Kreis schriftlich bestätigt bekommen, „dass an der Globalbeanstandung des Haushalts nicht festgehalten wird“. Vettermann konnte dagegen nur einen verwaltungsinternen Aktenvermerk „bieten“, was der SPD zu unverbindlich war. Das änderte aber nichts daran, dass der Widerspruch „gestorben“ ist.
Statt Paragrafen zu reiten lieber Kommunen aus Misere helfen
Dem Gesetz war damit allerdings noch immer nicht Genüge getan – dazu musste auch die Verabschiedung des Nachtragshaushalts an sich zurückgenommen werden. Denn, so die Beschlussvorlage, „durch die Einlegung des Widerspruchs gegen die Verfügung trat eine aufschiebende Wirkung ein. Durch die Rücknahme des Widerspruchs muss der Anordnung der Kommunalaufsicht Folge geleistet und der Beschluss formal aufgehoben werden.“ Puuuh...
Auswirkungen hat die Paragrafenreiterei – siehe oben – ohnehin nicht mehr. Im Endeffekt haben sich also ganz schön viele Menschen mit einer Sache beschäftigt, die keine Konsequenz für die politische Praxis hat. Ein – zugegeben polemisch zugespitzter – Vorschlag: Land und Bund sollte die Zeit besser für Überlegungen nutzen, wie die Finanzmisere der Kommunen (vor allem in strukturschwachen Regionen) nachhaltig behoben werden kann. Denn das wird auch die aktuelle Entschuldungshilfe nicht leisten können. Für 2024 hat Rockenhausen jedenfalls noch immer keinen genehmigten Haushalt. Was etwa zur Folge hat, dass die Zeitverträge von Mitarbeiterinnen in den Museen mangels Geld für freiwillige Leistungen nicht verlängert werden können. Ob die Öffnungszeiten der über die Nordpfalz hinaus bekannten Häusern Bestand haben werden, ist noch unklar. Dagegen gibt es keine „Globalbeanstandung“. Traurig.