Donnersbergkreis RHEINPFALZ Plus Artikel Corona-Infizierte sollen ihre Kontaktpersonen mit Infomaterial versorgen

Fragen, Fragen, Fragen: Die Telefondrähte laufen heiß beim Gesundheitsamt (im Hintergrund Eva Hoffmann, Abteilungsleiterin Recht
Fragen, Fragen, Fragen: Die Telefondrähte laufen heiß beim Gesundheitsamt (im Hintergrund Eva Hoffmann, Abteilungsleiterin Recht und Gesundheit).

Wer mit dem Corona-Virus infiziert ist, muss seine Kontaktpersonen selbst informieren. Das Gesundheitsamt übernimmt die Nachverfolgung nicht mehr. Auch die Verteilung der Infomaterialien soll der positiv Getestete übernehmen.

Was ändert sich dadurch für Infizierte?
Das Gesundheitsamt ist nicht mehr für die Ermittlung von Kontaktpersonen zuständig. Wer positiv getestet ist, der muss dem Gesundheitsamt eine Liste mit seinen engen Kontakten zur Verfügung stellen, wie Eva Hoffmann, die Abteilungsleiterin Recht und Gesundheit im Kreishaus, erläutert. Als enge Kontaktpersonen gelten all jene, mit denen für mehr als zehn Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne Mund-Nasen-Bedeckung bestand oder mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde. Und zwar ab zwei Tage vorm Test oder zwei Tage vor Beginn der Symptome – je nachdem, was länger her ist. Soweit dies möglich ist, versuche das Amt dennoch zu helfen. Vom Gesundheitsamt erhalte der Infizierte Informationsmaterialien, die er an seine Kontakte weiterleiten soll, schildert Hoffmann. Dass positiv Getestete diese Aufgabe selbst übernehmen, geht auf eine Landesverordnung zurück und wird in vielen Kommunen so praktiziert.

Werden Infizierte weiterhin direkt kontaktiert?
Ja. Das Gesundheitsamt ruft jeden Einzelnen zunächst an. An den Quarantänevorschriften ändert sich nichts.

Wie geht es für Kontaktpersonen weiter?
Ungeimpfte Kontaktpersonen müssen sich umgehend einem PCR-Test unterziehen und für zehn Tage in Quarantäne gehen. Für den Test kann über die Hotline des Gesundheitsamtes, 06352 710500, ein Termin vereinbart werden. Bei Symptomen sollen sich Kontaktpersonen an ihren Hausarzt wenden. Kontaktpersonen, die keine Symptome entwickeln, können sich mit einem negativen PCR-Test ab Tag fünf oder mit einem negativen POC-Schnelltest (kein Selbsttest) ab Tag sieben des letzten Kontaktes auf eigene Kosten freitesten.

Für geimpfte Kontaktpersonen gilt keine Quarantänepflicht. Sie müssen ihren Impfnachweis innerhalb von 24 Stunden an ga-bescheinigung@donnersberg.de senden. Im Betreff sollte der Name der erkrankten Person angegeben werden, zu der Kontakt bestand.

Warum übernimmt das Gesundheitsamt die Kontaktnachverfolgung nicht mehr selbst?
Bei den stetig steigenden Inzidenzen müssen immer mehr Kontakte nachverfolgt werden. Zum einen weil es mehr sogenannte Indexfälle – also Infizierte – gibt, zum anderen weil fast jeder von ihnen viel mehr Kontaktpersonen hatte als im Winter 20/21, in dem ein Teil-Shutdown galt, unter anderem die Gastronomie geschlossen war und Veranstaltungen abgesagt wurden.

Zudem muss das Gesundheitsamt wieder weitere Aufgaben neben Corona wahrnehmen: beispielsweise die Schuleingangsuntersuchungen, die 2020 aufgrund der Pandemie ausgesetzt waren. „Auch unsere Hygienekontrolleure haben wir bei den Corona-Aufgaben rausgenommen, denn deren Bereich darf ja auch nicht langfristig brachliegen“, sagt Eva Hoffmann.

Wie sieht es mit der personellen Ausstattung beim Gesundheitsamt aus?
36 Mitarbeiter sind im Gesundheitsamt des Donnersbergkreises beschäftigt – „überwiegend nicht in Vollzeit“, wie Eva Hoffmann berichtet. Die Arbeitsbelastung für das Team sei derzeit immens. „Alle machen Überstunden.“ Bis 31. März sind zudem zwei ehemalige Mitarbeiter des Impfzentrums im Einsatz. Allerdings hatte es in früheren Pandemiephasen ganz anders ausgesehen: Von September 2020 bis April 2021 hätten etliche Mitarbeiter aus anderen Abteilungen der Kreisverwaltung dem Gesundheitsamt zur Verfügung gestanden. „Aber auch deren Arbeit muss ja weitergehen“, weiß Hoffmann.

Auch die Bundeswehrsoldaten fehlen, die bis Juni personell ausgeholfen hatten. Zumal das Gesundheitsamt mittlerweile das Abstrichzentrum im Kreishaus betreibe, was anfangs das Westpfalz-Klinikum übernommen habe. „Wir können keine klassische Nachverfolgung mehr machen“, sagt Hoffmann, „sondern setzen unsere Kräfte dafür ein, vulnerable Gruppen – in Altenheimen oder Kitas – zu schützen.“

Wie sind die Reaktionen der Bürger in den ersten Tagen nach der Änderung ausgefallen?
Laut Eva Hoffmann haben sie größtenteils verständnisvoll reagiert. „Dass die Zahlen im Donnersbergkreis noch einigermaßen im Rahmen liegen, ist ja auch ein Indiz dafür, dass es funktioniert“, sagt Hoffmann und setzt auf die „Verantwortung des mündigen Bürgers“. Und dass es mit der Kontaktdatenerfassung weiterhin funktioniere, sei enorm wichtig: „Nur so können wir Infektionsketten unterbrechen.“

Wie werden sich die Zahlen im Donnersbergkreis entwickeln?
Die Inzidenz – zum Wochenstart bei 157,5 – werde weiter steigen, ist sich die Chefin des Gesundheitsamts sicher. Grundsätzlich müsse man sich klar machen, dass eine Impfung nicht vor Ansteckung schütze, sondern vor einem schweren Verlauf der Krankheit. In Zeiten ohne Kontaktbeschränkungen werden daher die Indexfälle zwangsläufig steigen. „Umso wichtiger ist die Impfung“, sagt Hoffmann, die sich für 2G- oder 2G-plus-Regelungen auf Weihnachtsmärkten ausspricht.

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