Kirchheimbolanden
Welche der 2G-plus-Regelungen beim Christkindlmarkt gilt
Für den Kirchheimbolander Christkindlmarkt, der nach der Corona-Pause im Vorjahr nun von 3. bis 5. Dezember 2021 wieder stattfinden soll, hatte sich die Stadtspitze auf eine 2G-plus-Regelung verständigt. Für mögliche Missverständnisse könnte da die Tatsache sorgen, dass seit der vergangenen Woche bundesweit von einer 2G-plus-Regel gesprochen wird, die der geschäftsführende Gesundheitsminister Jens Spahn gefordert hatte und die nun ins neue Infektionsschutzgesetz aufgenommen werden soll.
Diese geht von einer Verschärfung der 2G-Regel aus: Sie besagt nämlich, dass auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test vorlegen müssen, um an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen zu dürfen. Dies aber ist offenkundig nicht die Lesart, die der 2G-plus-Regelung zugrunde liegt, die zum jetzigen Zeitpunkt für den Christkindlmarkt geplant ist.
Lockerung von 2G, nicht Verschärfung
Denn die Regelung, die Anfang Dezember im Schlossgarten zum Einsatz kommen soll, ist jene, die Ministerpräsidentin Malu Dreyer und die rheinland-pfälzische Landesregierung Anfang September als 2 G-plus-Regelung vorgestellt hatten. Bei dieser handelt es sich nicht um eine Einschränkung, sondern um eine Lockerung der 2G-Regel, die nicht nur Immunisierten, sondern auch einigen Besuchern, die lediglich ein negatives Testergebnis vorweisen können, den Zutritt gewähren.
Heißt: Zum jetzigen Planungsstand können grundsätzlich alle Geimpften und Genesenen den Christkindlmarkt besuchen, zusätzlich noch bis zu 25 Nicht-Immunisierte, die einen gültigen negativen Test vorlegen können. Laut der rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungsverordnung sinkt allerdings diese Zahl, falls der Donnersbergkreis in eine höhere Corona-Warnstufe aufsteigt.
Insgesamt ist die Besucherhöchstzahl für den Schlossgarten auf 5000 festgelegt, aber nicht aus Corona-, sondern aus Brandschutzgründen.