DONNERSBERGKREIS Corona-Infizierte kommen Meldepflicht nicht nach
Aktuell werden im Donnersbergkreis fünf Personen als aktiv mit dem neuartigen Coronavirus infiziert geführt – das heißt, sie wurden positiv auf SARS-CoV-2 getestet und gelten noch nicht als genesen. Häusliche Quarantäne wurde angeordnet. Wie das Gesundheitsamt jetzt mitgeteilt hat, handelt es sich bei allen fünf Kreisbewohnern um Reiserückkehrer aus Risikogebieten, von denen keiner der bestehenden Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt nachgekommen ist. Wie Eva Hoffmann, Leitende Staatliche Beamtin im Kreishaus, betont, können solche Verstöße gegen Paragraph 19 der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Bußgelder von bis zu 1000 Euro nach sich ziehen. Schließlich gefährde man durch die unterlassende Meldung nicht nur seine Mitmenschen, sondern erschwere auch die Nachverfolgung von Kontakten, so Hoffmann. Die Meldung kann sowohl telefonisch bei der Hotline des Gesundheitsamtes unter der 06352 710-500 als auch online erfolgen. Das Meldeformular steht auf der Homepage der Kreisverwaltung zur Verfügung. Weitere Infos unter www.donnersberg.de oder https://corona.rlp.de/de/startseite/.
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