Donnersbergkreis Brief an die Lokalredaktion:

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Endlich kommt von einem Einwohner eine Äußerung zu dem keineswegs unwichtigen Thema Windkraft in unserer schönen Verbandsgemeinde. Der dort beschriebene Sachverhalt bezüglich der Haftung der Ratsmitglieder wurde bereits in einem Dringlichkeitsantrag der FWG in der Ratssitzung im Dezember 2014 angefragt und seitens der Verwaltung mit „Nein“ beantwortet. Meiner Meinung nach sollte ein Ratsmitglied das Wohl der Gemeinde und der Einwohner im Blick haben, vereinen soweit möglich und diesbezüglich agieren. In diesem Zusammenhang ist jedoch, um ein Beispiel zu nennen, nicht nachvollziehbar, warum das Thema Verlegung der Flugplatzrunde und die hieraus resultierende vorbehaltliche Fläche für Windenergie im Flächennutzungsplan-Teilplan Energie nicht aus der Planung genommen wurde, obwohl die Gemeinde Gundersweiler zweimal und im Anschluss daran der VG-Rat jeweils gegen die Verlegung gestimmt hat. Hier wurde im VG-Rat das Votum zum Wohl der betroffenen Gemeinde respektiert, aber gleichermaßen die vorbehaltliche Fläche mit der Begründung, es könnte ja zu einem späteren Zeitpunkt anders abgestimmt werden, nicht herausgenommen. Hier darf oder muss die Frage erlaubt sein, was das soll. Ähnlich verhält es sich mit den vorbehaltlichen Flächen bezüglich dem Artenschutz. Hier wird wohl darauf spekuliert, dass unter gewissen Umständen diese Tiere dort nicht mehr brüten und somit der Verbotstatbestand nicht mehr vorliegt. In der Abwägung wird dies mit einer dynamischen Population begründet. Wie bitte? Bezüglich der Abstände hatten die CDU und die FWG in der VG-Ratssitzung im Mai 2016 einen Antrag zum Wohl der Einwohner gestellt, die neu angekündigten Windkraftregeln der neuen Landesregierung, insbesondere die größeren Abstände zur Wohnbebauung, in der jetzigen Planung einzuhalten. Die CDU in der VG Rockenhausen steht für einen Mindestabstand von Windkraftanlagen von zehnmal der Nabenhöhe, bei kleineren Anlagen aber nicht unter 1000 Meter zur Wohnbebauung. Die zukünftigen Abstände werden zwar nur größtenteils maximal 1000 Meter betragen, jedoch wäre die Berücksichtigung dieser (ab September 2016) sicherlich eine deutliche Verbesserung zur aktuellen Planung (800 Meter) für die betroffenen Einwohner und deren Wohl. Schließlich spiegeln die neuen Abstände auch den Wählerwillen der Landtagswahl von März 2016 wieder. Leider wurde dies mehrheitlich von den Regierungsparteien im VG-Rat nicht so gesehen. Die in diesem Zusammenhang im Raum stehende Aussage, dass die VG unter Umständen mit möglichen Schadenersatzforderungen bei einer jetzigen Umplanung belegt werden können, zeigt meines Erachtens deutlich, dass an bestimmten Gebieten festgehalten werden musste und dort eine neutrale Abwägung wahrscheinlich nicht mehr möglich war. Dies erklärt für mich auch warum die CDU, FWG und Herr Prügel nicht an dem „TOP“ der letzten VG-Ratssitzung zum Thema FNP-Teilplan Energie teilgenommen haben. Hierbei kann auch kritisch festgehalten werden, dass von den restlichen Ratsmitgliedern nicht nur einstimmig der vorgegebenen Abwägung des Planungsbüro gefolgt wurde, es gab zudem nicht eine einzige Nachfrage oder dergleichen zu den eingegangen Stellungnahmen. Wenn bisher argumentiert wurde, dass bei Einhaltung größerer Abstände zur Wohnbebauung die Vorgaben des aktuellen Landesentwicklungsprogramms nicht eingehalten werden können, haben wir doch gerade jetzt durch die neue Landesregierung und der damit verbundenen zukünftigen Windkraftregeln ein starkes Argument, die Abstände zum Wohl der Einwohner zu vergrößern. Selbst wenn hierdurch rechtliche Auseinandersetzungen resultieren sollten oder könnten, wäre es doch für das Wohl unserer Einwohner angebracht, für größere Abstände zu streiten und zu kämpfen. Abschließend hoffe ich, dass Gehrweiler wie auch jede andere Gemeinde oder Privatpersonen, die sich gegen Windkraftanlagen in ihrer Umgebung aussprechen, Berücksichtigung finden.

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