Donnersbergkreis Biobauer und Kreis einigen sich

Hartmut Risser in seinem früheren Stall, der nun als Maschinenhalle genutzt wird.
Hartmut Risser in seinem früheren Stall, der nun als Maschinenhalle genutzt wird.

Hartmut Risser strahlt. Sein Gang vor das Verwaltungsgericht Neustadt hat sich gelohnt. Der Biobauer aus Kerzenheim, dem nach einer Kontrolle seines Hofes im Oktober 2016 wegen eines „schwerwiegenden Verstoßes gegen die Ökotierhaltung mit Langzeitwirkung“ die Subventionen um zehn Prozent (2347,23 Euro) gekürzt worden waren (wir berichteten), muss nun lediglich auf ein Prozent der Förderung verzichten. Er erhält neun Zehntel des Betrages zurück.

„Das war – nach Rücksprache mit meinem Rechtsbeistand – mein Vorschlag, damit niemand das Gesicht verliert“, sagte Risser im Nachgang der Verhandlung zur RHEINPFALZ. Das ihm obendrein auferlegte Vermarktungsverbot des Fleisches hatte der Landwirt akzeptiert. Denn diese zusätzliche Strafe traf ihn nicht mehr, da er seine Milchkuhhaltung schon im vergangenen Sommer aufgegeben hatte. Wie berichtet, hatten zwölf Teilzeitkräfte ihren Job verloren, weil Risser aufgrund der sich permanent ändernden Nutzvieh-Haltungsrichtlinien das Handtuch geworfen hatte. Als die Prüferin vor knapp zwei Jahren auf seinen Hof kam, hatte der Kerzenheimer noch Kühe. Beanstandet wurde, dass sieben Jungrinder im Stall untergebracht waren. Laut EU-Ökoverordnung müssen Kälbchen ab einem Alter von vier Monaten auf der Weide gehalten werden. Allerdings hatte die Kontrolleurin übersehen, dass drei der genannten Tiere noch jünger waren und somit zur Versorgung mit Muttermilch doch im Stall stehen durften. Außerdem hatte Risser nach seinen Ausführungen die Kälber noch auf dem Hof gelassen, weil er ihre Gesundheit nicht gefährden wollte: Beim Übergang von flüssiger auf feste Nahrung muss sich das Verdauungssystem erst langsam umstellen. Als die Tiere dann so weit waren, dass man sie hätte auf die Weide bringen können, gab es dort jedoch aufgrund von anhaltender Hitze und Trockenheit nur wenig saftiges Gras mit hochwertigen Nährstoffen. „Das auf der Wiese stehende ältere Jungvieh hätte den Kleinen alles weggefressen, und diese wären abgemagert.“ Das hatte Hartmut Risser im Dezember vor dem Kreisrechtsausschuss gesagt, wo über seinen Widerspruch gegen den Bescheid über die Subventionskürzung vom 19. April 2017 verhandelt wurde. Damals hatte das Gremium laut der Vorsitzenden, Oberregierungsrätin Eva Hoffmann, keine Möglichkeit gesehen, die Reduzierung der Fördermittel ganz oder teilweise zurückzunehmen. Der Kerzenheimer Landwirt zog daraufhin vor das Verwaltungsgericht. Dort kam es nun zu dem oben genannten Vergleich. Diesen hatte Rissers Anwalt in einem sechsseitigen Schreiben begründet. Er legte dar, dass das beanstandete Handeln seines Mandanten dem „vorbeugenden Gesundheitsschutz“ der Kälber gedient habe und untermauerte das mit den sachverständigen Ausführungen eines Veterinärs. Darüber hinaus wies der Jurist darauf hin, dass der Verstoß nicht „schwerwiegend“ gewesen sei. Dazu sei er erst von der Verwaltung des Donnersbergkreises gemacht worden. Die ursprüngliche Verfügung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier vom 5. Januar 2017 hatte lediglich eine Kürzung der Subvention in Höhe von einem Prozent vorgesehen. Der Verfasser des Bescheides vom 19. April 2017 habe „die Funktionalität des EU-Rechts missverstanden und die Bedeutung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit“. Daraufhin haben die Vertreter des Landkreises laut Sitzungsprotokoll des Verwaltungsgerichtes zugesagt, „mit dem Ministerium und der ADD Rücksprache zu halten, ob der angefochtene Bescheid vom 19. April 2017 dahingehend abgeändert werden könne, dass die Rückforderung auf ein Prozent reduziert wird“. Auf RHEINPFALZ-Anfrage teilte die Vorsitzende Richterin Helga Klingenmeier am 22. August per E-Mail mit: „Der Donnersbergkreis hat erklärt, die Rückforderung statt auf zehn auf ein Prozent festzusetzen. Damit ist der Kläger einverstanden, sodass das Gericht keine Entscheidung mehr treffen muss.“ Ende August erhielt Hartmut Risser dann den erlösenden Beschluss aus Neustadt: Der Rechtsstreit sei erledigt, und die Kosten des Verfahrens habe vollständig der Beklagte, also der Kreis, zu übernehmen. Oberregierungsrätin Eva Hoffmann dazu auf Anfrage: „Das Gericht hat den Vorstoß anders bewertet als die Kommission. Aber wir akzeptieren das. Das zu viel eingeforderte Geld ist bereits auf dem Weg zurück zu Herrn Risser.“

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