Potzbach RHEINPFALZ Plus Artikel Bebauungsplan für Flurstraße aufgehoben

Zunächst mal ist nichts mehr geplant in der Potzbacher Flurstraße.
Zunächst mal ist nichts mehr geplant in der Potzbacher Flurstraße.

In Potzbach wird es in der Flurstraße keine weitere bauliche Entwicklung mehr geben. Der Ortsbeirat und der Gemeinderat Winnweiler haben nach eingehender Beratung den Bebauungsplan aufgehoben. Das hat Gründe und bringt auch Bedenken hervor.

Teile des Geländes in der Flurstraße sind mittlerweile von einem der dortigen Eigentümer bebaut worden, und die Gemeinde, die noch über eine Fläche verfügt, stehe kurz vor deren Verkauf, informierte Winnweilers Ortsbürgermeister Rudolf Jacob (CDU) den Gemeinderat sowie den Ortsbeirat. „Eine vollständige Umsetzung des Bebauungsplans ist aber nicht mehr vorgesehen“, sagte Jacob. Die Grundstücke sollen künftig zum ungeplanten Innenbereich des Ortsteils Potzbach gehören.

Streuobstwiese als Ausgleich

Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde ist das Areal als gemischte Baufläche ausgewiesen worden. Zunächst beschloss der Ortsbeirat das förmliche Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans. Vor dem Beschluss des Gemeinderats machte allerdings Kerstin Weis (Grüne) Bedenken geltend. „Es wäre aus der Sicht unserer Fraktion sinnvoll, wenn die Forderung nach der im Bebauungsplan ausgewiesenen Ausgleichsfläche erhalten wird“, sagte Weis, die sich auch beruflich mit baurechtlichen Themen intensiv beschäftigt und ihre Bedenken entsprechend ausführlich und fachlich fundiert begründete.

Geplant war, als Ausgleich eine Streuobstwiese anlegen zu lassen, was bislang aber noch nicht geschehen ist. Jacob sah die Sachlage ähnlich, wollte aber, um das Verfahren möglichst einfach zu gestalten, die Untere Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung einschalten, die ohnehin noch Stellung beziehen muss. Er erwarte nicht, „dass hier auf einen entsprechenden Ausgleich verzichtet wird“, sagte Jacob. Nach ausführlicher Beratung schloss sich auch der Gemeinderat Winnweiler dem Aufhebungsbeschluss mit Mehrheit an.

x