Donnersbergkreis Ausbaukosten sorgen für Unmut

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Die Verbandsgemeinde Winnweiler ändert rückwirkend eine Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen, um in Steinbach von Anwohnern der Marienthaler Straße rechtssicher Ausbaukosten einfordern zu können. In erster Instanz hat die Verbandsgemeinde in einem Eilverfahren einen Prozess gegen einen Bürger verloren, dessen Mutter für ein Grundstück in Steinbach rund 7500 Euro Beiträge entrichten sollte. Kritik gab es von der Fraktion der Grünen vor allem, weil die Satzung rückwirkend zum 1. Januar 2016 geändert werden soll.

Der Sohn der Frau hatte für seine Mutter gegen die Bescheide geklagt und Recht bekommen. Zum Hintergrund: Die Frau wohnt an einer sogenannten klassifizierten Straße. Unter diese Bezeichnung fallen Landes-, Bundes- oder Kreisstraßen, für deren Ausbau der jeweilige Straßeneigentümer – also Bund, Land oder Kreis – zuständig ist und die Kosten tragen muss. Anlieger, die den Verkehr an den Hauptverkehrswegen der Orte meist tragen müssen, werden beim Straßenausbau nur für Bürgersteige, Beleuchtung und andere Nebenanlagen zur Kasse gebeten. So hatte die Frau 2007 für diese Teile des Straßenausbaus einen einmaligen Beitrag in Höhe von 4500 Euro gezahlt. Erst später führte die Verbandsgemeinde wiederkehrende Beiträgen ein. Die Kosten für Ausbaumaßnahmen werden seitdem über mehrere Jahre auf alle Eigentümer im Ort verteilt. Die Höhe der Raten richtet sich dabei nach der Grundstücksgröße. Eine Ausnahmeregelung, auch Verschonungsregel genannt, gilt dabei für all diejenigen, die schon komplette Einmalbeiträge geleistet haben. Sie hat die VG Winnweiler für einige Jahre von weiteren Beiträgen befreit. Von einer solchen Verschonung ist auch der Sohn der Steinbacherin ausgegangen – und hat vor Gericht Recht bekommen. Wiederkehrende Beiträge in Höhe von jährlich 1500 Euro, die sich seit Jahren aufsummiert haben, musste die Frau deshalb bislang nicht zahlen. Nun will die Verbandsgemeinde ihre Beitragssatzung rückwirkend zum 1. Januar 2016 dahingehend anpassen, dass genau diese Erhebung der Beiträge doch noch möglich wird. Eine rückwirkende Änderung sei möglich, wenn es eine Regelungslücke gebe, erklärte Bürgermeister Rudolf Jacob. Dies sei hier der Fall. Jacob begründete die rückwirkende Satzungsänderung damit, dass die Frau nicht für den gesamten Ausbau der Straße bezahlt habe, sondern nur für die Nebenanlage wie Gehwege. Für den eigentlichen Straßenkörper sei sie nicht zur Kasse gebeten worden. Es gehe darum, so Jacob, Beitragsausfälle zu vermeiden – immerhin handele es sich um eine Summe von 100.000 Euro, die Anwohner klassifizierter Straßen jährlich nicht zahlen müssten, würde die Satzung nicht angepasst. 2018 hatte die Verwaltung deshalb bereits reagiert und eine Anpassung der Satzung vorgenommen, allerdings nicht rückwirkend ab 2016, sondern erst ab 2018. Das sollte jetzt korrigiert werden. Ein Problem an dieser beitragsrechtlich schwierigen Angelegenheit: Die Beiträge, die Anwohner klassifizierter Straßen wegen einer Verschonung nicht entrichten, müssen beim wiederkehrenden Beitrag auf die anderen Eigentümer im Ort umgelegt werden. Nachdem der Betroffene in der Sitzung seinen Fall vorstellen durfte – dies war mit Stimmen von SPD, Grünen und FWG zugelassen worden –, verdeutlichte Jacob die Haltung der Verwaltung. Dabei sagte er unter anderem: „Es geht darum, die Voraussetzungen zu schaffen, dass wir das Hauptverfahren gewinnen.“ Letztlich folgte die Mehrheit des Verbandsgemeinderates dem Verwaltungsvorschlag. Lediglich die Grünen stimmten gegen die Satzungsänderungen, aus den anderen Fraktionen gab es zudem zwei Enthaltungen.

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