Donnersbergkreis
A63: Über 300 Menschen gegen weitere Autobahnparkplätze bei Steinbach
343 Personen haben bei einer Öffentlichkeitsbeteiligung ihre Bedenken gegen die Erweiterung der Autobahnparkplätze in Höhe Steinbach bekundet. Die große Sorge ist, dass dies nur eine Vorstufe für eine größere Tank- und Rastanlage ist. Am 25. September werden die Einwendungen in einem Erörterungstermin behandelt.
Am 25. September wird der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz um 9.30 Uhr im Festhaus in Winnweiler den Erörterungstermin beginnen. Das Festhaus wurde aufgrund der zahlreichen Einwendungen gewählt. „Bei 343 Einwendern ist ein entsprechend großer Veranstaltungsort erforderlich, und der steht in Steinbach nicht zur Verfügung“, teilt Verena Blümling von der Pressestelle des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz auf Anfrage der RHEINPFALZ mit.
Dabei dreht es sich um den vorgesehenen Ausbau der Autobahnparkplätze Höhe Steinbach. Wie mehrfach berichtet, ist man bei der Planung für die Erweiterung des Parkplatzes Donnersberg von einer ursprünglich großen Lösung abgekommen. Die kleine Variante sieht in Fahrtrichtung Mainz 22 Lkw- und 20 Pkw-Stellplätze sowie in Fahrtrichtung Kaiserslautern 25 Lkw- und 20 Pkw-Stellplätze vor. Ursprünglich waren einmal 89 Pkw- und 65 Lkw-Parkplätze in Fahrtrichtung Kaiserslautern sowie 73 beziehungsweise 50 in Fahrtrichtung Mainz und eine Tank- und Rastanlage vorgesehen. Dagegen hatte es Widerstand durch die Steinbacher Interessengemeinschaft gegeben.
Auch Lärm ein Thema
Auch bei der kleineren Variante haben die Bürger Befürchtungen. „Der Schwerpunkt der Einwendungen liegt bei den Bedenken der Steinbacher Bürger, dass das hier beantragte Vorhaben nur eine Vorstufe für eine später folgende, größere Tank- und Rastanlage am selben Standort sei. Weiterhin werden Bedenken vorgetragen hinsichtlich zusätzlicher Lärm- und Schadstoffimmissionen durch die Vergrößerung der Rastanlage sowie daraus resultierender Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft“, berichtet Blümling.
Sie betont aber auch: Die Planung aus dem Jahre 2005 für eine Tank- und Rastanlage Donnersberg sei eingestellt worden und werde nicht weiterverfolgt. „Die Planungen beschränken sich ausschließlich auf den dieser Planung zugrundeliegenden Umfang.“ Hier ist auf beiden Rastplätzen auch eine WC-Anlage und ein Kiosk vorgesehen. „Die Details zur Gestaltung dieser Gebäude sind noch nicht festgelegt worden“, so die Sprecherin. Zudem ist die Errichtung von E-Mobil-Ladestationen geplant.
Zeitplan noch unklar
Auch zu einem Zeitplan für die Erweiterung des Parkplatzes lasse sich noch nichts sagen. „Zur Durchführung der geplanten Baumaßnahme ist ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss erforderlich. Deshalb ist zuerst das Planfeststellungsverfahren abzuschließen und bei entsprechenden Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss auch noch ein Verwaltungsstreitverfahren durchzuführen. Insofern kann derzeitig keine realistische Aussage zur Aufnahme der Bautätigkeiten getroffen werden.“
Bislang gibt es an der Autobahn 63, die seit 2004 durchgängig zwischen Mainz und Kaiserslautern verläuft, keinen bewirtschafteten Rastplatz. Insgesamt habe jedoch der Verkehr und somit auch die Belegung der Parkplätze an der gesamten Autobahn 63 zugenommen. Einen neuen Standort für eine Tank- und Rastanlage gebe es bislang nicht. Im rheinhessischen Wörrstadt gab es im Juni einen Spatenstich für einen sogenannten Businesspark unmittelbar an der Autobahn 63 und an der Bundesstraße 420. Dort ist unter anderem auch ein Autohof vorgesehen.
Zurück zu den Plänen in Steinbach. Wie sieht hier der Ablauf aus? „Das Planfeststellungsverfahren besteht aus dem Anhörungsverfahren und dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses. Im Anhörungsverfahren wird ein Beteiligungsverfahren durchgeführt, bei dem die durch die geplante Maßnahme in ihrem Aufgabenbereich betroffenen Behörden, die betroffenen Kommunen sowie sonstige Träger öffentlicher Belange wie Leitungsbetreiber oder Verbände um Stellungnahme gebeten werden“, erläutert Blümling.
Erörterung nicht öffentlich
Weiterhin werde eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, bei der nach entsprechender Bekanntmachung die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt sowie ins Internet gestellt werden, so dass jeder Betroffene die Möglichkeit besitzt, Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben.
„Nachdem der Vorhabenträger seine Stellungnahme zu den im Anhörungsverfahren eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen abgegeben hat, wird der Erörterungstermin durchgeführt. Der Erörterungstermin dient dazu, die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen mit dem Vorhabenträger, den beteiligten Trägern öffentlicher Belange, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern.“ Nach dem Erörterungstermin am 25. September in Winnweiler, der übrigens aufgrund gesetzlicher Regelungen nicht öffentlich ist, so die Sprecherin, erfolge der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses. „Nach dessen Bestandskraft kann die Baumaßnahme durchgeführt werden“, erläutert Blümling weiter.