Donnersbergkreis 900 Euro Strafe für Zuckeln mit Fräse

Auf einer Gartenfräse über öffentliche Straßen holpern - das kann teuer werden. Zumindest für jemanden, der sich ohne Fahrerlaubnis hinter den Lenker klemmt. Diese Erfahrung hat ein 44 Jahre alter Mann aus dem Kreis Kusel machen müssen. Weil der Mann ein notorischer Verkehrssünder ist, fiel die Strafe mit 900 Euro recht hoch aus. Der Richter am Kuseler Amtsgericht zog sogar eine Haftstrafe in Erwägung.
Die beiden Polizisten zuckelten zunächst ein Stück hinter der Fräse her. Man habe erst überlegen müssen, wie die Sache verkehrs- und versicherungsrechtlich einzustufen sei, schilderte der damals zu Ausbildungszwecken bei der Inspektion in Lauterecken eingesetzte Ordnungshüter den Vorfall, der sich im Oktober ereignet hatte. Vor dem Streifenwagen zuckelte eine einrädrige motorisierte Vorrichtung, die einen sogenannten Aufsitz-Hänger hinter sich her zog. Nein, schnell sei das seltsame Gefährt nicht gewesen. 15, 20 Sachen vielleicht.
Man habe sich dann doch entschieden, vorsichtshalber eine Kontrolle durchzuführen, schilderte der Polizist, der während seiner Aussage vor dem Gericht Durchblick im Paragrafendschungel bewies und allerlei Vorschriften zitierte. Die Rechtslage, so habe man schlussendlich festhalten können, sei eindeutig: Es handele es sich wohl um ein land- und forstwirtschaftliches Gefährt, das allerdings just in jenem Moment keinesfalls land- und forstwirtschaftlichen Zwecken gedient habe, sondern zum Einkauf von Dingen des täglichen Bedarfs (