Bad Dürkheim „Nichts für Ausflüge in den Pfälzerwald“
«Bad Dürkheim.»Für Peter B. (53) und seine Frau Tanja (50) ist es nichts Besonderes mehr, in Bad Dürkheim mit dem E-Scooter unterwegs zu sein. Da sie sich aber rechtlich auch nach dem Beschluss des Bundesrats noch in einer Grauzone bewegen, wollen sie ihre vollständigen Namen nicht in der Zeitung lesen. „Am Anfang haben die Leute schon etwas verwundert geguckt, wenn wir um die Ecke gedüst sind, jetzt werden wir kaum noch beachtet“, berichtet der Dürkheimer. „Wir sind bereits mehr als 150 Kilometer unfallfrei gefahren, mussten uns anfänglich aber erst an den Umgang mit dem Roller gewöhnen“, erzählt der Elektroingenieur, der am liebsten in den „Eco-Modus“ schaltet, um dann mit 16 bis 18 Kilometer pro Stunde unterwegs zu sein. Der Roller kann bis zu 14 Prozent Steigung meistern. Alternative zum Auto? Mit einem befreundeten Paar aus Friedelsheim haben die beiden Dürkheimer bereits einige Touren beispielsweise zur Sektkellerei in Wachenheim, den Schubkarchstand am Annaberg oder nach Weisenheim am Berg unternommen. „Der E-Scooter ist für mich kein Gefährt, um Tagesausflüge in den Pfälzerwald zu unternehmen“, erzählt der 53-Jährige. Er sei für ihn vor allem für Touren in die nähere Umgebung als Alternative zum Auto interessant. Etwa 30 Kilometer kann ein solcher Scooter mit einer voll aufgeladenen Batterie zurücklegen. Aufgeladen werde zu Hause an einer 230-Volt-Steckdose, was fünf Stunden in Anspruch nehme, berichtet der 53-Jährige. Nachdem der Bundesrat im Mai den Weg für die Zulassung der E-Scooter freigemacht hat und die „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, wird sie am Samstag endgültig in Kraft treten. Dennoch sieht die Stadt Bad Dürkheim in naher Zukunft keine E-Roller-Welle auf sich zukommen. Allerdings greife das städtische Ordnungsamt nur dann ein, wenn der Elektrotretroller verkehrswidrig abgestellt sei. Für die Kontrolle des fließenden Verkehrs sei die Polizei zuständig. Diese schreibt in einer Stellungnahme, dass Elektrokleinstfahrzeuge, die schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren können, nicht im Schutzraum von Fußgängern auftauchen dürfen und nicht ohne Helm gefahren werden sollten. Problematisch seien zudem die relativ kleinen Räder, die das Gefährt anfällig für Unebenheiten machten, so die Beamten. Außerdem verschlechtere der kurze Radstand die sichere Handhabung, und im Stehen liege der Schwerpunkt ungünstig für Brems- und Ausweichmanöver. Die Botschaft der Polizei ist eindeutig: Elektrokleinstfahrzeuge sind keine Spielzeuge, sondern Kraftfahrzeuge, deren Betrieb erlernt und geübt werden müsse. Das bestätigen Erfahrungen aus Österreich: Alleine im letzten Quartal 2018 gab es dort 200 Unfälle mit E-Scootern. Gefährlich sind vor allem Bordsteinkanten, Schlaglöcher, Abbiegevorgänge, Spurrillen oder das „Übersehen werden“ durch andere Verkehrsteilnehmer. Preis als Argument Wer mit dem Gedanken spielt, sich einen E-Scooter anzuschaffen, sollte laut einer Empfehlung des ADAC darauf achten, dass das gewählte Modell eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und das Fabrikschild „Elektrokleinstfahrzeug“ besitzt. Zudem bestehe Versicherungspflicht. Je nach Modell müssen zwischen 300 und mehr als 1000 Euro investiert werden. „Der Preis war auch ein Argument für uns, denn für ein vernünftiges E-Bike müssen ja noch mindestens 2000 Euro ausgegeben werden, da liegen wir bei unserem Scooter, der 380 Euro gekostet hat, doch wesentlich günstiger“, sagt der 53-jährige Rollerfahrer aus Bad Dürkheim. Überzeugt habe ihn auch die leichte Handhabung sowie der ökologische Nutzen der Scooter, die emissionsfrei unterwegs seien, betont der Ingenieur.