Bad Dürkheim / Wachenheim RHEINPFALZ Plus Artikel E-Ladesäulen vor dem Aus?

Der Betrieb von Ladesäulen durch kleine und mittlere Stadtwerke wird ab 2024 deutlich erschwert.
Der Betrieb von Ladesäulen durch kleine und mittlere Stadtwerke wird ab 2024 deutlich erschwert.

Eigentlich soll möglichst bald in jedem Ort mindestens eine Ladesäule für E-Autos stehen. Doch nun werden die Energieversorger vor Ort auf einmal ausgebremst – vom Gesetzgeber selbst.

„Wenn es nicht gelingt, rechtzeitig flächendeckend Ladesäulen aufzubauen, drohen Schwierigkeiten“: So mahnte jüngst Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Auch die EU-Kommission will beim Ausbau der Infrastruktur aufs Tempo drücken.

Doch kleine und mittlere Stadtwerke, die den Aufbau der Ladeinfrastruktur vorantreiben wollen, werden ausgebremst. Beispiel Wachenheim: Wie Werkleiter Dieter Panzer berichtet, würden die Werke gerne drei weitere Ladestationen aufbauen, darunter eine Schnellladesäule. Zwei werden bei der Förderung durch den Bund wohl nicht berücksichtigt, weil die Stadt bereits vier Ladesäulen mit insgesamt acht Ladepunkten sowie eine Schnellladesäule hat, sagt Panzer. Und die zusätzliche Schnellladesäule fällt wohl einer Gesetzesänderung zum Opfer. „Die wird wohl nicht genehmigt werden, daher werden wir den Förderantrag zurückziehen müssen. Und wenn die Förderung doch genehmigt werden würde, dann dürften wir sie nicht betreiben“, sagt Panzer.

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E-Ladesäulen: Paradoxe Situation

„Das System funktioniert“

Was paradox klingt, hängt mit dem Energiewirtschaftsgesetz zusammen, in dem es seit Juli 2021 einen neuen Passus gibt. Demzufolge dürfen Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen weder Eigentümer noch Betreiber von Ladepunkten für E-Autos sein. „Das ist grundsätzlich ja richtig“, erklärt Alexander Will, Geschäftsführer der Stadtwerke Deidesheim. Doch das Problem sei, dass die meisten kleinen und mittleren Stadtwerke sogenannte integrierte Unternehmen seien, da sie sowohl Netzbetreiber als auch Vertriebsgesellschaft sind. Anders als große Unternehmen, bei denen eine Trennung der beiden Bereichen nötig ist, habe der Gesetzgeber in Abstimmung mit der EU beschlossen, dass bei Stadt- beziehungsweise Gemeindewerken mit weniger als 100.000 Kunden beide Bereiche in einem Unternehmen bleiben dürfen.

„Das System funktioniert und wird auch von fast allen Energieversorgern in der Pfalz praktiziert“, sagt Will. Nun aber haben diese „integrierten Unternehmen“ ein Problem mit ihren Ladesäulen, denn sie sind ja Netzbetreiber. Panzer spricht von Wettbewerbsverzerrung, denn Schwierigkeiten durch den neuen Passus im Energiewirtschaftsgesetz haben nur die kleinen und mittleren Versorger. „Ob das die Intention des Gesetzgebers war, steht in den Sternen“, sagt er – und berichtet davon, wie gut die Ladesäulen in Wachenheim genutzt werden.

Für den Betrieb der Ladestationen durch kleinere und mittlere Werke gibt es lediglich Übergangsfristen bis Ende 2023. Auf die setzt der Wachenheimer Werkleiter: „Bis dahin werden wir uns etwas einfallen lassen müssen.“

Betroffen von der Gesetzesänderung sind auch die Stadtwerke Bad Dürkheim. Acht Ladesäulen mit insgesamt 16 Ladepunkten betreiben die Werke im Stadtgebiet. Geschäftsführer Peter Kistenmacher hofft, dass sich an dem Gesetz noch etwas ändert: „Derzeit laufen Anfragen der Verbände“, sagt er. „Aber wenn es tatsächlich so kommt, müssen wir unsere Ladesäulen verkaufen.“ Anders als bei den großen Versorgern sind auch bei den Dürkheimer Stadtwerken Netzbetrieb und Vertrieb unter einem Dach zusammengefasst. „Eine eigene Gesellschaft für den Betrieb der Ladesäulen zu gründen, wäre ein Riesenaufwand – und das Ganze wäre sehr teuer“, sagt Kistenmacher. Auch er berichtet, dass der Betrieb an den Ladestationen stetig zugenommen habe.

Was sagt das Verkehrsministerium?

In Deidesheim bedeutet der neue Passus im Energiewirtschaftsgesetz, dass die Werke nun nicht weiter in Ladesäulen investieren, obwohl sie es eigentlich gerne tun würden. Derzeit betreiben sie eine Ladesäule, zwei weitere wären aus Sicht der Werke sinnvoll. Der Bund würde dafür auch Fördergelder zur Verfügung stellen, der Bescheid liegt bereits vor. „Wir haben darüber gesprochen, ob wir es dennoch riskieren sollen, haben uns aber dagegen entschieden“, sagt Will. Er bedauere das, denn die bestehende Ladesäule werde sehr gut angenommen. Was daraus nach 2023 werde, wisse er nicht.

Paradoxerweise sei mit den Fördergeldern, die bei der Errichtung geflossen sind, die Pflicht verbunden, die Ladesäulen mindestens sechs Jahre lang zu betreiben. „Wenn wir jetzt die Säulen abbauen oder abgeben, müssen wir die Fördergelder zurückzahlen“, sagt Will.

Der Deidesheimer Stadtwerke-Chef hat sich in der Sache schon direkt an das Bundesverkehrsministerium gewandt. In der Antwort hieß es, das Problem sei bekannt. Das Ministerium habe die Nationale Leitstelle Lade-Infrastruktur beauftragt, „mit betroffenen Akteuren zu sprechen, um die Tragweite abzuschätzen“. Darüber hinaus solle eine Steuerungsgruppe eingesetzt werden, in der auch Themen wie dieses erörtert werden. Laut Will gibt es nur eine Lösung: eine Klarstellung im Gesetzestext, dass kleine und mittlere Stadtwerke Ladesäulen betreiben dürfen.

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