Lockdown Lockerungen für die Kultur in drei Schritten
Die aktuellen Beschränkungen des Kulturlebens sollen dann „schrittweise wieder aufgehoben werden“, heißt es in dem Papier. Das Papier hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs bei den Kulturressorts für ein Eröffnungsszenario angefordert. Nun liegt das Konzept bei den Staats- und Senatskanzleien.
„Die Kultureinrichtungen haben im letzten Jahr passgenaue Hygiene- und Schutzkonzepte ermöglicht, die einen verantwortungsbewussten Betrieb zulassen“, heißt es. Dabei wird auch auf Erfahrungen etwa mit der Maskenpflicht verwiesen. „Die Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln sind für die Besucher von Kultureinrichtungen eine Selbstverständlichkeit.“ Zudem gebe es Nachverfolgbarkeit der Besucherkontakte und Schutzkonzepte für die Beschäftigten. Als „wichtiger Faktor“ wird zudem die Belüftungssituation beschrieben. Viele Kultureinrichtungen wie etwa Museen verfügen für den Schutz ihrer Sammlungen über hochwertige Klima- und Belüftungsanlagen. Andere Einrichtungen haben technisch nachgerüstet.
Für die Öffnung wollen die Länder „grundsätzlich“ in drei Stufen vorgehen. „Korrespondierend mit der Wiedereröffnung der Schulen und Kitas werden die außerschulischen Bildungsangebote der Kultureinrichtungen und der Musik- und Kunstschulen wieder zugelassen“, heißt es.
Museen, Galerien, Gedenkstätten und Bibliotheken sowie vergleichbare Einrichtungen sollen aus Sicht der Kulturminister „spätestens mit der Eröffnung des Einzelhandels einen Basisbetrieb für die Öffentlichkeit anbieten.“ Daneben sollen Freiluftveranstaltungen mit bis zu 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern erlaubt sein. In einer dritten Stufe sollen Veranstaltungen in Theatern, Opernhäusern und Konzerthäusern, Kinos und ähnlichen Gebäuden möglich gemacht werden. Dieser Schnitt soll „spätestens dann“ ermöglicht werden, „wenn auch Betriebe der Gastronomie wieder öffnen“.
Für die Besetzung mit Publikum gilt: „Grundsätzlich ist dabei ein Mindestabstand bei einem nachverfolgbaren festen Sitzplan einzuhalten.“ Zudem sollen zu diesem Zeitpunkt der Vollbetrieb der Museen und Freiluftveranstaltungen mit 500 Personen gestattet werden.