Kolumne RHEINPFALZ Plus Artikel Selbsttests an Schulen: Diese Bitte ist eine Pflicht

Es geht um die freiwilligen Selbsttests an Schulen und die Frage: Müssen Lehrer trotz fehlender Fachkenntnisse das Testen anleit
Es geht um die freiwilligen Selbsttests an Schulen und die Frage: Müssen Lehrer trotz fehlender Fachkenntnisse das Testen anleiten?

Warum Corona-Selbsttests an den Schulen zum Unterrichtsinhalt werden

Wie verpflichtend ist eigentlich die „Bitte um Unterstützung der Teststrategie“, die das rheinland-pfälzische Bildungsministerium in einem Schreiben an seine Lehrerinnen und Lehrer formuliert hat? Diese Frage hatten sich wohl etliche Lehrkräfte seit Mittwoch gestellt. Die Leitungen im Ministerium standen nicht still, heißt es aus Schulkreisen.

Es geht um die freiwilligen Selbsttests an Schulen und die Frage: Müssen Lehrer trotz fehlender Fachkenntnisse das Testen anleiten? Lehrerverbände hatten das infrage gestellt. Die Bezirkspersonalräte (BPR) hakten deshalb bei der Schulaufsicht nach. Am Freitag richtete der BPR Grundschule seinen Lehrerinnen und Lehrern dann aus: Ja, ihr müsst das Testen anleiten. Die ministeriale Bitte sei eine Dienstanweisung.

Selbsttest-Anleitung als Unterrichtsinhalt

Zwar haben viele Lehrer keine Corona-Impfung; die gibt es in Rheinland-Pfalz derzeit nur für Grund- und Förderschullehrer. Auch die versprochenen FFP2-Masken lassen an etlichen Schulen noch auf sich warten. Und allen ist klar: Medizinische Fachkenntnisse haben Lehrer in aller Regel nicht. Doch das Land lässt sich von derlei Einwänden wohl nicht beeindrucken. Das Selbsttesten wurde kurzerhand zum Unterrichtsgegenstand erklärt, wie der BPR informiert.

Aufgabe der Lehrkräfte sei es, „die Anleitung zum Selbsttest quasi als neuen Unterrichtsinhalt mit den Schülerinnen und Schülern zu erarbeiten“, fasst der BPR Grundschulen die Antwort des Ministeriums im Schreiben an die Lehrer zusammen. Beim Testen werde keinesfalls durch eine Lehrkraft „Hand angelegt“. Heißt wohl: Warum sollten die Lehrkräfte überhaupt Fachkenntnisse oder besondere Schutzkleidung brauchen?

Selbsttesten: der best-geübte Lerninhalt im Land

Das Selbsttesten dürfte in den nächsten sechs Wochen nun zum am besten geübten Lernstoff landesweit werden. Immerhin erhält jeder willige Schüler bis Pfingsten zwölf Übungseinheiten – für den immer gleichen Unterrichtsinhalt, der in einem Drei-Minuten-Video zusammengefasst werden kann. Von so viel Übungszeit können die regulären Unterrichtsfächer nur träumen.

Vermutlich um den Lehrern Albträume zu ersparen, was alles schiefgehen könnte im Selbsttest-Unterricht, weist das BPR-Schreiben auch fürsorglich darauf hin, wie ein Lehrer gemäß Beamtenrecht die Verantwortung für eine aufgezwungene Handlung von sich weisen kann: durch die Remonstration nach Paragraf 36 des Beamtenstatusgesetz. Dabei geht es darum, dem Dienstherrn schriftlich darzulegen, dass und warum man einen Dienst für rechtswidrig hält. Musterschreiben gegen die Selbsttest-Dienstpflicht gibt es auch schon. Im Internet, auf den Seiten einiger Landesverbände der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).

Träumen von einzeln verpackten Selbsttests

Das Bildungsministerium hat die Lehrer übrigens ebenfalls über die Dienstverpflichtung informiert. Am Freitagabend. Darin ist dann nicht vom Testen als Unterrichtsinhalt die Rede, sondern von der dienstlichen Verpflichtung zur Vor- und Nachbereitung, Anleitung und Beaufsichtigung der Corona-Selbsttests. Außerdem erklärt das Ministerium, wie die Telefonleitungen entlastet werden sollen: Die Fragen bitte schulintern bündeln und an eine Hotline des Instituts für Lehrergesundheit stellen.

Bei so viel Wirbel um die Durchführung der Selbsttest kann man im Nachhinein nur träumen: Hätte das Land doch einzeln verpackte Selbsttests angeschafft. Dann könnte auch der Coronatest-Unterricht funktionieren wie üblich. In der Schule würde der Ablauf des Nasepopelns erarbeitet und anschließend als Hausaufgabe gründlich vertieft.

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