Bundenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Keine Härtefallregelung für Bundenthaler Arzt, aber ein Zugeständnis

In Bundenthal werden zwei junge Ärztinnen zu Hausärzten ausgebildet. Gefördert wird aber nur eine Stelle.
In Bundenthal werden zwei junge Ärztinnen zu Hausärzten ausgebildet. Gefördert wird aber nur eine Stelle.

Weil die Praxis des Bundenthaler Hausarztes Stefan Mainberger finanziell gut dasteht, kommt sie für eine Härtefallregelung nicht in Frage. Warum trotzdem zwei Ärztinnen ausgebildet werden.

Der Bundenthaler Arzt Stefan Mainberger wird zwei Weiterbildungsassistentinnen in seiner Hausarztpraxis aufnehmen und sie zu Fachärztinnen für Allgemeinmedizin weiterbilden. Dazu hat er sich unabhängig von der Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung über eine Härtefallregelung entschlossen. Mainberger teilte dies in einem weiteren offenen Brief mit. In seinem ersten offenen Brief hatte der Arzt am 7. Juli heftige Kritik an der Kassenärztlichen Vereinigung geübt, weil diese ihm trotz zweier Weiterbildungsassistentinnen nur eine Stelle fördern wollte.

Mittlerweile hat in Bundenthal ein Gespräch zwischen Mainberger und Peter Heinz, dem Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, stattgefunden. In diesem Gespräch habe Heinz erklärt, dass schon die Genehmigung zweier Assistenten für einen Weiterbildungsbefugten nicht selbstverständlich sei. Die Praxis müsse unter anderem groß genug und finanzkräftig genug sein, um überhaupt die Genehmigung zu erhalten. Die Förderung einer zweiten Person sei in der Regel nicht möglich, habe der KV-Vorstand erläutert. Mainberger ergänzte, dass die finanzielle Situation der Praxis das alleinige Kriterium für eine Härtefallregelung sei. Bei der Finanzkraft der Praxis Mainbergers gebe es keine Möglichkeit, die Regelung anzuwenden.

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Dieser zweite offene Brief Mainbergers lag nicht nur der Antwort des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums auf eine Anfrage der RHEINPFALZ bei. Der Brief Mainbergers wurde auch zusammen mit einem Standardschreiben der Kassenärztlichen Vereinigung allen Unterstützern Mainbergers zugeschickt, die sich schriftlich an die Kassenärztliche Vereinigung gewandt hatten. Und der Mainberger-Brief landete auch auf dem Schreibtisch von Landrätin Susanne Ganster, die am Montag ein Fax von der Kassenärztlichen Vereinigung erhielt. Die Landrätin kannte den Mainberger-Brief bereits. Antworten auf die Fragen, die sie der Kassenärztlichen Vereinigung vor fast sieben Wochen gestellt und vor zwei Wochen noch einmal angemahnt hatte, enthielt das Fax nicht. Es war das identische Standardschreiben, das auch die Mainberger-Unterstützer erhalten hatten. Wie die RHEINPFALZ hatte die Landrätin unter anderem nach aktuellen Zahlen zur ärztlichen Versorgung im Dahner Tal gefragt.

Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium informierte die RHEINPFALZ darüber, dass die Kassenärztliche Vereinigung mit Schreiben vom 20. August mitgeteilt habe, „dass sie die Härtefallregelung nicht anwendet und Herr Dr. Mainberger nur für eine Weiterbildungsassistentin eine Förderung erhält“. Und das Ministerium beschreibt, was es mit der Förderung und der Härtefallregelung auf sich hat. „Um die hausärztliche Versorgung zu stärken, hat der Bundesgesetzgeber die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen verpflichtet, die allgemeinmedizinische Weiterbildung in den Praxen zugelassener Ärztinnen und Ärzte und zugelassener medizinischer Versorgungszentren zu fördern. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen tragen die Kosten von derzeit bis zu 5400 Euro pro Monat je zur Hälfte. Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch die Kassenärztlichen Vereinigungen“, so das Ministerium.

Mainberger spricht von Missverständnis

Dazu habe die Vertreterversammlung – das Parlament – der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz eine Richtlinie beschlossen. „Diese KV-Richtlinie sieht vor, dass je weiterbildungsbefugtem Arzt in der Summe maximal eine Vollzeitstelle gefördert wird. Die Richtlinie enthält eine Härtefallregelung: Danach kann der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung zur Vermeidung von unbilligen Härten in besonders gelagerten Einzelfällen eine von den Regelungen der Richtlinie abweichende Entscheidung treffen.“ Auf die Praxis Mainberger bezogen ist die abweichende Entscheidung, dass der Bundenthaler Arzt zwei Assistentinnen weiterbilden darf.

Mainberger räumt in seinem zweiten Brief ein, dass es bei der Veröffentlichung seines ersten Briefes ein „Missverständnis“ gegeben habe. Er betont aber, dass es ihm „ungemein wichtig ist, dass die Patienten im unteren Wieslautertal und im Sauertal hausärztlich versorgt werden“. Deshalb werde er auch mit der einfachen Förderung beide Assistentinnen weiterbilden.

Offene Weiterbildungsstellen

Der erste Vorstoß Mainbergers, verbunden mit der Kritik an der Kassenärztlichen Vereinigung, hatte auch in der Ärzteschaft Reaktionen ausgelöst. Gegenüber der RHEINPFALZ gab es aus dem Kollegenkreis Lob, dass er so vehement auf den Ärztemangel aufmerksam gemacht hat, aber auch Kritik am eingeschlagenen Weg. Die Rodalber Gemeinschaftspraxis Stein weist etwa darauf hin, dass es in der Südwestpfalz weiterbildungsberechtigte Ärzte gibt, die aktuell noch über freie und förderfähige Weiterbildungsstellen verfügen. „Bei unserer Praxisstruktur mit zwei weiterbildungsermächtigten Arztsitzen können zwei Weiterbildungen gleichzeitig erfolgen. Nachdem zurzeit hier nur ein Arzt die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin absolviert, könnte eine der in Bundenthal nicht förderungsfähigen Kolleginnen sich gerne hier bewerben und natürlich danach ihren weiteren beruflichen Weg in der Südwestpfalz suchen“, teilten Heidi und Georg Stein mit, die ihre Praxis Rosanum an den Standorten Rodalben und Kröppen betreiben. Würden diese Möglichkeiten ausgeschöpft, seien weder öffentliche Spendenaufrufe zur Sicherstellung des Arztgehaltes noch eine Umgehung bestehender gesetzlicher Regelungen erforderlich.

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