WÖRTH
„Tafel“ wird wegen 2-G -Regel beschimpft
Am 25. Oktober hat die „Tafel“ Wörth die Zwei-G-Regel eingeführt. Das heißt, dass der Zutritt zum Tafelladen und zur Außenausgabe nur noch für Geimpfte und Genesene erlaubt ist. Der Nachweis ist an den „Tafel“-Ausweis anzuheften. Für Nichtgeimpfte kann eine geimpfte oder genesene Person mit dem Ausweis der Nichtgeimpften für diese einkaufen.
Diesen Beschluss hatte zuvor der Vorstand der „Tafel“ gefasst. Die zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer hatten die Vorsitzende Uschi Bisanz gebeten, darüber nachzudenken. „Deshalb haben wir diese Maßnahme zum Schutze unserer Helfer gefasst“, erläutert Bisanz der RHEINPFALZ. Sie führte aber zu mehreren Reaktionen vor allem in den sozialen Medien, per E-Mail, durch Briefe und auch zu einer Leserzuschrift in der RHEINPFALZ.
Hetzjagd auf Ungeimpfte unterstellt
Darin fragt eine Leserin aus Rülzheim, ob die „Tafel“ Ungeimpfte aussperren und verhungern lassen darf. „Heutzutage zählt offensichtlich nur noch die Hetzjagd auf Ungeimpfte“, meinte sie. Diese Aussage schockierte die Vorsitzende und ihre Stellvertreterin Brigitte Fuhr nach deren Aussagen sehr. „Wir sperren niemanden aus und lassen schon gar nicht jemanden verhungern.“ Dabei verweisen sie auf den ersten Lockdown, als sie als eine der wenigen Tafeln weiterhin geöffnet hatten und ihre Kundschaft versorgten.
Diese Leserin hat sich dann noch mit einem handgeschriebenen Brief an die „Tafel“ gewandt, in dem sie Überlebende des Holocaust mit einem Schreiben an die EMA (Europäische Arzneimittel Agentur) erwähnt, die das Impfprogramm als „zweites Holocaust“ bezeichnet hätten. Zudem meint sie, dass für die Corona-Toten die kaputten und fehlerhaften Beatmungsgeräte schuld seien, weil sich Schaum zersetze und in die Atemwege der Benutzer gelangen könne. Sie möchte die „Tafel“ dringend bitten, ihren Verstand einzusetzen und ihre Maßnahme zurücknehmen. „Wir halten das für unentschuldbar und empörend, hier einen Vergleich mit dem Holocaust anzubringen“, meint Fuhr. Der Vorstand habe über eine Anzeige nachgedacht, dann aber davon abgesehen und hat auch nicht auf den Brief geantwortet. „Zwecklos“, sagt Fuhr. „Diese Leute sind nicht erreichbar.“
Über Angriffe empört
In den sozialen Medien wird die „Tafel“ übel beschimpft, unter anderem als „total krank und unmenschlich“ bezeichnet. „Das ist unglaublich, dass wir uns so bezeichnen lassen müssen“, regt sich Fuhr auf.
In E-Mails an die „Tafel“-Adresse wird angefragt, wie sich „diese Art der Diskriminierung mit der Gemeinnützigkeit Ihres Vereins erklären oder gar in Einklang bringe lasse“ und wann man diese Satzung verändert habe. Dann könne die Gemeinnützigkeit jederzeit aberkannt werden, „wenn festgestellt wird, dass die Voraussetzungen für einen gemeinnützigen Verein nach dem Vereinsrecht nicht mehr vorliegen“. Darauf antwortete die stellvertretende Vorsitzende, dass die Satzung überhaupt nicht geändert werden musste und Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs weiter für alle Kunden ausgegeben werden. Lediglich der Ablauf für nicht geimpfte Bedürftige werde zum Zwecke des Eigenschutzes geändert. „Dieses Vorgehen wird bereits von einigen Tafeln so praktiziert und betrifft die Gemeinnützigkeit des Vereins in keiner Weise“, stellt Fuhr klar.
Eine weitere Schreiberin einer E-Mail will ihr Pfand-Geld im Discounter nicht mehr der „Tafel“ spenden für „Menschen, wo eine Einrichtung führen und andere Menschen dazu nötigen, sich impfen zu lassen, damit sie Essen bekommen. Die werde ich nicht mehr unterstützen.“ Ihr wurde geantwortet, dass alle Mitarbeiter der „Tafel“ der Risikogruppe der älteren Menschen angehören. Viele sind in den siebziger Jahren, manche sogar noch älter. „Das Selbstbestimmungsrecht auf körperliche Unversehrtheit gilt auch für uns. Wir wollen nicht infiziert werden. Keinem unserer Kunden werden Lebensmittel verweigert, jeder hat die Möglichkeit weiterhin das Angebot der Tafel zu nutzen“, heißt es in der Antwort-E-Mail.
Gewartet bis genug Impfstoff da war
„Wir haben uns diese Entscheidung sicher nicht leicht gemacht. Wir haben im Lockdown nicht zugemacht. Jetzt haben wir abgewartet, bis jeder geimpft sein konnte“, betonen die beiden Vorsitzenden. Bis zuletzt habe man sogar während des Einkaufs eine Impfstation betrieben. Mehrere Kunden hätten davon Gebrauch gemacht. Erst danach sei die Zwei-G-Regel eingeführt worden, „weil wir kein Risiko bei unseren ehrenamtlichen Helfern eingehen können – nur weil sich einige wenige bewusst nicht impfen lassen wollen“, so die beiden Vorsitzenden.
Bisher laufe das auch ganz reibungslos. Jeder, der wollte, habe jemanden gefunden, der ihm die gewünschte Ware mitbringt. Jeder habe auch sein Impfzertifikat dabei. Nur eine Person habe auf dem Parkplatz darüber diskutieren wollen – so die bisherigen Erfahrungen von Bisanz, Fuhr und ihren Helfern.