Energieversorgung
Wo bleibt die Kraftwerkstrategie?
Auf dem Papier ist alles klar. Erneuerbare Energien sollen den Bruttostromverbrauch in Deutschland bis 2030 zu mindestens 80 Prozent decken. Etwa 2040 könnten es dann 100 Prozent sein. Völlig illusorisch klingt das nicht: Immerhin deckten die erneuerbaren Energien, also im Wesentlichen Fotovoltaik und Windkraft, im Jahr 2023 erstmals über die Hälfte des Strombedarfs.
Doch es bleibt ein Problem: In Zeiten, in denen kein Wind weht und zudem keine Sonne scheint, also in der sogenannten Dunkelflaute, fehlt es an Strom. Es braucht für diese Perioden, die dummerweise vor allem im dunklen und kalten Winter auftreten, also eine Absicherung. Bisher, nach der Abschaltung der Atomkraftwerke, sind dies vor allem Kohlekraftwerke. Die allerdings setzen riesige Mengen des Treibhausgases Kohlendioxid frei. Der letzte Kohlemeiler soll daher laut Gesetz spätestens 2038 vom Netz gehen; im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP steht sogar, die Kohleverstromung solle „idealerweise“ bereits 2030 beendet werden.
Gaskraftwerke sollen umgerüstet werden
Lange Zeit favorisierte die Politik, weit vor der Ampel, Gaskraftwerke als Übergangslösung ins Erneuerbare-Energien-Zeitalter. Doch mit dem Angriff der Russen auf die Ukraine änderte sich alles. Gaskraftwerke können nun nicht mehr mit billigem Erdgas aus Russland gespeist werden, Deutschland bezieht – teureres – Gas aus anderen Quellen.
Vor diesem Hintergrund, und weil Erdgas ebenfalls erhebliche Mengen an Klimagasen freisetzt, favorisierte die amtierende Bundesregierung insbesondere auf Drängen der Grünen und Teilen der SPD gleich den nächsten Schritt: Neue Gaskraftwerke sollten nachrüstbar sein für den Betrieb mit Wasserstoff oder gleich auf H 2 -Betrieb ausgelegt werden.
Allerdings: Klimafreundlichen Wasserstoff gibt es noch lange nicht in genügend großen Mengen. Und das Nachrüsten von Gaskraftwerken, damit diese spätestens ab 2035 Wasserstoff verbrennen können, ist keine banale Angelegenheit. So müssen häufig die Turbinen getauscht werden, damit sie den dann höheren Temperaturen standhalten. Die Zuleitungen müssen Fachleuten zufolge viel größer dimensioniert werden, weil Wasserstoff eine viel geringere Dichte hat als Erdgas – und man folglich ein größeres Volumen an Wasserstoff verbrennen muss, um die gleiche Strommenge wie bei Erdgas zu produzieren.
Nach dem Karlsruher Urteil muss neu gerechnet werden
All dies ist technisch irgendwann in großem Stil machbar. Aber es kostet viel Geld. Mittlerweile ist jedoch auch das knapp. Vor allem wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem November 2023. Die Richter monierten damals, dass die Ampel ungenutzte Unterstützungsmittel zum Abfedern der Corona-Krise umwidmete, um so den Klimaschutz und den Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft voranzutreiben. Dazu gab es einen eigenen Topf: den Klima- und Transformationsfonds.
In diesem enthalten waren auch Gelder, die für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft und für den Aus- und Umbau des „Rückgrats“ im Falle einer kalten Dunkelflaute vorgesehen waren. Doch dieses Geld fehlt nun teilweise nach dem Karlsruher Urteil.
Angst vor Schiffbruch
Resultat: Die Finanzierung von Klimaschutzinvestitionen wird zu einem zentralen Thema. Und die Wirtschaft wirkt allmählich nervös. Die einen sorgen sich, woher Strom in ein paar Jahren zuverlässig kommen wird. Ein anderer Teil weiß nicht, ob und wie sie in die Finanzierung von Gas- beziehungsweise Wasserstoffkraftwerken einsteigen soll, ohne finanziell Schiffbruch zu erleiden. Denn wenn solche Anlagen eigentlich nur dann Strom produzieren sollen, wenn davon nicht genügend viel aus erneuerbaren Quellen zur Verfügung steht, können sie unter den geltenden Bestimmungen nicht kostendeckend laufen, geschweige denn Gewinn abwerfen.
Die Interessensvertretung der Energiewirtschaft BDEW fordert daher in immer dringlicherem Ton eine klare Kraftwerksstrategie. Diese soll aufzeigen, wie viele Kraftwerke als Back-up für die Erneuerbaren gebaut werden sollen. Bis zum Jahr 2030 würden mindestens 15 Gigawatt (entspricht etwa 15 Atomkraftwerken) an neuer gesicherter Erzeugungsleistung in Deutschland benötigt, heißt es vom BDEW. Bis ein neues Gaskraftwerk seinen Betrieb aufnehme, vergingen im Schnitt sechs Jahre.
Wer trägt die Kosten?
Zwar hatten sich der federführende Bundeswirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck (Grüne) und die Brüsseler EU-Kommission Anfang August 2023 auf einen finanziellen Förderrahmen verständigt. Staatliche Subventionen für Gaskraftwerke, die später mit Wasserstoff betrieben werden können, sowie der Neubau von Wasserstoffkraftwerken können nun grundsätzlich staatlich gefördert werden. Doch die versprochene nationale Kraftwerksstrategie liegt weiterhin nicht vor. Dabei geht es nicht nur um den Bau von Kraftwerken, sondern auch um die Frage: Wer trägt die Kosten für den (Reserve-)Betrieb? Der Staat? Der Betreiber?
Am Horizont erscheint zudem ein neues grundsätzliches Problem. Die Kommunen wurden von der Bundesregierung dazu aufgefordert, ihre Wärmeplanung voranzutreiben und ihre Wärmenetze (Fernwärme) auszubauen. Die Quelle der Wärme würde vielfach das Gas- oder später Wasserstoffkraftwerk in der Umgebung sein, das sowohl Strom als auch Wärme liefert. Dieses dürfte dann jedoch nicht abgeschaltet werden in Zeiten, in denen mehr als genug Strom aus Sonne und Wind vorhanden ist.