Nordpfälzer Land
Das kleinste Dorf will die neue Jugendherberge verhindern
Es war schon vor der Abstimmung zur Jugendherberge in der vergangenen Sitzung des Verbandsgemeinderates Nordpfälzer Land bekannt, dass es unterschiedliche Lager bezüglich des Millionenprojektes gibt. Im Vorfeld wurde unter anderem eine Bürgermeisterdienstbesprechung einberufen, bei der sich ein sehr unterschiedliches Stimmungsbild zeigte. Daher überrascht es im Nachgang der Entscheidung für eine Jugendherberge im aktuell leerstehenden Schlosshotel wenig, dass es Gemeinden gibt, die mit dieser Entwicklung nicht zufrieden sind. Mit Sitters, dem Dorf mit weniger als 100 Einwohnern, hat nun die kleinste Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde entschieden, sich gegen den Beschluss zu wehren.
In einem Schreiben an die Kommunalaufsicht des Donnersbergkreises erhob Kurt Enders, Ortsbürgermeister von Sitters, zuletzt Widerspruch gegen den Ratsbeschluss zur Jugendherberge. Dem habe auch der Gemeinderat einstimmig zugestimmt, wie Enders erklärt. Seinen Widerspruch begründet er damit, dass der „Haushalt der Ortsgemeinde Sitters sich in einer solch desolaten Lage“ befinde, dass eine weitere Belastung durch eine höhere VG-Umlage in Folge des Jugendherberge-Projektes „das Wohl der Ortsgemeinde Sitters massiv gefährdet“. Schon jetzt müsse Sitters die Grundsteuer B im kommenden Haushalt auf 4741 Prozentpunkte erhöhen, um einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Das könne man den Bürgern nicht mehr zumuten. Enders erhoffte sich mit seinem Schreiben, dass der Beschluss im Idealfall ausgesetzt wird und die Idee neu beraten werden müsse.
Für Cullmann ist die Rechtslage klar
Verbandsbürgermeister Michael Cullmann (SPD) glaubt aber nicht, dass es dazu kommen wird. Wie er auf RHEINPFALZ-Nachfrage erklärt, könne überhaupt erst Einspruch eingelegt werden, wenn die Bescheide zur Umlage-Erhöhung verschickt werden. Das passiere aber frühestens dann, wenn in der kommenden Sitzung des VG-Rates über den Nachtragshaushalt abgestimmt wurde, inklusive der Kostenpunkte für die Jugendherberge und eben der Erhöhung der Umlage. Gegen den Bescheid könnte dann Widerspruch eingelegt werden. Aber selbst dann sieht Cullmann eigentlich keinen Spielraum für einen Widerspruch. „Der Tourismus gehört in die Zuständigkeit der Verbandsgemeinde, ebenso wie etwa die Feuerwehren oder die Kindertagesstätten“, betont Cullmann. Beschlüsse zu diesen Themen, die explizit im Zuständigkeitsbereich der VG liegen, seien demnach von einem solchen Widerspruch ausgeschlossen. „Dazu gibt es auch Urteile“, so Cullmann.
Der Verbandsbürgermeister kann verstehen, dass nicht jeder gleichermaßen mit der Situation einverstanden ist. „Aber dann könnte beim nächsten Mal auch eine andere Gemeinde Widerspruch einlegen, weil woanders eine Kita oder ein Feuerwehrhaus entsteht“, sagt er. Der VG-Rat sei gewählt, um über jene Investitionen im Zuständigkeitsbereich der VG zu entscheiden. Und das sei dann eben bindend. Anders sei es, wenn die Jugendherberge im Bereich der freiwilligen Leistungen wäre. Als Beispiel nennt Cullmann den fiktiven Bau eines Verkehrsübungsplatzes – einen solchen könne man auf diesem Wege nämlich sehr wohl mit einem Widerspruch anfechten. Der Verbandsbürgermeister hegt aber keineswegs Groll gegen die kleinste Ortsgemeinde. Schließlich habe auch im Rat keine Einigkeit über die Entscheidung geherrscht, aber es sei nun einmal eine Mehrheit dafür gewesen. Nun will Cullmann die kommende Sitzung und die Entscheidung zum Haushalt abwarten. Auch in Sitters wird man diese wohl mit Interesse verfolgen.