Steuer-Tipp RHEINPFALZ Plus Artikel Wenn das Finanzamt mitjubeln will

Lottogewinne oder Gewinne bei der Lotterie der Aktion Mensch müssen nicht versteuert werden.
Lottogewinne oder Gewinne bei der Lotterie der Aktion Mensch müssen nicht versteuert werden.

Wetterfolg bei der Fußball-Europameisterschaft, Gewinne beim Online-Poker oder -Roulette: Klingelt bei Glückspilzen die Kasse, kann allerdings schnell das Finanzamt auf der Matte stehen. Der Grat zur Steuerhinterziehung ist schmal.

Wer bei dieser EM ein paar Euro auf Außenseiter-Teams wie die Schweiz setzte, konnte richtig viel Geld gewinnen. Den Vogel schoss ein Niedersachse ab, der mit dem richtigen Riecher für den überraschenden Ausgang von gleich zwei Achtelfinal-Partien über 106.800 Euro absahnte – beim Einsatz von 4,75 Euro für den Kombi-Tipp, so ein Online-Wettportal. Klingelt nach solchen Sportwetten die Kasse, müssen die Glückspilze obendrein keinen Cent ans Finanzamt abtreten. Anders kann es für Gewinner aussehen, die regelmäßig in der neuerdings legalen Poker- und Roulette-Welt im Internet abräumen. Oder etwa bei Preisverleihungen, Ratespielen, Gesangswettbewerben, Model-Contests. „Der Geldsegen ist oft steuerpflichtig, der Grat zur Steuerhinterziehung schmal“, gibt Sigurd Warschkow zu bedenken, Jurist bei der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer in Gladbeck.

Was gilt für Sportwetten?
Seit 1. Juli ist ein neuer Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Sportwetten und auch Online-Casinos sind jetzt nach bundesweit einheitlichen Regeln erlaubt. Allein im Bereich Sportwetten haben die Deutschen bereits 2018 nach Angaben des Online-Statistik-Portals Statista sagenhafte 8,8 Milliarden Euro verwettet, Tendenz seither stark steigend. Wer den richtigen Riecher hatte und gewinnt, kann sich doppelt freuen. Wettgewinne aus Sportwetten sind steuerfrei. Wenn der Zufall im Spiel war, wenn das Glück über Sieg oder Niederlage entscheidet, dürfen Gewinner das erspielte Geld grundsätzlich steuerfrei einstreichen, wie Warschkow betont. Indirekt unterstützen Kunden dennoch das Finanzamt: Wettanbieter müssen 5 Prozent Steuern auf alle deutschen Umsätze zahlen.

Was ist mit Lotto?
Dass sich das Finanzamt raushält, gilt auch für den deutschen Lottogewinn. Oder etwa fürs Losglück der Lotterie „Aktion Mensch“, bei der nicht nur Geldpreise ausgelobt werden, sondern auch Haushaltsgeld und Immobilie. Auch Sachpreise bleiben bei reinem Glücksspiel steuerfrei. Vorsicht geboten ist hingegen bei der monatlichen Sofortrente der „Aktion Mensch“. Stuft das Finanzamt diesen Lotteriegewinn als steuerpflichtige Rentenzahlung ein, kann es sich lohnen, sich das Geld als Sofortauszahlung ausschütten zu lassen – sonst kassiert der Fiskus kräftig mit. Wer Lotto spielt, unterstützt in jedem Fall indirekt das Finanzamt: Öffentliche Lotterien und Ausspielungen in Deutschland unterliegen der Lotteriesteuer. Von jedem Euro, den Spieler in einen Tipp investieren, gehen automatisch 16,66 Cent Lotteriesteuer an den Fiskus, wie Christina Georgiadis, Sprecherin der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH), vorrechnet.

Wann kriegt das Finanzamt eine Scheibe ab?
Was Glückspilze wissen sollten: Für das Finanzamt wird der Gewinn aus Sportwetten oder Lotterien immer dann interessant, wenn das gewonnene Geld angelegt wird und damit Erträge erwirtschaftet werden. Gewinnt jemand zum Beispiel mit einer EM-Sportwette ein paar Tausend Euro, investiert das Geld in einen Aktienfonds und macht damit hübsche Gewinne, greift darauf die Abgeltungssteuer von 25 Prozent.

Was ist mit Casino-Gewinnen und Pokern?
Ob in der Spielbank vor Ort oder im Online-Casino: Steuerlich gesehen gelten die gleichen Regeln wie bei Sportwetten oder bei einer Lotterie. Weil auch Gewinne im Casino auf Glück oder Zufall beruhen, dürfen Spieler ihre in Deutschland erzielten Gewinne steuerfrei einstreichen. Auch das beliebte Pokern zählt zu den Glücksspielen, wie Georgiadis erklärt. Aber Vorsicht: Wer den Bereich des Hobbyspielers hinter sich lässt und regelmäßig Einkünfte aus dem Online-Casino oder aus Pokerspielen für sich verbuchen kann, kriegt es ganz schnell mit dem Finanzamt zu tun. Nach Ansicht des Finanzgerichts Köln hat etwa die regelmäßige Teilnahme an hoch dotierten Poker-Turnieren nichts mehr mit purem Glück zu tun. Wer dabei gewinnt, beweist Geschicklichkeit, analytische und psychologische Fähigkeiten (Az. 12 K 1136/11). Die Folge: Das Finanzamt stuft solche „Pokerfaces“ gern als Berufsspieler ein und verlangt – auch rückwirkend – Einkommensteuer auf diese Gewinne. Vor allem dann, wenn die Einnahmen durch das Glücksspiel das sonst übliche Gehalt übersteigen. Auch, wer sein Einkommen vornehmlich mit Sportwetten oder Casino-Gewinnen macht, wird zur Kasse gebeten.

Was ist mit Preisgeldern?
„Wer etwas gewinnt, sollte besser prüfen, ob es sich um einen steuerfreien Gewinn oder um eine steuerpflichtige Entlohnung für seine Leistung handelt“, sagt Georgiadis. Seit es immer mehr Gesangswettbewerbe, Ratespiele und Fernsehsendungen wie „Wer wird Millionär“, oder „Germanys Next Topmodel“ gibt, ist auch das Finanzamt aufgewacht. Wer als Kandidat einen Gewinn erzielt, muss ihn versteuern. Das Finanzamt steht zudem auf der Matte, wenn jemand über eine TV-Show das Haus verschönert bekommt. Solche Renovierungskosten müssen als geldwerter Vorteil versteuert werden. Nur deutsche Nobelpreisträger dürfen ihre hoch dotierten Preise problemlos steuerfrei behalten. Bei weniger renommierten Wissenschafts-, Künstler- oder Journalistenpreisen kennt das Finanzamt dagegen kein Pardon. Durch Leistung gewonnene Sachwerte müssen ebenfalls versteuert werden. Das gilt zum Beispiel auch für die Siegerin im örtlichen Schönheitswettbewerb.

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