Meinung
Was tun, wenn meine Heizung ganz kaputt ist? Ruhe bewahren und rechnen
Das im Winter der Gasversorgungsängste mit heißer Nadel gestrickte Heizungsgesetz, das durch gezielte Indiskretionen sehr früh öffentlich wurde, hat bei vielen Menschen große Verwirrung gestiftet. Klar ist und war immer: Wer eine funktionierende Heizung hat, egal welche, muss auch ab 2024, wenn das Gesetz wohl in Kraft tritt, nichts tun. Auch wenn die Heizung kaputtgeht, aber repariert werden kann, muss sie nicht ausgetauscht werden.
Über Fernwärme informieren
Völlig unabhängig davon ist es sinnvoll, sich darüber zu informieren, ob und bis wann im jeweiligen Wohnort ein Fernwärmenetz auf- oder ausgebaut wird. Dann kann man entscheiden, ob man sich an jenes Fernwärmenetz anschließen lässt. Denn dann braucht man sich keine Wärmepumpe oder andere Heizungen ins Haus zu holen. Schon gar nicht, wenn man größere Probleme hat, die Anschaffungskosten zu schultern.
CO 2 -Bepreisung beachten
Das Heizungs-, also das Gebäudeenergiegesetz (GEG), muss zudem erst mal verabschiedet sein und alle Hürden nehmen. Vorher ist auch die viel diskutierte Förderung noch nicht bis ins Detail klar. Das alles sollte man abwarten. Sicher ist: Gas und Heizöl werden nicht billiger, auch wegen der steigenden CO 2 -Bepreisung.
Wärmepumpen dagegen könnten bald günstiger werden: Sie sollen schnell in höheren Stückzahlen gefertigt werden; größere Fabriken mehrerer Hersteller entstehen gerade. Derzeit sind die Lieferzeiten bei Wärmepumpen lang, Hersteller und Handwerker profitieren vom Nachfrageüberhang und machen sich mitunter über die Maßen die Taschen voll.
Klimaschutz im Sinn haben
Wichtig für Hausbesitzer: Jeder muss für sich selbst rechnen. Wenn er sich überfordert fühlt, könnten und sollten Angehörige, Nachbarn, Freunde, Verbraucher- und Energieberater helfen. Und: Der Klimaschutz darf uns bei aller Rechnerei auf keinen Fall egal sein.