Ratgeber
Verbesserte Mütterrente: Wie viel Geld gibt es mehr?
Die Mütterrente ist keine eigene Rentenart wie etwa die Hinterbliebenenrente. Der Begriff steht dafür, dass der Staat die Erziehungszeit für vor dem Jahr 1992 geborene Kinder bei der Rente mehr als früher berücksichtigt. Aktuell erkennt er für diese Kinder 2,5 Jahre als Erziehungszeit an. Dadurch fährt ein Elternteil 2,5 Entgeltpunkte (umgangssprachlich Rentenpunkte) auf dem Rentenkonto ein. Der Knackpunkt ist: Für ab 1992 geborene Kinder werden seit der ersten gesamtdeutschen Rentenreform im gleichen Jahr die Zeiten für Kindererziehung stärker rentenrechtlich anerkannt – von einem Jahr (ein Entgeltpunkt) auf drei Jahre. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, hat der Gesetzgeber die Anrechnungszeiten seit 2014 in bislang zwei Schritten von einem Jahr auf 2,5 Jahre angehoben.
Die Differenz von einem halben Jahr der rentenrechtlichen Anerkennung will die neue Regierung von CDU/CSU und SPD korrigieren. Im Koalitionsvertrag steht: „Wir werden die Mütterrente mit drei Rentenpunkten für alle vollenden – unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder –, um gleiche Wertschätzung und Anerkennung für alle Mütter zu gewährleisten. Die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln, weil sie eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe abbildet.“ Ursprünglich hatte die Regierung geplant, die dritte Stufe ab dem Jahr 2026 einzuführen. Da jedoch die Prüfung aller rund in Frage kommenden 10 Millionen Renten-Konten sehr komplex und umfangreich sei, so die Deutsche Rentenversicherung, könne frühestens ab Januar 2028 mit der Auszahlung begonnen werden. Im Koalitionsausschuss verständigten sich Union und SPD nun darauf, dass die Mütterrente dann rückwirkend auch für das Jahr 2027 gezahlt werden solle.
Was bedeutet dies finanziell?
Ein Jahr Kindererziehung (ein Entgeltpunkt) bringt bei der Rente so viel ein, als hätte die erziehende Person ein Jahr lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet und dabei einen Durchschnittsverdienst (2024: rund 45.350 Euro) erzielt. Ab Juli 2025 ist dieser eine Entgeltpunkt 40,79 Euro Monatsrente wert (zuvor 39,32 Euro). Entsprechend groß ist der finanzielle Unterschied, je nachdem, ob der Staat nur 2,5 Jahre oder drei Jahre Erziehungszeit anerkennt. Bei einer Gutschrift von 2,5 Jahren erhöht sich die Rente durch die Erziehung eines Kindes um rund 102 Euro im Monat – bei drei Jahren aber um rund 122 Euro. Mit dieser Ungleichbehandlung soll bald Schluss sein. Für Erziehende, die bisher schon drei Jahre Erziehungszeit anerkannt bekommen haben, ändert sich dabei nichts.
Wer hat künftig mehr Rente?
Ab 2028 sollen alle Mütter eine höhere Rente erhalten, die mindestens ein Kind vor 1992 zur Welt gebracht und erzogen haben. Ihre Rente erhöht sich für jedes dieser Kinder um rund 20 Euro im Monat nach aktuellen Werten. Das sind pro Jahr und Kind etwa 240 Euro mehr. Bei zum Beispiel drei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, summiert sich das Plus schon auf 720 Euro im Jahr. Die genannten Bruttobeträge mindern sich aber um die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Wie dies praktisch umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Bei der Verbesserung der Mütterrente von zwei auf 2,5 Entgeltpunkten war es so, dass die begünstigten Rentnerinnen und Rentner einen pauschalen Zuschlag erhielten, der betragsmäßig der Höhe der Rente aus einem halben Prozentpunkt entsprach. Wer noch nicht in Rente war, bekam ein weiteres halbes Jahr Kindererziehungszeit angerechnet.
Gibt es Bedingungen?
Die Mütterrente kann nur erhalten, wer überhaupt Anspruch auf Altersrente hat. Dafür müssen mindestens 60 Beitragsmonate in der Rentenversicherung vorliegen. Bei zwei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, kommen diese 60 Monate (5 Jahre) bereits zusammen, da jedes dieser Kinder jetzt schon mit 2,5 Jahren Beitragszeit zu Buche schlägt. Bei nur einem Kind können die fehlenden Monate durch freiwillige Beitragsleistungen aufgefüllt werden. Achtung Ausnahme: Kindererziehungszeiten werden in der Regel nur anerkannt, wenn das Kind in Deutschland erzogen wurde.
Was ist mit den Vätern?
Die Rentenversicherung schreibt immer nur einem Elternteil die Entgeltpunkte aus der Kindererziehung für denselben Zeitraum gut. Dennoch kann auch ein Vater von der ,,Mütterrente“ profitieren – vorausgesetzt, er bekommt die Erziehungszeit bei der Rente zuerkannt. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder der Vater erzieht das Kind überwiegend oder beide Elternteile erklären der Deutschen Rentenversicherung (DRV) übereinstimmend, dass die Kindererziehungszeit dem Vater übertragen werden soll.
Dies ist rückwirkend jedoch nur für höchstens zwei Monate möglich. Auch wenn sich die Mutter und der Vater die Kindererziehung halbe-halbe teilen, erhält laut DRV „grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeit“. Es ist aber möglich, dass die Eltern die verschiedenen Monate der gesamten Erziehungszeit unter sich aufteilen. Nur die halbe-halbe Aufteilung für ein und dieselben Monate ist nicht erlaubt. Neben den leiblichen Eltern können außerdem auch andere Elternteile (zum Beispiel von Adoptiv-, Stief- oder Pflegekindern) sowie etwa Großeltern, die sich statt der leiblichen Eltern um das Kind kümmern, die Erziehungszeit bekommen.
Und wenn ich zwei oder mehr Kinder gleichzeitig erziehe?
Das ändert nichts daran, dass der Staat pro Kind auch jetzt schon volle 2,5 beziehungsweise drei Erziehungsjahre anerkennt. Denn bei Mehrlingsgeburten oder wenn während einer Erziehungszeit ein weiteres Kind geboren wird, verlängert sich die gesamte Zeit um die Monate der gleichzeitigen Erziehung.
Beispiel: Geburt des ersten Kindes im April 2002, Kindererziehungszeit von 1. Mai 2002 bis 30. April 2005. Geburt des zweiten Kindes im Januar 2004, Kindererziehungszeit von 1. Februar 2004 bis 31. Januar 2007. Dazu kommen 15 Monate Verlängerungszeit vom 1. Februar 2007 bis 30. April 2008. Grund: 15 Monate lang, vom 1. Februar 2004 bis 30. April 2005 haben sich die beiden Erziehungszeiten überlappt.
Wer kommt für die Kosten auf?
Nach Auskunft der DRV kostet die erneute Verbesserung der Mütterrente rund 5 Milliarden Euro pro Jahr. Bei einer Finanzierung über die Rentenkasse würde der Beitragssatz um 0,25 Prozentpunkte steigen und bereits 2027 bei über 19 Prozent liegen, rechnete die DRV der Öffentlichkeit zum Jahresbeginn vor. Bleibt es bei der im Koalitionsvertrag beschlossenen Steuerfinanzierung, kommen die Beitragszahler – Versicherte und Unternehmen – um diese Mehrkosten zwar herum. Dafür wird aber der Staatshaushalt entsprechend stärker belastet.
Info: Erziehung plus Gehalt
Eltern, die während der Kindererziehungszeit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, können zweifach Entgeltpunkte sammeln: für die Erziehung und für den Job. Das gilt aber nur bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze von 8050 Euro im Monat (Wert für 2025). Ab da werden die Rentenansprüche aus der Kindererziehung gekappt. In diesem Fall kann es sich also lohnen, dem anderen, schlechter verdienendem Elternteil die Erziehungszeit gutschreiben zu lassen.