Wirtschaft Unseriöses Inkasso erkennen

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«Ludwigshafen». Eine zunehmende Anzahl gefälschter oder unberechtigt hoher Inkasso-Forderungen ist seit Monaten ein Ärgernis – für Verbraucher ebenso wie für viele seriöse Unternehmen der Branche. Die Verbraucherzentralen bieten nun einen kostenlosen Online-Check von Inkasso-Schreiben an.

5,8 Millionen Menschen in Deutschland haben schon einmal eine Inkasso-Forderung erhalten, 65 Prozent davon hielten sie für unberechtigt, lautet das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage der Verbraucherzentrale Brandenburg. Das neue, von der Bundesregierung geförderte Online-Angebot www.inkasso-check.de soll eine kostenlose Überprüfung solcher Forderungen ermöglichen. „Nutzer erhalten eine rechtliche Ersteinschätzung, ob sie überhaupt bezahlen müssen und falls ja, ob die volle Höhe der Kosten fällig ist“, so die Verbraucherschützer. Möchte jemand der Forderung widersprechen, steht ihm ein Musterbrief zur Verfügung. „Mit dem Inkasso-Check bieten wir eine schnell zugängliche und jederzeit verfügbare Unterstützung für ein akutes Problem“, sagt Ulrike von der Lühe, Vorstandsmitglied der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Häufig drohten Unternehmen mit einer gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche, unseriöse Firmen auch mit Lohn- und Gehaltspfändungen oder Hausbesuchen zur Pfändung von Wertsachen. „Empfänger fühlen sich dadurch genötigt, zu zahlen, obwohl ein Großteil der Betroffenen die Forderung als unberechtigt einstuft“, so die Verbraucherschützer. Gleichzeitig mit der Freischaltung des neuen Online-Services weist der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) darauf hin, dass Mahnbriefe vor einem Bezahlen immer geprüft werden sollten. „In letzter Zeit melden sich immer mehr Verbraucher beim BDIU, die einen gefälschten Inkasso-Brief erhalten haben“, so der Verband. Zunächst sollte die gemahnte Person überlegen, ob ihr die Forderung bekannt ist, rät der BDIU. „Wenn man eine Rechnung nicht bezahlt hat, weiß man das in der Regel. Inkasso-Unternehmen sind laut Gesetz dazu verpflichtet, bereits in der ersten Mahnung genaue Angaben zur Art der Forderung zu machen – zum Beispiel den Namen oder die Firma ihres Auftraggebers zu benennen sowie den Grund für die Forderung“, erläutert BDIU-Sprecher Marco Weber. Wer Zweifel an der Forderung hat, solle das Unternehmen kontaktieren und nachfragen. Geprüft werden sollte auch, ob die Angaben im Briefkopf mit den weiteren Angaben übereinstimmen. „Wenn zum Beispiel das Unternehmen eine deutsche Adresse verwendet, die Bankverbindung aber ins Ausland verweist – zu erkennen an den ersten beiden Buchstaben der Iban –, ist Vorsicht geboten“, so Weber. Inkasso-Unternehmen benötigten in Deutschland außerdem eine Registrierung. Deshalb sollte der Verbraucher kontrollieren, ob der Absender der Mahnung unter www.rechtsdienstleistungsregister.de geführt ist, empfiehlt der Verband.

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