Bio-Abfall
BASF bedauert: Bio-Beutel sollen nicht mehr in die Bio-Tonne
Hintergrund ist das Engagement der Gesellschafter der Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH (GML) in der bundesweiten Initiative #wirfuerbio, einer großen kommunalen Kampagne für sortenreinen Bio-Abfall. Zu den GML-Eigentümern gehören unter anderem die Städte Ludwigshafen, Frankenthal, Neustadt, Mannheim und Speyer, die Kreise Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz sowie die Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK).
„Wir haben das Problem, dass Bio-Abfälle zu stark mit Kunststoffen und Glas verunreinigt sind. Plastik oder Glas in die Biotonne zu werfen, ist, wie jemandem anderen in die Suppe zu spucken“, verdeutlicht ZAK-Vorstand Jan Deubig. Denn das mache den Kompost unbrauchbar und berge die Gefahr, dass Schadstoffe wie Mikroplastik in die Nahrungskette gelangen. „Die Message der Kampagne ist eindeutig: Plastik und Glas haben im Bio-Abfall nichts verloren“, verdeutlicht er.
Beutel ist nicht gleich Beutel
So weit, so klar. Doch das gilt auch für Beutel aus sogenannten bioabbaubaren Werkstoffen. Diese wurden bislang von den Abfallwirtschaftsbetrieben im Biomüll toleriert. Aber damit soll jetzt Schluss sein – obwohl sie im Handel genau für diesen Zweck verkauft werden. „Die bestehende Norm gewährleistet nicht sicher, dass die entsprechenden Produkte sicher und vollständig im Behandlungsverfahren abgebaut werden“, nennt Deubig ein Argument für den Schritt. Eine vollständige Zersetzung der zertifizierten Beutel, die aus nachwachsenden Rohstoffen wie Mais oder Zuckerrohr statt aus Erdöl produziert werden, sei zwar unter Laborbedingungen getestet. Das aber habe mit der Realität in den Kompostwerken wenig zu tun, argumentieren die Kampagnenmacher.
Ein anderes Problem: Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Produkten am Markt, die angeblich biologisch abbaubar seien. Doch weder für Verbraucher noch später im Kompostwerk, wo Plastiktüten frühzeitig aussortiert werden müssen, sei es möglich, zugelassene Bioabfallbeutel von nicht zugelassenen zu unterscheiden. „Hier waren vor allem die Hersteller und der Handel gefordert und konnten über Jahre hinweg keine Lösung dieses Problems umsetzen“, kritisiert der ZAK-Chef. Auch wenn eine Biotonne wegen eines kompostierbaren Beutels im Innern nicht stehen bleiben werde: Der Verbraucher soll durch das Verbot künftig Klarheit haben, was in die Biotonne darf und was nicht. „Dass entsprechende Sammelbeutel für die Biotonne zulässig sein sollen, nicht aber Kaffeepads, Cateringmaterialien oder Verpackungen, die mit Verweis auf dieselben Normen als biologisch abbaubar beworben werden, ist in der breiten Bevölkerung nicht vermittelbar“, begründet die Bundesgütegemeinschaft Kompost gegenüber dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestags ihre ablehnende Haltung gegenüber den abbaubaren Beuteln.
Grenzwerte verschärft
Der Streit um den Plastik-Biobeutel hat längst eine politische Dimension angenommen. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält in seinem Bericht zum Thema fest, dass es aufgrund der Bestimmungen der Norm nicht sicher sei, dass als kompostierbar gekennzeichnete Beutel in der Kompostieranlage auch vollständig zerfallen. „Festzuhalten ist, dass die Mehrzahl der Kompostierwerke heutzutage zertifizierte biologisch abbaubare Bioabfallbeutel als Störstoff behandelt und aus dem Kompost entfernt. Dies gilt teilweise auch, wenn der Wurf in die Biotonne zulässig war. Im Umkehrschluss bedeutet das für die Verbraucher: Wenn bioabbaubare Bioabfallbeutel in der Biotonne erlaubt sind, besagt das nicht, dass diese tatsächlich auch kompostiert werden“, heißt es in dem Bericht weiter.
Die Grenzwerte für Fremdstoffgehalte, die im Kompost bei dessen Verwendung enthalten sein dürfen, seien in den vergangenen Jahren verschärft worden, berichtet Deubig. In seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl hat das Kabinett eine Novelle der Bioabfallverordnung beschlossen. Diese umfasst neue, strenge Regeln, die Sortenreinheit der Bioabfälle schon vor deren Behandlung im Kompostwerk erfordern. Derzeit sei man bei einem überwiegend großen Anteil der Anlieferungen von deren Einhaltung deutlich entfernt, räumt Deubig ein.
BASF stellt kompostierbare Kunststoffe her
Bei der BASF bewertet man die Entscheidung der Pfälzer Abfallwirtschaftsbetriebe kritisch. „Selbstverständlich ist Ludwigshafen allein nur ein überschaubarer Teil des globalen Marktes. Nichtsdestotrotz sehen wir diese Entwicklung mit Bedauern“, erklärt ein Konzernsprecher und verweist auf wissenschaftliche Daten, die für den Einsatz der bioabbaubaren Beutel sprächen.
Der Chemiekonzern stellt zertifiziert kompostierbare Kunststoffe her. Aus dem Granulat fertigen Kunden des Chemieriesen Beutel zur Bioabfallsammlung. „Von Beginn an war die BASF aktiv, um die Funktionalität der Produkte in Kompostanlagen zu testen“, ergänzt der Sprecher. Ein solcher Feldversuch hat 2011 unter anderem im Kreis Bad Dürkheim stattgefunden. Die Ergebnisse hätten deutlich den Wert der kompostierbaren Beutel bei der getrennten Bioabfallsammlung gezeigt. Dabei habe sich die Ausgabe durch die Kommune in Verbindung mit einer Kommunikationskampagne bewährt. Eine Reihe von Studien habe zudem demonstriert, dass die Nutzung abbaubarer Beutel den Anteil konventioneller Kunststofftüten in der Biotonne stark senken könne.
Konzern: Höhere Sammelquote durch Beutel
Zudem würden die Beutel dazu beitragen, die Sammelquote zu steigern. Auch hätten Untersuchungen gezeigt, dass sich die Biobeutel aus dem von der BASF hergestellten Granulat durchaus in den Kompostanlagen abbauten. Anders als in der Kampagne dargestellt, seien die zertifizierten Beutel durch den Aufdruck eines Keimlingssymbols deutlich als solche erkennbar. Zudem könnten in den Sortieranlagen technische Lösung angewendet werden, um diese Beutel von gewöhnlichem Plastik zu unterscheiden. „Es stellt sich demnach die Frage, warum es nicht möglich sein sollte, sowohl der Kampagne #wirfuerbio beizutreten und gleichzeitig zertifiziert kompostierbare Beutel weiterhin zuzulassen“, so der Konzernsprecher. Wie hoch der Umsatz ist, den die BASF mit dem Granulat für die Beutel erzielt, dazu wollte er mit Verweis auf Wettbewerbsgründe keine Angaben machen.