Wirtschaft RHEINPFALZ Plus Artikel Renten-Tipp: Altersbezüge auch für kurze Auslandszeiten

Viele Mitarbeiter des Chemiekonzerns BASF arbeiten zeitweise im Ausland, etwa im Verbundstandort in Nanjing (Foto), den die BASF
Viele Mitarbeiter des Chemiekonzerns BASF arbeiten zeitweise im Ausland, etwa im Verbundstandort in Nanjing (Foto), den die BASF zusammen mit dem chinesischen Partnerunternehmen Sinopec betreibt.

Die Arbeitswelt ist international geworden: Immer mehr Bundesbürger arbeiten zumindest zeitweise außerhalb Deutschlands. Dafür kann im Alter Rente fließen, sogar für ein Praktikum. Aber: Nur wer sich kümmert, profitiert.

«Ludwigshafen». Immer mehr Bundesbürger zieht es im Lauf ihres Berufslebens vorübergehend in die Welt hinaus. Die einen gehen in die USA, um dort an der Uni zu forschen. Andere arbeiten für internationale Konzerne wie die Ludwigshafener BASF an Standorten im Ausland. Manche suchen und finden eine Beschäftigung im Hotel in Bangkok, an der Börse in London, auf einer Bohrinsel in Norwegen oder machen ein Praktikum in Dänemark. Die Arbeitswelt ist international geworden – und mit ihr auch die Alterssicherung. Weltenbummler sollten sich spätestens auf der Zielgeraden zum Ruhestand an ihre Auslandszeiten erinnern. Selbst kurze berufliche Stationen außerhalb Deutschlands können sich auszahlen. Manchmal muss man dort nicht einmal gearbeitet haben. Aber: Aus Ansprüchen aus fremden Ländern wird nicht automatisch eine Rentenzahlung, wie Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin betont.

Das zählt

Für Beschäftigte, die vorübergehend im Ausland gearbeitet haben, ist entscheidend, ob sie in dieser Zeit weiter in die deutsche Rentenkasse eingezahlt haben oder in eine Einrichtung des fremden Landes. Wer von seinem Arbeitgeber in die Welt entsandt wird, bleibt in der Regel weiter in der deutschen Sozialversicherung – und erwirbt auch nur hierzulande Rentenansprüche. Wer dagegen direkt im Gastland angestellt ist, wie häufig im wissenschaftlichen Bereich, in der Gastronomie oder bei Grenzgängern üblich, unterliegt der Sozialversicherung des Gastlandes und zahlt dort in eine Altersabsicherung ein.

Keinen Monat vergessen

Selbst wenn es in jungen Jahren nur ein fünfmonatiges Praktikum war: Wichtig ist immer, dass im Ausland erworbene Ansprüche nicht in Vergessenheit geraten, wie Sennewald erläutert. Sie bleiben im Gastgeberland und müssen später aktiv eingefordert werden. Vor dem Ruhestand kann es sich deshalb auszahlen, selbst an kurze berufliche Stationen in der Fremde zu denken. Jeder Monat zählt. In manchen Ländern wie den Niederlanden, Dänemark oder der Schweiz müssen Versicherte nicht einmal gearbeitet haben, um rentenversichert zu sein. Es kann reichen, wenn sie eine Zeit lang dort ihren Wohnsitz hatten. Bei solchen Wohnzeitensystemen werden alle Einwohner in der Rentenversicherung erfasst.

So kommt man an Geld

Wie einfach oder schwer es wird, Rentenansprüche aus dem Ausland einzufordern, hängt immer davon ab, in welcher Ecke der Welt der Weltenbummler beschäftigt war. Innerhalb der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ist alles klar geregelt. Hier sorgt das Europarecht dafür, dass Arbeitnehmer von den auswärts bezahlten Rentenbeiträgen auch etwas haben. Angehende Ruheständler müssen sich für eine Auslandsrente nicht selbst an ihr früheres Gastland wenden. Anlaufstelle ist die deutsche Rentenkasse. In Ländern ohne Europarecht ist entscheidend, ob Deutschland mit dem Gastland ein individuelles Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat – wie etwa mit den USA, Kanada, Australien, Japan und 16 weiteren Staaten. Hat jemand dort gearbeitet, hat er eine vergleichsweise gute Ausgangslage auf Anerkennung von Versicherungszeiten und damit auf Rentenzahlungen. Auch für solche Fälle ist die Deutsche Rentenversicherung Ansprechpartner.

Hier wird es schwierig

Problematisch kann es bei Rentenansprüchen aus dem sogenannten vertragslosen Ausland werden. Denn dann können rentenrechtliche Zeiten gegenseitig nicht anerkannt werden. Zum vertragslosen Ausland zählen etwa China, Südafrika, Thailand, Russland, Argentinien oder Neuseeland. Die Aussichten auf Rente sind hier gering. Bei kürzeren Aufenthalten ist es schwierig, überhaupt auf die jeweilige Mindestversicherungszeit zu kommen, was Voraussetzung für einen Rentenanspruch ist. Und selbst wenn die Mindestzeit erreicht ist, gibt es keine Garantie, dass Geld fließt. Dazu kommt: Angehende Ruheständler müssen direkt mit den ausländischen Sozialversicherungsträger Kontakt aufnehmen.

Aus jedem Land eine Rente:

Auch innerhalb Europas gibt es keine Gesamtrente. Wer in seinem Berufsleben zum Beispiel in Deutschland, Frankreich und Belgien sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, bekommt später Altersbezüge aus drei Ländern. Und er muss darauf gefasst sein, dass sie zu anderen Zeiten starten. In manchen Ländern geht es schon ab 55 oder 58 Jahren los, andernorts ab 65 und älter. Wichtig: Renten aus dem Ausland müssen bei der Kranken- und Pflegeversicherung angegeben werden. Wer das nicht tut, muss auf Nachzahlungen gefasst sein.

Rechtzeitig beantragen:

Wer beruflich im Ausland war, sollte seine Ansprüche schon bald nach der Rückkehr bei der Deutschen Rentenversicherung hinterlegen. Das lässt sich mit der Klärung des eigenen Versicherungskontos erledigen. Es ist viel einfacher, Nachweise wie Versicherungsbücher, Versicherungskarten, Sozialversicherungsausweise zeitnah zu beschaffen als nach 20 oder 30 Jahren, wenn der Rentenantrag fällig wird. Wer schon in Rente ist und seine Zeiten im Ausland nicht angegeben hat, kann sie nachmelden. Rückwirkend fließt dann zwar kein Geld mehr. Aber womöglich ist für die Zukunft noch etwas Rente drin. Info www.deutsche-rentenversicherung.de

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