Miete Neues Gesetz zu Auskunftspflicht für Mieter und Vermieter

Mietspiegel werden genutzt, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln.
Mietspiegel werden genutzt, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln.

Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen künftig einen qualifizierten Mietspiegel erstellen.

Die Reform hat der Bundestag am Freitag verabschiedet. Damit sollen Mieter besser vor überzogenen Mieterhöhungen geschützt werden. In mehr als 80 der 200 größten deutschen Städte gebe es derzeit keinen gültigen Mietspiegel, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner. Ohne Mietspiegel sei die Mietpreisbremse aber „faktisch unwirksam“.

Mietspiegel werden genutzt, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Damit werden Mieterhöhungen begründet und bei einem Umzug in ein Gebiet mit Mietpreisbremse zulässige Höchstmieten errechnet. Gibt es keinen Mietspiegel, steht die Bestimmung der maximalen Miethöhe rechtlich auf wackeligen Füßen.

Datennutzung für Behörden erleichtert

Damit Mietspiegel „realitätsgetreu“ erstellt werden können, wurde eine Auskunftspflicht eingeführt. Mieter und Vermieter können dazu verpflichtet werden, Auskunft über ihr Mietverhältnis und ihre Wohnung zu erteilen. Außerdem wird die Datennutzung für Behörden erleichtert.

Unverändert bleiben die Fristen für die Überarbeitung der Mietspiegel, die ursprünglich verlängert werden sollten. Nun bleibt es dabei, dass Mietspiegel nach zwei Jahren aktualisiert und nach vier Jahren neu erstellt werden müssen.

Mieterbund begrüßt Pflicht

Der Deutsche Mieterbund begrüßte die Mietspiegel-Pflicht – sie sei eine „langjährige Forderung“ des Vereins. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßte, dass die Reform für mehr Rechtssicherheit sorge.

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