Wirtschaft RHEINPFALZ Plus Artikel Ludwigshafen: IHK Pfalz erhöht 2020 die Mitgliedsbeiträge

Die IHK Pfalz hatte 2019 „größere Ausfälle“ bei den Einnahmen, so Hauptgeschäftsführer Tibor Müller.
Die IHK Pfalz hatte 2019 »größere Ausfälle« bei den Einnahmen, so Hauptgeschäftsführer Tibor Müller. Foto: oli

Die zusätzlich zum jährlichen Grundbeitrag fällige Umlage, die Unternehmen an die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz zahlen müssen, wird teurer: Sie steigt 2020 von 0,15 auf 0,24 Prozent vom Gewinn. Das hat die Herbstvollversammlung in ihrer Sitzung am Donnerstag in Ludwigshafen mehrheitlich beschlossen. Es ist die erste Beitragserhöhung seit 2003.

Rund 32.000 der knapp 80.000 Mitgliedsunternehmen betrifft die Beitragserhöhung nicht, weil sie davon befreit sind. Alle anderen müssen sich auf höhere Kosten einstellen: 0,24 Prozent statt in diesem Jahr 0,15 Prozent des Gewinns müssen sie für 2020 an die Kammer mit Sitz in Ludwigshafen abführen. Wie viel die Erhöhung im Einzelfall ausmacht, ist folglich individuell unterschiedlich. Die Daten, anhand derer sie die Beiträge errechnet, erhält die IHK von den Finanzbehörden. Die Grundbeiträge bleiben in der Summe gleich. Allerdings werden die 80 Prozent kleineren Betriebe künftig entlastet und das restliche Fünftel der wirtschaftsstarken Betriebe etwas stärker belastet.

Grund für die höheren Beiträge seien „größere Ausfälle“ bei den Einnahmen in diesem Jahr, sagte der Hauptgeschäftsführer der IHK Pfalz, Tibor Müller, der RHEINPFALZ. Sie summierten sich auf rund 1,4 Millionen Euro, sagte der IHK-Chef. So hatte beispielsweise die BASF, größter Arbeitgeber der Pfalz, im Juli ihre Prognose für den Betriebsgewinn des bald endenden Jahres drastisch nach unten korrigiert: Statt einem 10-prozentigen Plus werde für 2019 ein Rückgang um bis zu 30 Prozent befürchtet, hieß es. Anderen Unternehmen ging es in diesem Jahr ähnlich.

Die Kammer erfüllt teils unaufschiebbare Aufgaben – etwa die Abnahme von Prüfungen

Ergo klafft auf der Einnahmenseite der IHK für dieses Jahr ein stattliches Loch, das aber keinen Nachtragshaushalt nach sich zieht. „Dumm ist, dass wir immer azyklisch erhöhen müssen: Wenn die Konjunktur gut läuft, können wir mit den Beiträgen runter, wenn es nicht so gut läuft, müssen wir rauf“, erläuterte Müller. Um die Unternehmen nicht noch mehr zu belasten, soll eine halbe Million Euro der Ausgleichsrücklage entnommen werden, die aber auch für andere Risiken vorgehalten wird. Diese müsse deswegen „2020 oder spätestens 2021 wieder aufgefüllt“ werden, so Müller. Da die Kammer hoheitliche, unaufschiebbare Aufgaben erfülle – etwa die Abnahme von Prüfungen – könne sie ihren Betrieb nicht willkürlich einschränken.

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz hatte zuletzt vor gut einem Jahr bei ihrer Herbstsitzung eine Senkung der Beitrags-Umlage um 25 Prozent beschlossen. 2019 wurden deswegen nur noch 0,15 statt der davor erhobenen 0,20 Prozent vom Gewinn fällig. Damit wurden die Unternehmen laut IHK Pfalz um rund 2 Millionen Euro entlastet.

Das Bundesverwaltungsgericht urteilte: Rücklagen müssen auf einer Risikoabschätzung basieren

Noch ein Jahr davor, im November 2018, hatte die Vollversammlung für eine Beitragsrückzahlung in Höhe von 7,5 Millionen Euro votiert, was der Summe der Beiträge von 2014 und 2015 entsprach. Die IHK war dazu gezwungen gewesen, ihre Rücklagen zu verringern – durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2015. Demzufolge ist es zwar grundsätzlich zulässig, dass Kammern – sowohl jene für die Industrie als auch jene für das Handwerk, aber auch von Ärzten oder Rechtsanwälten – Rücklagen bilden. Deren Höhe müsse aber auf einer Risikoabschätzung basieren, die von Jahr zu Jahr neu zu erfolgen hat. Dies gelte auch rückwirkend, urteilten die Richter. Mit Verweis auf das Urteil des Bundesgerichts hatte es Klagen sowie rund 30 Widersprüche und Beschwerden gegen Beitragsbescheide der IHK Pfalz gegeben. Auch gegen andere Kammern wurde geklagt – in Folge des obersten Richterspruchs in der Regel erfolgreich.

Die Bundesrichter hatten moniert, dass die Rücklagen der Kammern pauschal, also ohne nähere Begründung oder Zweckangabe, gebildet worden waren. Vor fünf Jahren summierten sie sich bei der IHK Pfalz auf über 20 Millionen Euro, was die Kammer durch eine Beitragssenkungen von 0,25 auf 0,2 Prozent bis 2018 auf gut die Hälfte reduzierte. Aber auch dieser Betrag sei noch deutlich zu hoch, ergab ein von der IHK beauftragtes umfangreiches Gutachten. Deswegen erfolgte die Rückerstattung.

Inzwischen wurde eine Software eingeführt, die die Risiken berechnet

Inzwischen hat die IHK Pfalz eine Software für die Risikoabschätzung eingeführt, die mit Szenarien von Hackerangriffen oder Wirtschaftskrisen arbeitet und die deren Eintrittswahrscheinlichkeiten errechnet. Ähnliche Programme verwenden etwa Versicherer. Der angemessene finanzielle Puffer wurde mit rund 3,9 Millionen Euro errechnet. Um diesen Pegel nach der nochmaligen Verringerung des Beitrags auf 0,15 Prozent in diesem Jahr und den Beitragsausfällen im kommenden Jahr wieder zu erreichen, sei die Beitragserhöhung notwendig, argumentierte Hauptgeschäftsführer Müller.

Alternativlos wäre die Erhöhung der Beiträge seiner Darstellung nach nicht: Hätten die Delegierten mehrheitlich dagegen gestimmt, hätte die IHK andere Maßnahmen ergreifen können, etwa das Aussetzen der eigenen Beiträge an andere Organisationen wie etwa an die Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) oder die Erhöhung der Gebühren für das Führen der Ausbildungsverträge. Allerdings spreche gegen Letzteres, dass den Betrieben die Ausbildung von Nachwuchs leicht gemacht werden solle. Allerdings hatte die Kammeraufsicht bereits vor zwei Jahren eine Erhöhung der Ausbildungsgebühren angemahnt. Es seien nur 15 bis 20 Prozent der dafür anfallenden Kosten erhoben worden, so Müller damals. Andere Kammern verlangten deutlich höhere Gebühren oder seien bereits seit Längerem auf die Berechnung der Vollkosten umgestiegen, ergänzte der IHK-Chef. Auch die Verminderung des IHK-Angebots, etwa bei den Workshops, würde einen Sparbeitrag leisten – allerdings zu Lasten der Mitglieder, die die Nutzer dieser Angebote sind.

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