Berlin Linke will mehr Lohnkontrollen

Der Zoll kontrolliert auch, ob Arbeitgeber den Mindestlohn zahlen.
Der Zoll kontrolliert auch, ob Arbeitgeber den Mindestlohn zahlen.

Der Zoll hat im vergangenen Jahr bei 1291 Betrieben geprüft, ob sie sich an das Mindestlohngesetz halten. Viel zu wenig, kritisiert die Linkspartei.

Die Linke im Deutschen Bundestag hat striktere Lohnkontrollen für Unternehmen in Rheinland-Pfalz gefordert. Grund ist die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion. Demnach wurde im Jahr 2025 bei 1291 der 152.383 Betriebe überprüft, ob sie ausreichend hohe Löhne zahlen. Vor vier Jahren hat es noch doppelt so viele Kontrollen gegeben. Jede sechste Kontrolle mündete in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren.

„Verstöße gegen das Mindestlohngesetz müssen konsequent geahndet werden“, kritisiert die Linken-Abgeordnete Julia-Christina Stange (WK Worms). Statistisch gesehen würde ein Betrieb in Rheinland-Pfalz nur alle 118 Jahre eine Arbeitgeberprüfung unterlaufen. „Das reicht nicht.“ Unternehmerinnen und Unternehmer müssten „konsequent und engmaschig kontrolliert werden, um Beschäftigte vor Lohndumping zu schützen“.

Die meisten Verfahren im Gastgewerbe

Von den 217 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren betrafen 54 Prozent das Hotel- und Gaststättengewerbe, 8 Prozent Friseur und Kosmetiksalons, 7 Prozent Speditions- und Logistikunternehmen und 12 Prozent das Baugewerbe.

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland liegt aktuell bei 13,90 Euro pro Stunde. Mehr als 376.000 abhängig Beschäftigte im Rheinland-Pfalz und damit rund 22 Prozent verdienen in der Stunde weniger als 15 Euro. Stange: „Für eine armutsfeste Entlohnung braucht es eine starke Tarifbindung.“

Ob sich ein Unternehmen an die Mindestlohnvorgaben hält, wird von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), einer Unterabteilung des Zolls, kontrolliert. Dabei werden nach Angaben des Finanzministeriums Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihrer Tätigkeit, zum Beschäftigungsumfang und zum Gehalt befragt. Darüber hinaus werden auch Geschäftsunterlagen geprüft.

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