Wirtschaft Autoindustrie immer mehr unter Druck

«Berlin/Wiesbaden.» Angesichts der näherrückenden Diesel-Fahrverbote in deutschen Städten wächst der Druck auf die Autoindustrie, mehr für die Entschärfung der Luftqualitätsprobleme in deutschen Städten zu tun. Dem VW-Konzern steht zudem ein Prozess am Oberlandesgericht Braunschweig bevor, weil Anleger Schadenersatz für Kursverluste der VW-Aktie wegen des Dieselskandals fordern.
Die deutschen Städte pochen nach dem Gerichtsurteil zu Diesel-Fahrverboten in Frankfurt auf Hardware-Nachrüstungen an der Abgasreinigung. „Der Bund sollte sich jetzt endlich dazu durchringen, die Automobilindustrie zu Pkw-Nachrüstungen für ältere Dieselfahrzeuge zu verpflichten“, sagte Helmut Dedy, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags. „Und die Hersteller müssen als Verursacher des Problems dann die Kosten dafür tragen.“ Eine solche Entscheidung wäre auch ein klares Signal an die Gerichte, dass endlich grundlegend gehandelt werde. Bisher rüsten die Autobauer an Millionen Dieselautos nur die Motor-Software nach. Kritiker sagen, dass das nicht ausreiche, um die Stickoxid-Belastung in vielen deutschen Städten schnell unter den von der EU erlaubten Grenzwert zu drücken. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gestern von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ein härteres Vorgehen gegen die Autoindustrie gefordert. Die Kanzlerin dürfe sich nicht weiter für die Profitinteressen einiger weniger Konzerne einsetzen, sagte DUH-Hauptgeschäftsführer Jürgen Resch. Es müsse „jetzt einen Ruck auch in der Bundesregierung geben“. Resch sprach sich für Hardwarenachrüstungen aus. Auch die Hersteller hätten inzwischen eingeräumt, dass diese technisch möglich seien. „Wir müssen sie jetzt nur noch zwingen, für ihren Pfusch, den sie in ihre Autos eingebaut haben, Verantwortung zu übernehmen“, sagte der DUH-Hauptgeschäftsführer. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte, wie gestern berichtet, am Mittwoch ein Fahrverbot in Frankfurt für Diesel bis zur Euro-Norm 4 ab Februar festgelegt. Ab September 2019 muss es demnach auch für Diesel der Klasse 5 gelten. Die DUH hatte vor dem Gericht gegen das Land Hessen geklagt, damit schnellstmöglich die Grenzwerte für Stickstoffdioxid in Frankfurt eingehalten werden. Die Umwelthilfe rechnet damit, dass in den kommenden Monaten Gerichte für Berlin, Bonn, Darmstadt, Köln, Dortmund, Gelsenkirchen, Essen, Mainz und Wiesbaden ähnliche Entscheidungen treffen werden wie das Wiesbadener Verwaltungsgericht zu Frankfurt. Derzeit führt die DUH in 28 Städten, in denen der Jahresmittel-Grenzwert der EU für Stickstoffdioxid überschritten wird, Klageverfahren. Auch die schwarz-grüne Landesregierung von Hessen hat nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts die Bundesregierung aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen für Hardware-Nachrüstungen zu schaffen. Mit Blick auf die Dieselfahrverbote in Frankfurt hat Hessens Umweltministerin Priska Hinz (Die Grünen) gefordert, Hardware-Nachrüstungen für Dieselautos per Gesetz vorzuschreiben. „Die Automobilindustrie hat nicht nur uns beschissen, sondern auch die Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagte Hinz gestern. Die Nachrüstung müsse von der Autoindustrie getragen werden und nicht auf Kosten der Verbraucher gehen. Hinz sieht den Bund in Zugzwang. Das Land „kann weder Betriebszulassungen machen für Autos, die eine Hardwarenachrüstung kriegen, noch können wir für blaue Plaketten sorgen.“ „Ich erwarte, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihre Ankündigung, spätestens im September für Klarheit zu sorgen, endlich umsetzt“, sagte gestern der SPD-Fraktionsvize im Bundestag Sören Bartol. Merkel müsse Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) bei ihrem Kampf für technische Nachrüstungen unterstützen und Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) „in die Schranken weisen“. Scheuer lehnte Hardware-Nachrüstungen für Diesel-Pkw aber gestern erneut ab, befürwortet sie aber für kommunale Fahrzeuge wie Busse. Im Milliardenstreit mit Investoren rund um „Dieselgate“ beginnt am kommenden Montag die mündliche Verhandlung am Oberlandesgericht Braunschweig. Aktionäre fordern im Musterverfahren Schadenersatz in Milliardenhöhe für erlittene Kursverluste. Die Richter müssen beurteilen, ob VW die Investoren rechtzeitig über die Diesel-Affäre informiert hat. Unmittelbar nach Aufdeckung des Skandals durch die US-Behörden Ende September 2015 war der Kurs der VW-Aktie eingebrochen – zeitweise verloren die Vorzugspapiere des Konzerns fast die Hälfte ihres Werts. Anleger erlitten heftige Verluste.