Geld
Aus für hohe Barzahlungen?
Eine ältere sogenannte Dunkelfeldstudie der Universität Halle-Wittenberg schätzt die in Deutschland jährlich weißgewaschenen Gelder auf bis zu 100 Milliarden Euro. Ein Großteil davon soll aus dem Ausland stammen. Immerhin will die Ampel beim Immobilienkauf die Bezahlung mit Bargeld, Kryptowerten oder Rohstoffen künftig verbieten. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt dem Bundesrat zur Beratung vor.
Jetzt will Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) einen Schritt weiter gehen. Gegenüber der Zeitung „Bild am Sonntag“ sprach sie sich dafür aus, eine Obergrenze für Barzahlungen einzuführen. Geschäfte ab 10.000 Euro müssten demzufolge elektronisch – das heißt in der Regel über Banken – abgewickelt werden. Das hätte für die Behörden den Vorteil, dass sie den Geldverkehr besser nachvollziehen können.
Der Innenministerin geht es darum, Kriminellen die Einnahmen zu entziehen. Laut EU-Kommission haben zwei von drei EU-Staaten Bargeldobergrenzen längst eingeführt, darunter Frankreich, Portugal oder Italien. In Griechenland ist sie mit 500 Euro besonders niedrig.
Weitgehend bargeldlos in Norwegen
Das Bargeld ist den Deutschen lieb und teuer. Auch wenn Kartenzahlungen zunehmen, wurden laut Handelsverband HDE im Jahr 2021 (letzte verfügbare Zahl) noch 38,5 Prozent des Umsatzes in bar bezahlt. 58,8 Prozent des Umsatzes entfielen auf Kartenzahlungen. Der Rest wurde in Rechnung gestellt, per Finanzkauf oder Sonstiges abgewickelt. Im Vorkrisenjahr 2019 wurden dem HDE zufolge noch 46,5 Prozent des Umsatzes bar bezahlt, im Jahr 2014 rund 53 Prozent.
Zum Vergleich: Nach einer Studie der dortigen Zentralbank im Jahr 2020 lag in Norwegen der Anteil von Barzahlungen an allen Zahlungsvorgängen nur noch bei vier Prozent.
Es ist nicht der erste Anlauf einer Bundesregierung, eine Bargeldobergrenze einzuführen. Bereits im Jahr 2016 hat der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) einen Vorstoß unternommen. Er bestellte zunächst die Dunkelfeldstudie bei der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Sodann setzte er sich unter Berufung auf die Studienergebnisse für eine Bargeldobergrenze ein. Sie solle Kriminellen und Terrorfinanzierern das Leben schwer machen, lautete die Begründung. Damals ist über eine Obergrenze von 5000 Euro diskutiert worden.
Wissing: Bargeld ist gelebte Freiheit
Doch der Widerstand gegen die Obergrenze war massiv. Der FDP gelang es, Schäubles Vorstoß in der öffentlichen Diskussion so darzustellen, als wolle der Finanzminister das Bargeld abschaffen. Der Südpfälzer Volker Wissing, damals FDP-Landtagsabgeordneter, schimpfte Anfang Februar 2016: „Das langfristige Ziel von Union und SPD ist die Abschaffung des Bargeldes.“ Das war zwar „Fake News“, verfehlte aber seine Wirkung nicht. Wissing weiter: „Bargeld ist gelebte Freiheit, die wir nicht preisgeben sollten.“
Als Folge der öffentlichen Diskussion sah Schäuble sich gezwungen, sich zu äußern: „In Kontinentaleuropa kenne ich niemanden, der die Absicht hat, Bargeld abzuschaffen“, erklärte der Bundesfinanzminister damals. Allerdings sei er gemeinsam mit anderen der Meinung, dass Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorfinanzierung energischer bekämpft werden müssten.
Gegenwind aus der eigenen Partei
Auch aus der eigenen Partei bekam Schäuble mächtig Gegenwind. Auf dem Essener Parteitag der CDU im Dezember 2016 gaben die Delegierten einem Antrag grünes Licht, wonach die Union nicht nur die von der Europäischen Zentralbank beschlossene Abschaffung des 500 Euro Scheins missbilligte, sondern sich auch gegen die Einführung einer Bargeldobergrenze aussprach.
Auch mehrere Anläufe der EU, europaweit Bargeldgrenzen einzuführen, haben bisher nicht gefruchtet. Zum neuerlichen Vorstoß von Faeser befragt, erklärte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Markus Herbrand: „Die Verwendung von Bargeld zur Bewahrung der Privatsphäre bei Transaktionen und Einkäufen muss nach Auffassung der FDP auch in Zukunft gewährleistet sein. Wir wollen keinen gläsernen Bürger durch die Aufzeichnung sämtlicher Einkäufe und Transaktionen.“ Die dadurch erzeugten Nutzer- und Persönlichkeitsprofile seien missbrauchsanfällig und stellten Millionen Bürger unter einen nicht gerechtfertigten Generalverdacht, so Herbrand.