BASF RHEINPFALZ Plus Artikel 3G-Regeln: Impfnachweis per Werksausweis

Das BASF-Werk in Ludwigshafen.
Das BASF-Werk in Ludwigshafen.

Am 7. Dezember endet die erste von zwei Phasen der 3G-Regelungsprüfung bei der BASF. Diese erfolgte bisher stichprobenartig an den Werkstoren und durch Vorgesetzte. Seit dieser Woche ist der Nachweis elektronisch möglich.

Das teilte eine Sprecherin am Dienstag auf RHEINPFALZ-Anfrage mit. Für alle, die vor Ort tätig sein müssen, gilt nach dem aktuellen Infektionsschutzgesetz: Sie dürfen das Werk in Ludwigshafen nur geimpft, genesen oder getestet betreten. In der ersten Phase seit vergangenem Mittwoch wurde dies in Stichproben an den Toren und durch die jeweiligen Vorgesetzten kontrolliert. Ab dem 7. Dezember gibt es eine Regelung, die auf Informationstechnologie (IT) basiert.

Dafür haben der Sprecherin zufolge Teams von IT, Standort- und Arbeitssicherheit eine IT-Plattform entwickelt. Damit werde die Prüfung durch den Arbeitgeber gewährleistet, es werde aber auch der Ablauf erleichtert. Das vereinfache es für alle Beteiligten, den Nachweis zu prüfen.

Zertifikate bereits online hinterlegbar

Schon seit dieser Woche könnten Mitarbeitende der BASF und Kontraktoren, die geimpft oder genesen sind, demnach ihr qualifiziertes Impf- oder Genesenen-Zertifikat web-basiert hinterlegen. Danach erhalten sie die Zutrittsberechtigung per Werksausweis. Ein qualifiziertes Test-Zertifikat könne über die Web-Anwendung auch erfasst werden.

Alternativ könnten gültige Testzertifikate in einer der beiden Zertifikats-Prüfstellen vorgelegt und jeweils tagesaktuell überprüft werden. Dafür werden zwei Prüfstellen für Testzertifikate eingerichtet, die ab Donnerstag, 2. Dezember, zur Verfügung stehen. Die Standorte sind neben dem Parkhaus an Tor 7 und auf der Parkfläche zwischen Tor 5 und Tor 11. Dort könnten Testzertifikate geprüft und die notwendigen Zugangsberechtigungen erteilt werden. Tests würden aber nicht gemacht.

Werkschutz erteilt keine Zutrittsberechtigungen

Der Werkschutz werde an den Toren beziehungsweise Werkszugängen keine Zutrittsberechtigungen erteilen, hieß es. Diese könnten ausschließlich über die beiden Prüfstellen erlangt werden. Für die Kontraktoren hat die BASF zur Information eine eigene Internet-Adresse eingerichtet. Alles Wichtige zu den 3G-Regeln am Standort Ludwigshafen ist im Internet unter der Adresse www.ludwigshafen.basf.de zu finden.

Die 3G-Regel am Arbeitsplatz ist in der Vorwoche unter dem Eindruck der schnell steigenden Inzidenzzahlen und Klinikeinweisungen von Corona-Infizierten erlassen worden. Viele Arbeitgeber sahen sich mit der binnen Kurzem umzusetzenden Kontrolle ihrer Belegschaften überfordert.

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