Rheinpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Zweibrücken: Zeugen macht in Prozess um Unfall auf A 8 unterschiedliche Aussagen

Für nächsten Dienstag ist der letzte Verhandlungstag zu dem Unfall an Pfingsten 2018 angesetzt.   Archivfoto: Moschel
Für nächsten Dienstag ist der letzte Verhandlungstag zu dem Unfall an Pfingsten 2018 angesetzt. Archivfoto: Moschel

Im Prozess um die beiden Sportwagenfahrer, die im vergangenen Jahr auf der A 8 in ein Stauende gefahren sind, haben die letzten Zeugen ausgesagt. Dabei bestätigte sich, dass eine Zeugin vorm Amtsgericht anders ausgesagt hat als vorm Landgericht.

Vor dem Amtsgericht hatte die Zeugin im April angegeben, der Porsche sei ihr bereits Tage vor der Massenkarambolage auf der A 8 bei Contwig negativ aufgefallen. Er soll rücksichtslos gefahren sein und sie in der Stadt gefährlich überholt haben. Vor der ersten Instanz erklärte sie, sie habe den Fahrer des Porsche vor dem Unfall nie gesehen. In der Berufungsverhandlung sagte sie, dass sie den Fahrer gekannt und erkannt habe. Deshalb sagte auch der Richter der ersten Instanz, aus. Er bestätigte, dass ihre Aussagen sich voneinander unterschieden.

In sozialen Medien hochgekocht

Den Verteidiger Max Kampschulte und Johannes Berg spielt das nach eigenen Angaben in die Karten. „Das heißt, dass die größte Hetzerin im Netz vor Gericht gelogen hat“, sagte Kampschulte nach der Verhandlung. Bereits im Plädoyer vorm Amtsgericht hat er bemängelt, dass nur kurze Zeit nach dem Unfall in sozialen Medien Mutmaßungen gegenüber den Sportwagenfahrern hochgekocht seien. Alle wollen sich sicher gewesen sein, dass sie die beiden kannten und genau wüssten, dass sie sich ein Rennen geliefert hätten. „In der ersten Instanz war das ein großes Problem“, findet Kampschulte.

Wie die Verhandlung ausgeht, ist laut Johannes Berg, Anwalt des Mercedesfahrers, dennoch weiter offen. Der Ortstermin im Etzelweg vergangene Woche habe allerdings klargemacht, dass die Aussagen der dort wohnenden Zeugen mit Vorsicht zu genießen seien. Der Grund: Je nachdem, wo man auf dem Grundstück der Zeugen steht, schwankt die Sicht auf die Straße zwischen 30 und 100 Meter. Laut Berg waren die Aussagen der beiden Anwohner vorm Amtsgericht ein Hauptargument dafür, dass die Sportwagen schon in der Innenstadt gerast sein sollen. „Würde man da wirklich so schnell fahren, dann muss man zwischenzeitlich bremsen und lenken. Und das hört man dann auch“, sagte Berg. Allerdings hätten die Zeugen aus dem Etzelweg am Unfalltag nur Motorengeräusche gehört.

Sollte es klar sein, dass beide Sportwagen sich nicht gegenseitig ein Rennen geliefert haben, dann soll der Verdacht des Einzelrennens geprüft werden, wie der Vorsitzende in der Verhandlung erklärte. Die Verteidiger sehen darin ein Zeichen dafür, dass die Kammer den Vorwurf des Rennens bezweifelt. Einzelrennen heißt, dass ein Fahrer sein eigenes Auto grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt, um die möglichst schnellste Geschwindigkeit zu erreichen.

Am Dienstag fällt voraussichtlich das Urteil

Für Kampschulte und Berg gibt es aber keinerlei Hinweise darauf, dass die Angeklagten das versucht haben. Im Gegenteil: Auf der Autobahn gibt es kein Tempolimit, laut Berg könne dort ohne Probleme über 200 Stundenkilometer gefahren werden. Die Sportwagen sollen am Unfalltag im Schnitt aber nur 180 Stundenkilometer gefahren sein. Zudem gelte die Anklage des illegalen Straßenrennens, so Kampschulte, nur für die Autobahn und nicht für den Etzelweg.

Für Dienstag ist der vorerst letzte Verhandlungstag angesetzt. Beide Sportwagenfahrer wurden im April vorm Amtsgericht wegen eines illegalen Straßenrennens verurteilt: sieben Monate Bewährung, weitere acht Monate Führerscheinsperre sowie eine Geldstrafe. Dagegen haben beide, aber auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Die Staatsanwältin wollte sich gegenüber der RHEINPFALZ nicht äußern.

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