Rheinpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Zweibrücken: Anwalt sieht Gerichtsurteil nach Unfall als existenzvernichtend an

Für den Mercedesfahrer geht es laut seinem Anwalt Johannes Berg um die wirtschaftliche Existenz. Sollte das Urteil rechtskräftig
Für den Mercedesfahrer geht es laut seinem Anwalt Johannes Berg um die wirtschaftliche Existenz. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde er seinen Job verlieren und mit hohen Schulden dastehen. Archivfoto: Moschel

Den beiden mutmaßlichen Rasern, die am Pfingstsamstag 2018 auf der A 8 bei Contwig in ein Stauende gefahren sind, drohen harte finanzielle Einschnitte. Damit will sich einer der mutmaßlichen Unfallverursacher nicht abfinden und hat seinen Anwalt Berufung gegen das Gerichtsurteil einlegen lassen. Der Verteidiger des anderen Fahrers hüllt sich in Schweigen.

Der Arbeitgeber des Mercedesfahrers habe bereits mit der Kündigung gedroht. Das Wohnhaus sei noch mit mehreren Hunderttausend Euro Kreditschulden belastet. Und die Versicherung würde keinen Cent zahlen. Das sind Szenarien, die laut Rechtsanwalt Johannes Berg auf seinen Mandanten zukommen, wenn das am Gründonnerstag ergangene Urteil des Amtsgerichts Zweibrücken rechtskräftig würde.

Bergs Mandant soll am Pfingstsamstag vergangenen Jahres mit seinem silbernen Mercedes AMG ein Rennen gegen einen blauen Porsche Cayman gefahren sein. Beide Fahrer sollen dabei mit extrem hoher Geschwindigkeit und zu geringem Abstand unterwegs gewesen sein. Sicher ist nur, dass die Fahrt in einer Massenkarambolage endete. Dabei wurden sieben Personen verletzt, es entstand ein hoher Sachschaden. Das Amtsgericht verurteilte die mutmaßlichen Unfallverursacher zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten. Damit verbunden war eine Geldauflage. Zudem erhielten beide Fahrern eine Führerschein-Sperrfrist für weitere acht Monate. Ihre Führerscheine hatten beide schon im Oktober abgeben müssen.

Anwalt des Mercedesfahrers hält Rennen für ausgeschlossen

Verteidiger Berg hat das Urteil bereits angefochten. Dass es ein Rennen zwischen den beiden Sportwagen gegeben hat, hält er für ausgeschlossen. „Es sprechen da aus meiner Sicht zu viele Punkte dagegen“, sagte er. Entscheidend sei laut Berg: Beide Sportwagen seien immer hintereinandergefahren und hätten sich nie überholt. Beide Fahrer seien nicht so schnell gefahren, wie es technisch möglich gewesen wäre. Der Porsche, der wesentlich schneller fahren könne als der Mercedes, sei diesem nicht davongefahren. „Das ist doch sehr untypisch für ein Kraftfahrzeugrennen“, sagte Berg schon am Gründonnerstag in seinem Plädoyer.

Das größte Problem der Verurteilung sieht Berg in den zivilrechtlichen Folgen: „Die sind ganz schlimm, weil es dann sein kann, dass die Versicherung nicht zahlt“, erklärt der Anwalt des Mercedesfahrers. Der Jurist schätzt die Kosten auf mindestens eine halbe Million Euro. Zum Sachschaden kämen unter anderem die Gerichtskosten, die Schmerzensgelder, die Reparaturen an der Straße und die Arbeitsausfälle der Unfallbeteiligten dazu. Diese könnten komplett auf die Verurteilten zurückfallen. „Das Urteil wäre existenzschädigend“, so Berg. Er rechnet damit, dass die Neuverhandlung im zweiten Halbjahr 2019 sein wird.

Max Kampschulte, Anwalt des Porschefahrers, wollte sich auf Anfrage nicht äußern und schwieg über eine mögliche Berufung.

Anwalt erachtet Schätzungen der Zeugen für nicht zuverlässig

In seinem Plädoyer vorm Zweibrücker Amtsgericht vertrat jedoch auch Kampschulte die Ansicht, dass es kein Rennen zwischen dem Porschefahrer und dem Mercedesfahrer gegeben habe. Er hielt dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft entgegen, dass es nie ein Überholmanöver gegeben habe und den geschätzten Geschwindigkeitsangaben der Zeugen nicht allzu viel Glauben geschenkt werden dürfe. Zudem kritisierte Kampschulte, dass die Polizei erst dann wegen eines Rennens ermittelt habe, nachdem auf Facebook Diskussionen über den Unfall und die Fahrer hochgekommen waren. Zudem hätte sein Mandant mit dem Porsche laut Gutachter noch rechtzeitig vorm Stauende bremsen können. Kampschulte plädierte auf Freispruch.

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