Rheinpfalz Zur Sache: Wo es für Autofahrer Einschränkungen gibt

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Auf folgenden Landes- und Kreisstraßen wird durch die entsprechende Beschilderung auf die Gefahrensituation aufmerksam gemacht: • L 471 zwischen Contwig und Stambach in Höhe der Fischteichanlage • L 475 durch das Wallhalbtal zwischen Einöde Buchholz und Kneispermühle • L 478 zwischen Ludwigswinkel und Eppenbrunn im Reißlertal • L 478 zwischen Großsteinhausen und Großsteinhausermühle • L 479 zwischen Hornbach und Brenschelbach • L 487 im Naturschutzgebiet Faunertal • L 488 zwischen Schönau und Fischbach im Bereich Königsweiher • L 498 zwischen Clausen und Merzalben • L 499 zwischen Waldfischbach-Burgalben und Heltersberg • K 5 Ransbrunnertal, Richtung Eppenbrunn • K 30 zwischen Schmalenberg und Heltersberg • K 30/ K 52 zwischen Schmalenberg und Trippstadt • K 31 von Geiselberg in Richtung B 270 • K 32 im Schwarzbachtal, Höhe Clausensee • K 34 zwischen L 496 und L 498 • K 43 zwischen Schönau und Gebüg • K 54 zwischen Spirkelbach und Hauenstein • K 55 von Spirkelbach nach Sarnstall • K 66 zwischen Winterbach und Wiesbach • K 67 zwischen Oberauerbach und Battweiler Auf den Streckenabschnitten der K 32 (Clausensee) und der K 66 (Winterbach – Wiesbach) werden während der Sammelzeiten zusätzliche Blitzleuchten an den Gefahrenschildern aufgestellt. Zusätzlich gibt es eine Straßensperrung: Die K 34 zwischen der L 498 von Clausen nach Merzalben und der L 496 von Merzalben nach Münchweiler ist während der Dauer der Laichzeit zwischen 19 und 7 Uhr voll gesperrt. Außerhalb dieser Sperrzeit werden die Verkehrszeichen von Beauftragten der Unteren Naturschutzbehörde entfernt. Auf folgenden Strecken wird die Geschwindigkeit auf 50 Stundenkilometer herabgesetzt: • L 471 zwischen Stambach und Contwig • L 478 im Reißlertal • L 487 im Faunertal • L 499 Waldfischbach – Heltersberg (18 bis 8 Uhr) • K 5 im Ransbrunnertal • K 32 in Höhe des Clausensees • K 55 nach der Ortslage Spirkelbach • K 66 zwischen Winterbach und Wiesbach Die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 50 Kilometer pro Stunde erfolgen mittels Geschwindigkeitstrichter, der zunächst den Verkehr auf 70 Stundenkilometer verlangsamt bevor die 50 Stundenkilometer eingehalten werden müssen. Eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 70 Kilometer pro Stunde erfolgt auf den Strecken: • L 498 Clausen – Merzalben • L 499 Heltersberg – Waldfischbach

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