Rheinpfalz Zur Sache: Wer trägt die Kosten?

Was ändert sich finanziell bei einer Übernahme der Trägerschaft für die Ortsgemeinde? „Die Ortsgemeinde stellt sich finanziell nicht wesentlich schlechter als bisher, da die Personalkosten, die der Träger bisher geleistet hat, nun vom Kreis übernommen werden“, führte Bürgermeister Rödig auf unsere Anfrage hin aus. Die Pressesprecherin des Kreises, Ulla Eder, bestätigte Rödigs Information. Bei der bisherigen Regelung – Trägerschaft durch den Elisabethenverein – tragen das Land und der Landkreis jeweils 32,5 Prozent der Personalkosten, je 12,5 Prozent gehen zu Lasten der Ortsgemeinde und der Eltern, während der Träger für zehn Prozent aufkommen muss. Der Schlüssel bei einem Wechsel der Trägerschaft sieht vor, dass der Anteil der Ortsgemeinde mit 12,5 Prozent gleichbleibt, dass aber der Landkreis künftig mit 45 Prozent, was einem Plus von 12,5 Prozent gegenüber der bisherigen Verteilung ausmacht, und das Land mit 30 Prozent der Personalkosten dabei sind. Der Träger hat freilich auch für die Sachkosten aufzukommen: „Sie sind komplett vom jeweiligen Träger der Kindertagesstätte zu übernehmen, gleichgültig ob es sich um einen kirchlichen oder einen kommunalen Träger handelt“, teilt dazu der Kreis mit. Was die Frage der Immobilie angeht, ist vom Kreis zu hören: „Diese Frage bleibt den Verhandlungen zwischen Kirche und Ortsgemeinde überlassen. Die Gemeinde müsste sich ein Nutzungsrecht verschaffen auf welchem Weg auch immer. Der Kreis mischt sich in diese Verhandlungen nicht ein.“ (ran)