Rheinpfalz Zur Sache: Landwirt will Hahn-Zubringer nutzen

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Während derzeit politisch in Mainz und am Verhandlungstisch mit potenziellen Käufern um die Zukunft des Flughafens Hahn gerungen wird, droht dem Hunsrück-Airport von ganz anderer Seite Ungemach: Ein Landwirt pocht darauf, weiter mit seinen Traktoren auf der Bundesstraße 50 fahren zu dürfen, die der wichtigste Zubringer von der Autobahn 61 zum Flughafen ist. Das Land hatte diese Strecke bereits 2004 als Kraftfahrtstraße ausgewiesen. Das bedeutet, dass die B 50 nur von Fahrzeugen benutzt werden darf, deren Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Hintergrund der Maßnahme: Das Land argumentierte damals, von langsamen Fahrzeugen könnte eine Gefahr für den Verkehr auf dieser Trasse ausgehen. Der Landwirt legte gegen die neue Verkehrsregelung Widerspruch ein. Der Rechtsstreit ruhte dann zunächst teilweise. Unterdessen wurden Ausweichstrecken für den landwirtschaftlichen Verkehr geschaffen. Doch der Landwirt war damit nicht zufrieden: Der Wegfall der Fahrmöglichkeit auf der B 50 bedeute für ihn Umwege und Zeitverluste, sein Betrieb werde dadurch wirtschaftlich „erheblich beeinträchtigt“. In erster Instanz gab das Verwaltungsgericht Koblenz der Klage des Landwirts statt. Die Richter verwiesen darauf, dass die B 50 mittlerweile vierspurig ausgebaut sei und die frühere Gefahrenlage durch langsame Fahrzeuge nicht mehr bestehe. Ein Überholen der Traktoren sei für schnellere Autos jetzt gefahrlos möglich. Der insgesamt 21 Kilometer lange Abschnitt der B 50 zwischen dem Flughafen Hahn und Simmern war seit 2005 kontinuierlich auf vier Sputen ausgebaut worden. Der letzte Teilstück war im November 2011 freigegeben worden. Die Gesamtkosten des vierspurigen Ausbaus belaufen sich nach Angaben des Landesbetriebs Mobilität auf rund 85 Millionen Euro. Die Teilstrecke zwischen der Autobahnausfahrt Rheinböllen und Simmern war bereits zuvor auf vier Spuren erweitert worden. Das Land legte gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berufung ein. Auch bei Vierspurigkeit bestehe wegen der hohen Geschwindigkeitsdifferenzen eine erhöhte Unfallgefahr, sollten Traktoren auf der B 50 zugelassen werden. Das Verfahren ist jetzt beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz anhängig. Es hat inzwischen einen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragt. Am 25. August verhandelt das Gericht den Fall, der Gutachter wird dann seine Ergebnisse erläutern. Bei der Einweihung des letzten Ausbauabschnitts hatte übrigen der damalige Innenstaatssekretär Jürgen Häfner indirekt die Position des Landwirts bestätigt: Dem Verkehr stehe jetzt nicht nur eine schnellere, sondern auch eine sicherere Straße zur Verfügung, weil Überholvorgänge „gefahrloser“ würden und Kreuzungen an Knotenpunkten entfielen. |ros

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