Rheinpfalz Zur Sache: Erst gibt’s Beiträge zurück, dann wird neu berechnet

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Wenn die gut 6000 Bescheide wegen der wiederkehrenden Beiträge für die Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben in den nächsten Wochen verschickt sind, wird die Gemeinde Heltersberg verwaltungstechnisch aufgearbeitet. Da mit Verwirrung beim ein oder anderen Bürger zu rechnen ist, bereitete Frank Riedinger von der Verbandsgemeindeverwaltung schon mal auf das vor, was die Heltersberger erwartet: Heltersberg hatte ein Ausbauprogramm, das die Jahre 2011 bis 2015 umfasste. Vorgesehen war, dass in dieser Zeit eine Million Euro für den Straßenausbau ausgegeben wird. Kalkuliert wurde auf der Grundlage, dass es in Heltersberg 1,2 Millionen Quadratmeter beitragspflichtige Fläche gibt. Daraus ergab sich, dass die Bürger pro Jahr zehn Cent wiederkehrenden Beitrag pro Quadratmeter beitragspflichtiger Fläche zahlten. Beitragspflichtig ist bei einem Grundstück die Grundstücksfläche plus der Vollgeschosszuschlag von 20 Prozent. Wer ein 500 Quadratmeter großes Grundstück besitzt, hat also 600 Quadratmeter beitragspflichtige Fläche. Ist es 800 Quadratmeter groß, werden 960 Quadratmeter für die Berechnung des Beitrages herangezogen. Das waren dann 96 Euro pro Jahr. Es hat sich dann gezeigt, dass die beitragspflichtige Fläche in Heltersberg 1,145 Millionen Quadratmeter umfasst. Das bedeutet minimale Erhöhungen. Allerdings hat die Gemeinde in diesen fünf Jahren nicht die angepeilte Million Euro ausgegeben. Deshalb werden in der Endabrechnung über die fünf Jahre die wiederkehrenden Beiträge sinken. Addiert man die zehn Cent pro Jahr über die fünf Jahre, wurden 50 Cent pro Quadratmeter beitragspflichtiger Fläche erhoben – aber nicht ausgegeben. Ausgegeben hat die Gemeinde auf den Fünf-Jahreszeitraum gesehen 31 Cent, pro Jahr also 5,2 Cent. Es gibt zunächst mal Geld zurück. Weil sich zwischenzeitlich die Rechtssprechung geändert hat, wird die Abrechnung nicht in Gesamtheit für die fünf Jahre gemacht. „Wir müssen jedes Jahr einzeln abrechnen“, erläuterte Riedinger. Im Abrechnungsbescheid wird zu sehen sein, was an wiederkehrendem Beitrag in jedem Jahr fällig war. 2012 und 2013 zum Beispiel null Euro, weil die Gemeinde in diesen beiden Jahren nichts ausgegeben hat. 2014 dann zwei Cent, weil Planungen liefen. Im Jahr 2015 29 Cent, weil hier der Großteil des Ausbaus der Schwarzbachstraße abgerechnet wurde und der beitragspflichtige Teil der LED-Umstellung. In der Summe ergibt das die 31 Cent. Seit 2016 wird nun jedes Jahr festgelegt, welche Baumaßnahme die Gemeinde plant. In diesem Jahr sind es der Ausbau der Straße „An der Steige“ und der Teilausbau Ringstraße. Würden beide Straßen in diesem Jahr ausgebaut und komplett abgerechnet, wären wiederkehrende Beiträge von 30 Cent pro Quadratmeter fällig. Der Rat hat beschlossen, 80 Prozent Vorausleistung zu erheben, also 24 Cent. Es kommen also nun Bescheide, nach denen die Bürger 19 Cent pro Quadratmeter zurückbekommen und Bescheide, in denen 24 Cent Vorausleistung (alles jeweils pro Quadratmeter beitragspflichtiger Fläche) gefordert werden. Das könne verwirrend sein. Deshalb bat Riedinger darum: „Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an, mailen Sie uns, wir helfen und erklären gerne. Bitte kommen Sie nicht viele Wochen später und sagen, aber der hat doch gesagt, das ist so und so.“ Zum Thema wiederkehrende Beiträge seien viele Fehlinformationen im Umlauf, sagte Riedinger. |add

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