Rheinpfalz Zur Sache: Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest

Das für Tierseuchen zuständige Kreisveterinäramt weist darauf hin, dass die Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung der ASP denen der Europäischen Schweinepest entsprechen. Kommt es zum Seuchenausbruch, werden Sperrgebiete errichtet, erlegte Wildschweine in Sammelstellen beschlagnahmt und beprobt sowie alle Aufbrüche von Wildschweinen und tot aufgefundene Tiere in der Tierkörperbeseitigungsanstalt vernichtet. Seit dem 8. August 2017 gilt die neue Anordnung des Landesuntersuchungsamtes zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen (Europäischen) und der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen. Danach sind von jedem erlegten Wildschwein oder verendet aufgefundenen Wildschwein (auch bei Wildunfällen) unverzüglich Proben (Blut und Milz) zur Untersuchung auf Schweinepest zu entnehmen und zusammen mit dem Probenbegleitschein dem Landesuntersuchungsamt in Koblenz zu übersenden. Um die überhöhten Schwarzwildbestände zu reduzieren und damit das Risiko der Seuchenausbreitung zu mildern, soll der Bestand nach einer Empfehlung der Landesregierung konsequent bejagt werden. Hinter der Empfehlung, bei der es unter anderem um die stärkere Jagd auf alle Frischlinge, Überläufer und Bachen ohne abhängige Jungtiere geht, stehen auch der Landesjagdverband, der Bauernverband, die Jagdgenossenschaften sowie der Gemeinde- und Städtebund. Kommt es zum Ausbruch der Seuche, wird nach den Angaben des Kreisveterinäramtes die Bekämpfung der Schweinepest durch das Lokale Tierseuchenkrisenzentrum des „Tierseuchenverbundes Westpfalz“ erfolgen. Dieses befindet sich in den Räumen der Berufsfeuerwehr Kaiserslautern und ist innerhalb weniger Stunden einsatzbereit. Im Krisenzentrum arbeiten Amtsveterinäre mit Katastrophenschutz- und Feuerwehrkräften zusammen.
