Rheinpfalz Wiederkehrende Beiträge die Lösung?

Fast 30 Besucher verfolgten die Gemeinderatssitzung in Steinbach, in der Verwaltungsangestellter Christoph Agne Vor- und Nachteile von wiederkehrenden Beiträgen beim Ausbau von Straßen vorstellte. Ortsbürgermeister Jörg Fehrentz ließ bereits in der Einwohnerfragestunde eine Debatte zu, in der das Gros der Besucher wiederkehrende Beiträge kategorisch ablehnte.
Insbesondere fanden die Anwesenden deutliche Worte für den im Rat seit über zehn Jahren schwelenden Streit über den Aus- beziehungsweise Nichtausbau der Frutzweiler Straße. Einige der Besucher sprachen von Klientelpolitik, die von Teilen Rates betrieben werde. Harsche Kritik gab’s auch für den Umgangston im Rat. Das schade dem Ansehen der Gemeinde, erklärte ein Bürger, der dafür Applaus aus den Zuhörerreihen bekam. Vor über zehn Jahren hatten sich die Gemeindevertreter grundsätzlich für einen Ausbau der Frutzweiler Straße ausgesprochen; der Beschluss wurde nie aufgehoben. Seit dieser Zeit hat sich nicht nur der Gemeinderat heillos zerstritten, auch die Dorfgemeinschaft spaltete sich zunehmend. Dies zeigte sich 2009 in der Abwahl des damaligen Ortsbürgermeisters Fehrentz. Aber auch Gerhard Jung, der bis 2014 die Geschicke der Gemeinde führte, musste feststellen, dass der Ausbau der Frutzweiler Straße alternativlos ist. Nach verschiedenen Bodengutachten, die alle den schlechten Unterbau der Straße bemängelten, stellte er gegen Ende seiner Wahlperiode einen Antrag auf Fördermittel aus dem Investitionsstock des Landes. Ohne diese kann die Straße nicht ausgebaut werden. Der Antrag wurde mit der Mehrheit seiner eigenen Fraktion abgeschmettert. Ein Prozedere, das sich auch bei Jörg Fehrentz seit Jahren wiederholt: Fehrentz stellt einen Antrag auf Fördermittel, die Wählergemeinschaft schmettert ihn ab. Um die berühmte Kuh vom Eis zubekommen, fordert seit gut einem Jahr insbesondere Ursula Bereswill, Sprecherin der Wählergemeinschaft, eine Diskussion über wiederkehrende Beiträge. Ansonsten treibe der Rat die Anwohner der Frutzweiler Straße bei einem Ausbau in den wirtschaftlichen Ruin. Ortsbürgermeister Fehrentz wie auch die SPD-Fraktion sahen bisher den Zeitpunkt für eine solche Umlageform erst dann gekommen, wenn das gesamte Straßennetz ausgebaut worden ist. Christoph Agne von der Verbandsgemeindeverwaltung hob zunächst den Solidargedanken hervor, weil die gesamte Gemeinde als Abrechnungseinheit betrachtet werde. Ausgenommen sind Straßen in Neubaugebieten beziehungsweise solche, die erst ausgebaut worden sind. Diese haben ab dem Abrechnungszeitpunkt eine Schonfrist von 20 Jahren. Nicht veranlagt werden Aussiedlerhöfe und bebaute Grundstücke außerhalb des Ortes. Ein wesentlicher Nachteil trifft die Anwohner sogenannter klassifizierter Straßen wie Haupt- beziehungsweise Börsborner Straße: Sie müssten ebenfalls Beiträge zahlen. Ausschlaggebend für die Berechnung bleibt die Grundstücksgröße, die bis zu einer Tiefe von 40 Metern veranlagt wird. Für das auf dem Grundstück stehende Haus wird pauschal bis zu zwei Vollgeschossen ein 20-prozentiger Zuschlag gerechnet. Als Rechenbeispiel nahm Agne ein Grundstück mit einer umlagepflichtigen Größe von 1000 Quadratmetern an (plus 200 Quadratmeter Pauschale fürs Gebäude). Bei Straßenausbaukosten von angenommenen 670.000 Euro – er bezog sich auf Zahlen aus 2008, die hochgerechnet wurden – müssten Grundstückseigentümer bei wiederkehrenden Beiträgen im Regelfall die Ausbaukosten bis zu 80 Prozent tragen. Das heißt: Wenn 2019 die Frutzweiler Straße ausgebaut werden würde, der Rat im gleichen Jahr wiederkehrende Beiträge eingeführt hätte, dann würden 272 Grundstücke veranlagt. Für zirka 188 Grundstücke trifft zu diesem Zeitpunkt die sogenannte Schonfrist zu. Somit ergebe sich bei 520.000 Euro umzulegenden Kosten und einer Gesamtumlagefläche von etwa 307.000 Quadratmetern ein Beitrag von rund 1,69 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Also müsste der Grundstückseigentümer rund 2028 Euro für den Ausbau der Frutzweiler Straße zahlen. Analog müsste bei Einmalbeiträgen ein Anlieger der Frutzweiler Straße 15.036 Euro zahlen. Agne betonte, dies sei nur eine grobe Schätzung und diene dazu, das Beitragssystem zu verstehen. Ursula Bereswill kritisierte den im Beispiel von Agne genannten 80-prozentigen Kostenanteil, dieser sei deutlich zu hoch. Der Verwaltungsfachmann gab ihr recht, dass dies der schlechtmöglichste Fall sei, dennoch dürfe die Gemeinde diesen Satz nicht willkürlich festlegen. Im Namen der Wählergemeinschaft forderte Bereswill nun eine Bürgerversammlung. Die kann jedoch nur der Ortsbürgermeister einberufen.