Rheinpfalz Werbetafeln erlaubt

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Die sogenannte Euro-Norm-Werbetafel, um Großflächenwerbung zu betreiben, darf am Ortseingang von Hinterweidenthal aufgestellt werden. Bereits im Juni hat die Kreisverwaltung die Baugenehmigung erteilt und damit das fehlende Einvernehmen der Gemeinde ersetzt. Damit hat sich auch das Kreisrechtsausschussverfahren erledigt.

Wie berichtet, hatte sich der Ausschuss mit der Frage beschäftigt, wie viel Werbetafeln an einem Strandort zulässig sind. Ein Pirmasenser Unternehmen, das Großflächenwerbung betreibt, hatte beantragt, die Euro-Norm-Werbetafel aufstellen zu dürfen. Das Bauamt des Kreises hatte die 2,70 mal 3,70 Meter große Plakatwerbetafel für genehmigungsfähig gehalten. Die Gemeinde hingegen hatte dem Bauantrag das Einvernehmen verweigert. Ursprünglich hatte auch das Bauamt das Aufstellen der Werbetafel – zunächst waren sogar zwei Tafeln geplant – nicht genehmigt. Aufgestellt werden sollten sie auf dem Grundstück am Ortseingang, wo Obst- und Gemüsestände zu finden sind. Dort standen und hingen aber, als der Antrag gestellt wurde, bereits so viele Werbeschilder, dass das Bauamt die Genehmigung für die neuen Werbeschilder zunächst versagte. Im Sommer 2015 hatten von diesem Grundstück bereits 15 vorhandene Werbeschilder entfernt werden müssen, weil der Zustand an der viel befahrenen Straße nicht mehr tragbar gewesen sei. Für den gesamten Bereich wurde ein Bauantrag eingereicht, der eine Veränderung des Gebiets vorsieht. Mehr Struktur soll rein, inklusive der Werbetafeln. Der Grundstückseigentümer hat einen Bauantrag für mehr als drei Werbeanlagen auf dem Grundstück gestellt. Neben der Euro-Norm-Werbetafel geht es um Werbeschilder für den Obst- und Gemüsestand. Die Zahl der beantragten Werbetafeln hat das Bauamt des Kreises für vertretbar erachtet, da sie im gesetzlichen Sinn keine störende Wirkung entfalteten – im Gegensatz zum Plakatwildwuchs, wie er 2015 noch vorgeherrscht hatte. Die Gemeinde sah das anders, hatte Angst, dass noch mehr von diesen Tafeln, die nach Empfinden des Rates ohnehin zu groß seien, aufgestellt werden sollen. Die Anwältin des Werbeunternehmens hatte bereits bei der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen, dass nicht das Befinden der Gemeindevertreter, sondern die Rechtslage entscheidend sei. Das Gesetz gestatte diese Anlagen, auf denen Unternehmen wechselweise werben können. |add

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