Rheinpfalz Wer ist der „Kappenmann“?

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Mannheim

. Was genau bei einem Kampf zwischen zwei Gruppen türkischstämmiger Männer am Abend des 25. Februar 2015 in der Mannheimer Innenstadt geschah, ist auch nach vielen Verhandlungstagen am Landgericht unklar geblieben. Unklar ist auch, wer der sogenannte Kappenmann ist, der im Lauf der Auseinandersetzung einen 23-jährigen Ludwigshafener mit einem Messerstich lebensgefährlich verletzt haben soll. Die Kammer verurteilte vier der Angeklagten aus dem Raum Frankfurt wegen schwerer Körperverletzung zu Haftstrafen zwischen einem Jahr und einem Jahr und neun Monaten, die das Gericht zur Bewährung ausgesetzt hat. Ein 25-Jähriger aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, der ebenso wie die anderen Angeklagten zu dem Club Osmanen Frankfurt gehört, bekam eine dreijährige Haftstrafe (wir berichteten gestern). Außerdem müssen vier Angeklagte Geldbußen zwischen 800 und 3700 Euro zahlen, ein 32-Jähriger muss 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Strafe des 25-Jährigen fiel vor allem deshalb höher aus, weil er nach Überzeugung der Kammer den 23-jährigen Ludwigshafener mit einem Messer verletzt hat. Allerdings geht der lebensgefährliche Messerstich in Richtung der Lunge des Ludwigshafeners offenbar nicht auf das Konto dieses Mannes, wie der Vorsitzende Richter Ulrich Meinerzhagen betonte. Den anderen vier Angeklagten wurde körperliche Gewalt wie Schläge und Tritte zur Last gelegt. Der 25-Jährige bestreitet, dass er mit dem Messer zugestochen hat. Meinerzhagen führte zwei Gründe an, warum der Mann wegen eines Messerstichs verurteilt wurde. Er habe zum einen die Aussagen des Opfers berücksichtigt, die allerdings voller Widersprüche gewesen seien. Zum anderen verließ er sich auf die Aussage einer Frau, die offenbar gesehen hatte, wie der 25-Jährige an der Stelle, an der später das Messer gefunden wurde, etwas weggeworfen hatte. Freisprüche hatten die Verteidiger von vier der Angeklagten gefordert. Sie begründeten dies vor allem damit, dass ihre Mandanten teils gar nicht geschlagen oder getreten hätten. Andere hätten die Fäuste nur aus Notwehr beziehungsweise Nothilfe sprechen lassen, also um die eigenen Freunde zu verteidigen. Klar ist, dass vermutlich zehn bis 15 Mitglieder der Osmanen Frankfurt nach Mannheim gekommen sind, um einen 29-jährigen Ludwigshafener, der damals in Mannheim ein Lokal führte, „zu sanktionieren“, weil der sich negativ über die Osmanen geäußert haben soll, wie Meinerzhagen sagte. Er hätte sich eine deutlichere Aufklärung des Geschehens gewünscht, so der Erste Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge in seinem Plädoyer. Zwar bemühte sich Meinerzhagen in der Urteilsbegründung, den Ablauf des Geschehens zu rekonstruieren. Er musste jedoch zugeben, dass sich die Kammer dabei im Wesentlichen auf die Videoaufnahme eines Lokals verlassen musste, die auch das Geschehen auf der Straße zeigt. Darauf sind aber nur Teile der Auseinandersetzung festgehalten, die im Quadrat H 2 begann und sich über den Marktplatz bis zu den Quadraten R 1 und S 1 hinzog. Zu den Besonderheiten des Verfahrens gehöre, dass es zahlreiche Zeugen gebe, doch hätten diese entweder nur Teile der Auseinandersetzung oder nichts Genaues gesehen, so Meinerzhagen. Außerdem gehe die Kammer davon aus, dass einige der Zeugen lügen würden. Während Meinerzhagen versuchte, den Kampf zu rekonstruieren, schüttelten die Angeklagten immer wieder voller Unverständnis den Kopf. Meinerzhagen stellte zudem das Verhalten der beiden Männer aus Ludwigshafen heraus. Die haben bei dem Konflikt eine Pistole verwendet. Eine Kugel landete im Unterschenkel eines Frankfurter Osmanen, ein weiterer Schuss traf ein Sanitätsfahrzeug, eine dritte Kugel schlug in ein Schaufenster ein. Zudem hätten die beiden Ludwigshafener erst keine Aussagen gemacht, der verletzte 23-Jährige sei ins Ausland geflohen und später hätten beide bei ihren Aussagen offensichtlich gelogen. Was die Ermittlungen ebenfalls schwierig machte: Die Angeklagten und mehrere weitere Beteiligte gehören dem Club der Osmanen Frankfurt an. Dies sei zwar kein Rockerclub, aber ein Club mit rockerähnlichen Strukturen und einem Verhaltenskodex. Die Angeklagten haben deswegen nicht gesagt, wer der sogenannte Kappenmann ist, der im Verlauf des Kampfes mehrfach eine entscheidende Rolle gehabt habe. Weil noch so viele Fragen offen sind, gehen die Ermittlungen weiter.

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