Rheinpfalz Wann ist eine Plakatwand zu groß?

Placeholder-Image

Wie viele Werbetafeln sind an einem Standort zulässig? Diese Frage beschäftigte den Kreisrechtsausschuss. Hintergrund ist die Absicht eines Pirmasenser Unternehmens, das Großflächenwerbung betreibt, am Ortseingang von Hinterweidenthal (von der B 10 kommend) eine sogenannte Euro-Norm-Werbetafel aufzustellen.

Das Bauamt des Kreises hält die 2,70 mal 3,70 Meter große Plakatwerbetafel – die sogenannte Euro-Norm-Werbetafel – mittlerweile für genehmigungsfähig. Die Ortsgemeinde Hinterweidenthal hingegen hat dem Antrag das Einvernehmen verweigert. Dieses könnte, wenn es keine rechtlichen Gründe gibt, die dem Aufstellen der Werbetafel entgegenstehen, vom Kreis ersetzt werden. Geplant waren ursprünglich zwei Werbetafeln dieser Art auf dem Grundstück am Ortseingang, wo Obst- und Gemüsestände zu finden sind. Dort gab es, als der Antrag gestellt wurde, bereits so viele Werbeschilder, dass das Bauamt die Genehmigung versagte. Zudem wurden im vergangenen Sommer, so der Vertreter des Bauamtes, auf dem Grundstück zehn bis 15 vorhandene Werbeschilder auf Verlangen der Behörde entfernt. Der Zustand sei nicht mehr tragbar gewesen. Der Grundstückseigentümer wird sein Gelände ohnehin verändern. Er möchte einen stationären Obststand mit Überdachung errichten. Für den Stand stellte er einen Bauantrag, der auch die vorgesehenen Werbetafeln auf dem Grundstück beinhaltet. In diesem Bauantrag ist auch eine Euro-Norm-Werbetafel des Pirmasenser Unternehmens vorgesehen. Der Grundstückseigentümer habe einen Bauantrag für mehr als drei Werbeanlagen auf dem Grundstück gestellt. Neben der Euro-Norm-Werbetafel geht es um Schilder für den Obst- und Gemüsestand. Die beantragte Anzahl hält das Bauamt des Kreises für vertretbar. Die Schilder würden im gesetzlichen Sinn keine sogenannte störende Wirkung entfalten. Die Ortsgemeinde sah das bisher anders. Da bestehe zum einen die Angst, dass es solche Werbetafeln auch noch an anderen Standorten im Ort geben wird. Im gesamten Kreis, informierte der Bauamtsvertreter, würden derzeit gehäuft Bauanträge für die Euro-Norm-Werbetafeln gestellt. Zudem hält der Gemeinderat die Tafel für zu groß. Das hatte die Bürgermeisterin dem Bauamt telefonisch als Grund mitgeteilt, warum sie ihr Einvernehmen versagte. Die Bürgermeisterin habe zugesagt, dass sich der Rat in der nächsten Sitzung noch mal mit dem Fall befassen wird. Das Argument der Gemeinde kenne sie, sagte die Anwältin des Werbeunternehmens. Das käme auch von anderen Gemeinden. Entscheidend sei aber die Rechtslage. Und die gestatte solche Werbeanlagen, auf denen Unternehmen wechselweise werben können. Sind die Werbetafeln nicht vermietet, werde in der Regel kostenfrei – die Plakate werden zur Verfügung gestellt – für Aktionen wie „Brot für die Welt“ geworben. Diese Beklebung diene auch dem Schutz der Werbetafel. Da sich die Sache vermutlich erledige, weil der Bauantrag genehmigungsfähig scheine und die Tafel aufgestellt werden könne, sei es möglicherweise ungewöhnlich, dass eine Sitzung des Kreisrechtsausschusses anberaumt worden sei. „Wir wollten vermeiden, dass sie eine Klage wegen Untätigkeit erheben, wollten zeigen, dass im Hintergrund an der Sache gearbeitet wird“, sagte der Kreisrechtsausschussvorsitzende Oliver Minakaran schmunzelnd. Davon ausgehend, dass sich der Hinterweidenthaler Gemeinderat wie angekündigt schnell mit der Sache befassen wird und dann entweder das Einvernehmen hergestellt wird oder vom Kreis entsprechend der Rechtslage ersetzt werde, wenn der Bauantrag genehmigt werden kann, werde es keine Untätigkeitsklage geben, merkte die Anwältin des Unternehmens an. (add)

x