Rheinpfalz Unschuldig am Tod der beiden Senioren

Das Verfahren gegen den Autofahrer, der am 16. Januar zwei Senioren an der Autobahnauffahrt angefahren und so schwer verletzt hatte, dass beide an den Unfallfolgen starben, ist eingestellt worden.

Iris Weingardt, Leitende Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Zweibrücken, teilte das gestern auf Anfrage mit. Die 82-jährige Frau erlag kurz nach dem Unfall ihren schweren Verletzungen, ihr 79-jähriger Ehemann starb zweieinhalb Wochen später im Uniklinikum Homburg. Die beiden hatten am 16. Januar abends bei Dunkelheit die Autobahnauffahrt überquert und waren dabei von dem Wagen eines 44-jährigen Saarbrückers erfasst worden. Das Unfallgeschehen selbst haben keine weiteren Zeugen beobachten können, erläuterte Weingardt. Weshalb die beiden Senioren sich an der Unfallstelle befanden, lasse sich nur vermuten. Vermutlich gingen sie spazieren. Laut Staatsanwaltschaft gibt es keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Autofahrer zum Unfallzeitpunkt in seiner Wahrnehmung beeinträchtigt war. Nach dem Sachverständigengutachten sei dem Fahrzeugführer nicht nachweisbar, dass er den Unfall hätte vermeiden können, so Weingardt. Er sei mit geringer Geschwindigkeit mit dem Fahrzeug abgebogen. „Die beiden Senioren waren etwa zwei Sekunden vor dem Kollisionszeitpunkt von der Verkehrsinsel aus auf die Fahrbahn getreten. Zu diesem Zeitpunkt waren sie für den 44-Jährigen aufgrund der Lichtverhältnisse noch nicht erkennbar, da die Scheinwerferlichtkegel den Überquerungsbereich noch nicht ausgeleuchtet hatte“, teilt Weingardt mit. Der Autofahrer habe laut dem Sachverständigen keine Zeit mehr für eine aktive Abwehrreaktion gehabt.

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