Rheinpfalz Unfallfahrer nehmen Urteil nicht an

Auch der Anwalt des Porschefahrers geht in Berufung.
Auch der Anwalt des Porschefahrers geht in Berufung.

«Contwig/Zweibrücken.» Sieben Monate Bewährung, eine Geldstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis bis Dezember. So lautet das Urteil gegen den Porsche- und Mercedesfahrer, das Richter Christian Orth Ende April am Amtsgericht verkündet hat. Beide sind an Pfingstsamstag vergangenen Jahres in ein Stauende auf der A 8 bei Contwig gefahren. Zuvor sollen sie sich mit ihren hochmotorisierten Boliden ein Straßenrennen geliefert haben, so der Vorwurf. Johannes Berg, der Anwalt des Mercedesfahrers, hat bereits kurz nach der Verkündung des Urteils am Amtsgericht das Berufungsverfahren angekündigt. Max Kampschulte, der Anwalt des Porschefahrers, hielt sich zu diesem Zeitpunkt diesbezüglich noch zurück. Jetzt bestätigte aber auch Kampschulte auf Anfrage der RHEINPFALZ, dass er ein Berufungsverfahren einleiten will. Bei der Massenkarambolage auf der Autobahn wurden sieben Personen verletzt. Außerdem entstand ein hoher Sachschaden. Laut Staatsanwaltschaft lag der Grund für den Unfall darin, dass sich die beiden Sportwagenfahrer ein Rennen geliefert haben sollen. Daher seien beide Fahrer viel zu schnell unterwegs gewesen und hätten das Stauende nicht rechtzeitig gesehen. Hinzu komme noch der extrem kurze Abstand, den die Sportwagen durchgehend zueinander gehabt haben sollen, so die Anklage. Richter Orth verurteilte beide Fahrer im April wegen des Tatvorwurfs des illegalen Straßenrennens. Wann der Termin fürs Berufungsverfahren vorm Landgericht angesetzt wird, können Berg, Kampschulte und das Gericht derzeit noch nicht beantworten. Es stehe bisher kein Datum fest. Laut Berg ist der Hauptgrund hierfür, dass „es eine hohe Zahl an Zeugen gibt, für die alle ein Termin gefunden werden muss, der passt“, so Berg. Sollte die Terminfindung aber noch länger dauern, will er weitere Schritte für seinen Mandanten einleiten: Berg will gegen den Entzug der Fahrerlaubnis seines Mandanten vorgehen. Kampschulte bestätigte, dass es diese Möglichkeit gibt, wollte sich aber nicht weiter dazu äußern. Berg erklärte im April gegenüber der RHEINPFALZ, dass der Arbeitgeber des Mercedesfahrers — ein Autohaus — seinem Mandanten bereits mit der Kündigung gedroht habe. Zudem würden auf beide Angeklagten hohe zivilrechtliche Forderungen zukommen. „Die sind ganz schlimm, weil es dann sein kann, dass die Versicherung nicht zahlt“, erklärte Anwalt Berg im April. Kampschulte kritisierte in seinem Plädoyer vorm Amtsgericht, dass die Polizei erst dann wegen eines illegalen Rennens zu ermitteln begonnen habe, nachdem auf Facebook Diskussionen über den Unfall und die Fahrer hochgekommen sind. Auch Berg sprach sich gegen die Anklage eines illegalen Straßenrennens zwischen den beiden Sportwagenfahrern aus. „Es sprechen da aus meiner Sicht zu viele Punkte dagegen“, sagte Berg im April. Die entscheidenden Punkte waren laut Berg: Beide Autos seien nicht immer hintereinander gefahren und hätten sich nie überholt. Beide Fahrer seien nicht so schnell gefahren, wie es ihnen technisch möglich gewesen wäre. Der Porsche, der wesentlich schneller fahren könne als der Mercedes, sei diesem nicht davongefahren. „Das ist doch sehr untypisch für ein Kraftfahrzeugrennen“, sagte Berg bei seinem Plädoyer vorm Amtsgericht.

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