Rheinpfalz Tote Saatkrähen: Nachweis für Straftat nicht zu erbringen
„Wir hatten uns schon gedacht, dass nicht viel dabei rauskommt.“ Das sagte Susa Dornè, Vorsitzende der Wildvogelrettung Bad Dürkheim/ Hochspeyer, zur Einstellung des Verfahrens um die toten Saatkrähen in Zweibrücken. Ein Ziel ihres Vereins sei es aber auch, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass es verboten ist, die unter Artenschutz stehenden Vögel zu töten, zu vergiften, zu verletzen oder zu jagen.
„Viele meinen, das sei nicht weiter verwerflich, weil ihnen die Krähen, die Schmutz und Lärm verursachen, lästig sind“, so Dornè. Wer allerdings glaube, er könne die Tiere in Wildwestmanier per Gift, Gewehr oder sonst wie gewaltsam ausrotten, liege falsch und müsse auch künftig mit einer Anzeige rechnen. „Das vorsätzliche Töten von Saatkrähen ist rechtswidrig“, betont die Tierschützerin. Die Anzeige gestellt hatte nicht die Wildvogelrettung, sondern der Präsident des rheinland-pfälzischen Naturschutzverbands Pollichia, Jürgen Ott aus Trippstadt. Da ihm noch keine Begründung für die Verfahrenseinstellung vorlag, konnte er nicht sagen, ob die Pollichia die Entscheidung akzeptiert oder weitere rechtliche Schritte einleitet. Auch Ott betonte, dass es darum gehe, zu zeigen, „dass da jemand ist, der aufpasst“. Das Töten von Saatkrähen sei kein Kavaliersdelikt, sondern ein schwerer Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Ott: „Wir lassen das nicht durchgehen.“ Die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt erklärte auf Anfrage, dass eine Straftat nicht nachgewiesen werden konnte. Es gebe keinen zweifelsfreien Beleg dafür, dass bewusst Gift ausgelegt wurde. Zur Frage, ob es möglich ist, die Einstellung anzufechten, verwies Weingardt auf das Klageerzwingungsverfahren. Ein solches sei aber nicht eröffnet. Laut Weingardt konnte nicht bewiesen werden, dass sämtliche der im Mai 2018 in der Allee gefundenen toten Krähen durch Gift starben. Die Wildvogelrettung hatte vier Tiere an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe geschickt, untersucht wurden sie in einem Münchner Labor. Die Kreisverwaltung Südwestpfalz schickte fünf verendete Krähen ans Landesuntersuchungsamt (LUA) Koblenz. Dessen Sprecher wies darauf hin, dass beide Befunde aus demselben Labor, dem der Uni München, stammen. „Das LUA hat seine eigenen toxikologischen Untersuchungen eingestellt. Seitdem schicken wir Proben bei Verdacht auf Vergiftungen an das Institut für Pharmakologie, Toxikologie und Pharmazie der tierärztlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität“, so der Sprecher. Laut Weingardt ändert die Tatsache, dass die Gutachten aus demselben Labor sind, nichts am Ergebnis. Dass bei der einen Untersuchung Gift gefunden wurde, bei der anderen nicht, obwohl beide im selben Labor vorgenommen wurden, erklärt Ginkel so: „Bei einer Vergiftung müssen nicht zwangsläufig alle Tiere aus der Gruppe daran verenden. Denkbar wäre etwa auch, dass ein Jungvogel stirbt, weil seine Nahrungsbeschaffer am Gift verendet sind.“ Insgesamt wurden laut Weingardt neun Krähen untersucht, dabei von fünfen Leberproben genommen. Bei einer der Leberproben wurden Rückstände von Coumatetralyl festgestellt, ein in freiverkäuflichen Ratten- und Mäuseködern enthaltener Stoff. Bei vier der Krähen, die die Wildvogelrettung zur Untersuchung gegeben hatte – darunter das Tier mit dem positiven Coumatetralylbefund –, seien auch Futtermangel und Salmonellen festgestellt worden. Unabhängig davon hätten die Ermittlungen keine sonstigen Hinweise darauf ergeben, dass in der Allee gezielt Gift ausgelegt wurde.