Rheinpfalz Streit um viel Geld beschäftigt Gericht
«NEUSTADT/HELTERSBERG.» Rund 470.000 Euro Schadensersatz fordert die Ortsgemeinde Heltersberg vom früheren Ortsbürgermeister Harald Jung, dem früheren Verbandsbürgermeister von Waldfischbach-Burgalben, Winfried Krämer, und dem Ingenieurbüro ISA aus Heltersberg, dessen Inhaber Günter Jochum früher zugleich Ortsbeigeordneter in Heltersberg war. Die Ansprüche macht die Ortsgemeinde wegen entstandenen Schadens im Rahmen der Sanierung des Hensel’schen Anwesens geltend. 371.000 Euro Landeszuschuss plus 58.000 Euro Zinsen musste die Ortsgemeinde zurückzahlen. Gestern beschäftigte der Fall das Verwaltungsgericht in Neustadt. Die Ortsgemeinde sieht die drei Beklagten gesamtschuldnerisch verantwortlich. Deshalb wurde bei allen dreien die gleiche Schadensersatzforderung geltend gemacht. Besagte 371.000 Euro Landeszuschuss, 58.000 Euro Zinsen und 41.300 Euro Ingenieurhonorar, das von Seiten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und von einem Gutachter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in derselben Sache als überhöht eingestuft worden war. Die Forderung wegen des Ingenieurhonorars trennte das Verwaltungsgericht gestern vom Verfahren ab. Es will abwarten, wie das Landgericht Zweibrücken, das auch mit dem Fall befasst ist, in dieser Frage entscheidet. Untreue-Verfahren eingestellt Gegenüber Jung und Krämer macht die Ortsgemeinde, die im Verfahren von der Verbandsgemeindeverwaltung vertreten wird, den Schadensersatz über sogenannte Leistungsbescheide geltend. Jung und Krämer klagen gegen die Bescheide. Jungs Klage wurde gestern verhandelt, Krämers Verfahren ruht. Die Forderungen an das Ingenieurbüro ISA wurden zivilrechtlich beim Landgericht Zweibrücken eingeklagt. Im Gegenzug hat ISA die Gemeinde Heltersberg verklagt, fordert von dieser über 600.000 Euro mit Verweis auf die Schlussrechnung zum Hensel’schen Anwesen (rund 300.000) und macht 300.000 Euro entgangenen Gewinn geltend. Strafrechtlich waren die Vorgänge, wie berichtet, von der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern untersucht worden. Ermittelt wurde gegen Jung und Jochum wegen des Verdachts auf Untreue. Gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 9000 Euro (Jung) und 20.000 Euro (Jochum) waren diese Verfahren eingestellt worden. In diesem Ermittlungsverfahren getätigte Zeugenaussagen waren gestern beim Verwaltungsgericht Thema. Unter anderem die Aussage, dass der Architektenvertrag verschwunden sei, den Jung unterschrieben hatte. Der damalige Verbandsbürgermeister Krämer hatte zu einem früheren Zeitpunkt einen Fehler der Verwaltung eingeräumt und erklärt, dass der Vertrag wohl versehentlich vernichtet worden sei. Im Ermittlungsverfahren in Kaiserslautern hatte aber wohl der damals zuständige Abteilungsleiter der Verbandsgemeinde, Karl-Heinz Reichert, erklärt, dass in der Bauabteilung keine Akten vernichtet worden seien. „Wir reden hier über eine halbe Million Euro, und Sie haben den Vertrag, der zugrunde liegt, nicht?“, fragte Beisitzender Richter Klaus Scheurer etwas ungehalten den Anwalt von Jung. Dass zumindest ein Entwurf des Vertrages vorliegt, war dem Anwalt im Februar mitgeteilt worden, „aber Sie haben keine Akteneinsicht beantragt“, bemängelte Scheurer. Der Anwalt hatte erklärt, er kenne den Inhalt des Vertrages nicht. Die Akteneinsicht beantragte er erst gestern. Deshalb wurde das Verfahren unterbrochen. Fortsetzung am Freitag. Anwalt: „Schaden steht nicht fest“ Der Anwalt der Verbandsgemeinde verwies darauf, dass alle Beteiligten – Jung, Krämer und Jochum – zum damaligen Zeitpunkt derselben Partei, der CDU, angehört hatten. Zudem habe die CDU die absolute Ratsmehrheit in Heltersberg gehabt. Er verwies auf Zeugenaussagen in Kaiserslautern, wonach sich Mitarbeiter der VG geweigert hätten, Rechnungen, die ISA vorgelegt habe, zu bezahlen, weil diese nicht fällig waren. Daraufhin seien die ISA-Vertreter zum damaligen Verwaltungschef Krämer gegangen, der dann die Auszahlungen angewiesen habe. Aus Sicht des Anwalts von Jung hätte das gestern alles gar nicht thematisiert werden müssen. So lange die Schadenshöhe noch nicht endgültig feststehe, seien die Schadenersatzforderungen in den Leistungsbescheiden nicht rechtens. Nach Erachten des Anwalts steht der Schaden nicht fest. Zahle zum Beispiel ISA den Schaden, sei ja gar kein Schaden da, den sein Mandant bezahlen müsse. Aus seiner Sicht ist der Dienstherr verpflichtet, wenn es um Beamte und private Dritte gehe, zunächst zu klären, ob es Dritte gibt, die für den Schaden haften. Wegen der drohenden Verjährung hätte eine Feststellungsklage erhoben werden können, aber kein Leistungsbescheid gestellt werden dürfen. Für Jung sei diese Forderung, die nicht durch eine Versicherung gedeckt sei, existenzbedrohend. Die Vorsitzende der Kammer, die sich mit der Klage befasst – Verwaltungsgerichtspräsidentin Elisabeth Faber Kleinknecht – machte deutlich, was aus Sicht des Verwaltungsgerichtes die zu klärenden Fragen sind. Zum einen, ob tatsächlich grob fahrlässig gehandelt worden sei. Bei leichter Fahrlässigkeit greife die Forderung sicher nicht. Unstreitig sei, dass ein Ortsbürgermeister ein Beamter sei. Deshalb stelle sich die Frage, ob es eine Pflichtverletzung gegeben hat, ob sich Jung grob fahrlässig verhalten hat, indem er den Architektenvertrag unterschrieben hat. Für ein Projekt in einer Größenordnung, das zwingend vorausgesetzt habe, dass die Architektenleistung ausgeschrieben wird. Richter zweifelt an Ratsbeschluss Die Frage sei, ob Jung als Ortsbürgermeister nicht verpflichtet gewesen wäre, sich fachlich Rat bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu holen, bevor er den Vertrag unterschreibt. Ein Ortsbürgermeister müsse mit der Verbandsgemeinde zusammenzuarbeiten, gerade wenn es um Projekte geht, die den üblichen Aufgabenrahmen übersteigen. Unterschrieben habe Jung diesen Vertrag zwei Wochen, bevor überhaupt ein Zuschussantrag gestellt worden war. Im Zuge der gestrigen Verhandlung kamen bei Richter Scheurer auch Zweifel auf, ob es tatsächlich einen Ratsbeschluss zum Architektenvertrag gibt. Dass dem so sei, sei zu Gunsten des Klägers immer als unstreitig angesehen worden. Was vorliege, sei eine Empfehlung des Bauausschusses. Jetzt wolle er aber auch den Ratsbeschluss sehen, machte Scheurer deutlich. Dieser soll vom 6. oder 8. April 2005 datieren und bis zum nächsten Termin vorliegen.