Rheinpfalz Sterben wird teurer

Als nächste Gemeinde hat Erlenbach jetzt seine Friedhofsgebühren angehoben. In der Sitzung am Mittwoch erhöhte der Rat die Gebühren im Schnitt um etwa 20 Prozent.
Auch Erlenbach kam damit einer Auflage der Kreisverwaltung zur Haushaltsgenehmigung nach, welche gefordert hatte, dass die Gemeinde spätestens ab 2016 erhöhen muss. Die letzte Erhöhung erfolgte 2013. Mathias Detzen von der Verbandsgemeinde erläuterte dem Rat, dass die Aufsichtsbehörde seit einiger Zeit für das Friedhofswesen eine Kalkulation einfordere. Das sei im Falle Erlenbach nicht einfach gewesen, weil die Einnahmen dort bedingt durch die Sterbefälle sehr schwankten. Das Minus sei dort so hoch, dass ein Plan auch nicht annähernd kostendeckend gestaltet werden könne. Die letzten fünf Jahre hatte er als Grundlage für seine neue Kalkulation herangezogen. Die Benutzung der Leichenhalle bereite in jedem Jahr ein Defizit, selbst in Jahren mit vielen Bestattungen. So seien es 2014 insgesamt 2500 Euro gewesen. Ein Problem für die Gemeinden sei auch die zunehmende Urnenbestattung, weil hier weniger Einnahmen fließen würden. Besonders gravierend sei dies im Ortsteil Lauterschwan. Im Schnitt der letzten fünf Jahre trage die Gemeinde jeweils ein Defizit von 5000 Euro. Ortschef Bernd Arnold berichtete, ein Bürger habe ihn angesprochen, eventuell den Friedhof Lauterschwan zu schließen. Arnold: „Das wäre eine menschliche Schande!“ Ein weiteres Problem in Erlenbach sei, dass keine Tiefgräber möglich seien. Das habe sich aus einer Bodenuntersuchung der Kreisverwaltung ergeben. Aus diesem Grund gebe es viele Doppelgräber, welche meist höhere Kosten verursachten. Deshalb müsste die Gemeinde eigentlich die Gebühren für Doppelgräber viel stärker erhöhen. Das möchte wiederum der Rat nicht und könnte auch niemand mehr bezahlen, so Arnold. Detzen weiter zur Kalkulation: „In den letzten fünf Jahren hatten wir 33 Bestattungen. Bei den Grabstätten hatten wir damit ein Minus von 419 Euro pro Bestattung, zusätzlich bei der Leichenhalle jeweils ein Minus von 308 Euro.“ Auf Vorschlag der Verwaltung erhöhte der Rat dann die Friedhofsgebühren beim Reihengrab (Nutzungsdauer 30 Jahre) von 476 auf 570 Euro, beim Urnenreihengrab von 240 auf 300 Euro. Bei den Wahlgrabstätten (Nutzungsrecht 35 Jahre) wurde das Doppelgrab von bisher 1274 auf 1505 Euro erhöht, das Urnenwahlgrab von 651 auf 770 Euro. Die Gebühren für den Grabaushub wurden von 370 auf 700 Euro erhöht, die Benutzung der Leichenhalle von 200 auf 240 Euro 2016. Über die Sanierung der Halle wird in der nächsten Sitzung beraten. Arnold regte an, den Bebauungsplan Lauterschwan zu ändern. Der Streifen einer Haltebucht in der Vogesenstraße soll an einen Anlieger zur Grundstücksabrundung gehen. (na)