Rheinpfalz „Stadt hat grob fahrlässig gehandelt“
Seit 2012 haben die Stadtwerke von der Stadt Bad Bergzabern und diese wiederum von den Bürgern mehr als 50.000 Euro zu viel für die Installation von 93 neuen LED-Lampen und Masten berechnet, behaupten Ingrid und Rüdiger Burkart. Sie haben gegen die Stadt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt geklagt.
Im Januar hat sich die Stadt Bad Bergzabern, vertreten durch die Verbandsgemeinde, vor dem Verwaltungsgericht Neustadt bereiterklärt, den Beitragsbescheid für die Installation von LED-Straßenlampen für das Grundstück der Familie Burkart zu senken. „Damit haben wir vollumfänglich recht bekommen, die Stadtwerke haben den Dienstleistungsvertrag mit der Stadt nicht eingehalten, vorsätzlich zu viele Arbeitsstunden berechnet und die Stadt hat grob fahrlässig gehandelt und nichts überprüft“, behauptet Rüdiger Burkart. Das Gericht sei in jedem Punkt seiner Argumentation gefolgt, der Ausbaubeitrag sei exakt um die Summe gesenkt worden, die er errechnet habe. Es ist eine komplizierte Geschichte, die mehrere Aktenordner füllt. 2012 bekommen die Anwohner der Beethovenstraße für die Erneuerung von zehn Straßenlampen samt Masten einen Vorauszahlungsbescheid, der sich im Wesentlichen nach der Grundstücksgröße richtet. Die Gesamtkosten werden mit gut 17.000 Euro angegeben, die auf die Haus- und Grundstücksbesitzer umgelegt wurden. Die Stadtwerke GmbH, eine hundertprozentige Tochter der Stadt, hat die Arbeiten ausgeführt und mit der Stadt abgerechnet. Burkarts legen Widerspruch ein, da ihrer Meinung nach nicht korrekt abgerechnet worden sei. Im Januar 2015 bekommen sie einen neuen Bescheid, bei dem die Gesamtkosten auf rund 16.000 Euro gesenkt wurden. Auch dagegen legen Burkarts Widerspruch ein, den der Kreisrechtsausschuss der Kreisverwaltung abweist. Sie klagen im Januar 2017 vor dem Verwaltungsgericht Neustadt, die Stadt akzeptiert die geforderte Herabsetzung des Gesamtaufwands, der dann auf rund 14.000 Euro sinkt. Die genauen Zahlen: Die Gesamtkosten für die Bürger der Beethovenstraße wurden von 17.552 Euro auf 14.150 herabgesetzt, also um 19,38 Prozent. Für das Ehepaar Burkart und ihr Grundstück ist es eine Reduzierung von 117,76 Euro. Ingrid und Rüdiger Burkart geht es aber nicht um gut 100 Euro, um die sie fast fünf Jahre gestritten haben, sondern um Grundsätzliches. „Meines Erachtens haben die Verbandsgemeindeverwaltung und die Stadt in dieser Angelegenheit total versagt“, sagt Rüdiger Burkart. Im Wesentlichen sei es der seit 1999 bestehende Dienstleistungsvertrag zwischen der Stadt und den Stadtwerken, der nicht eingehalten worden sei, argumentiert er. Nach diesem Vertrag, der der RHEINPFALZ vorliegt, müssen die Kosten unter anderem nach „Selbstkostenpreis für Material und Arbeitsleistung“ berechnet werden. Für Burkart heißt das, dass Stundennachweise geführt werden müssen, was nicht geschehen sei. „Der tatsächliche Aufwand pro Lampe war nur rund eine Stunde, abgerechnet wurden pauschal fünf Stunden, die Verwaltung hat bis heute weder Rapportzettel von den Stadtwerken verlangt noch ein einziges Mal den tatsächlichen Arbeitsaufwand kontrolliert, die Masten wurden von einer Fremdfirma gesetzt“, so Burkart, der auch den Gewinnzuschlag der Stadtwerke kritisiert. Den Aufschlag, den ein Unternehmen auf Personal- oder Materialkosten erhebt, um Gewinn zu machen. Auf Nachfrage der RHEINPFALZ, warum die Stadt, vertreten durch die Verbandsgemeinde, vor Gericht den Ausbaubescheid des Ehepaars Burkart reduziert hat, antwortet der geschäftsführende Beamte Gerhard Wolff. „Etwaige“ Gewinnzuschläge, zum Beispiel ein Aufschlag auf Personalkosten in Abstimmung mit der Finanzverwaltung oder Zuschläge auf Materialkosten und auf Fremdleistungen, habe das Verwaltungsgericht als nicht unproblematisch eingestuft. „Das Verfahren wurde übereinstimmend für erledigt erklärt und eingestellt, ein Urteil gibt es nicht“, so Wolff. Das Gericht habe den möglichen Gewinnzuschlag mit 2233 Euro beziffert. „Eine differenzierte Berechnung eines möglicherweise problematischen Gewinnzuschlags erfolgte nicht. Dies war nach der einvernehmlichen Erklärung nicht mehr erforderlich“, so die Antwort der Verwaltung. Zur Frage des Arbeitsaufwandes und der Gewinnzuschläge sagt der Geschäftsführer der Stadtwerke, Christian Müller, auf Nachfrage der RHEINPFALZ: „Wir haben bei der Maßnahme einmal die Lampenköpfe installiert, das waren 1,5 Stunden, beim Stellen der neuen Masten waren es 3,5 Stunden, in der Summe fünf Stunden pro Leuchte“, so Müller. Der vom Finanzamt anerkannte Gewinnaufschlag betrage pro Arbeitsstunde, die mit rund 46 Euro abgerechnet wurde, 7,04 Euro. Ingrid und Rüdiger Burkart beziffern den der Stadt und den Bürgern entstandenen Gesamtschaden für mindestens 90 neue Straßenlampen von 2012 bis 2013 auf rund 53.000 Euro. „In Höhe dieses Betrages haben die Stadtwerke der Stadt vorsätzlich erhöhte Rechnungen gestellt und die Stadt hat ohne Prüfung bezahlt“, ist ihre Schlussfolgerung. Die Stadt sei verpflichtet, diese Beträge von den Stadtwerken zurückzufordern.