Rheinpfalz Sozialgericht lässt Ärzte abblitzen

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Mainz/Kandel. Südpfälzer Ärzte sind mit ihrem Versuch gescheitert, die Neuregelung der Bereitschaftsdienstzentralen im Landkreis Germersheim zu kippen. Das Sozialgericht Mainz hat gestern eine entsprechende Klage abgewiesen.

Die Mediziner aus der Kandeler Gegend hatten sich dagegen gewehrt, dass sie zum Dienst in der Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) in Germersheim verpflichtet wurden. Die Bereitschaftsdienstzentralen stellen im Land die ambulante medizinische Versorgung außerhalb der Öffnungszeiten der Arztpraxen sicher. Hintergrund des Streits ist das neue BDZ-System im Land, das die dafür zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz eingeführt hat. Danach sind 39 Zentralen täglich geöffnet, während bei neun weiteren die Öffnungszeiten eingeschränkt sind. Darunter fällt die BDZ in Kandel, die bis 2009 von den Ärzten in der Region in Eigenregie betrieben und dann von der KV übernommen wurde. Die Einschränkung der Öffnungszeiten in Kandel hatte zur Folge, dass die Mediziner in Germersheim antreten müssen, wo die BDZ nachts für ein Gebiet zuständig ist, das von Speyer im Norden bis zur französischen Grenze im Süden reicht. Die Südpfälzer Ärzte hielten unter anderem die längeren Anfahrtswege für unzumutbar und kritisierten drastisch gestiegene Kosten für die Finanzierung der BDZ. Anfangs klagten mehr als 60 Ärzte, seither seien einige Mediziner aus dem Verfahren ausgeschieden, weil sie aus Altersgründen ihre Praxis aufgegeben hätten, wie ihr Rechtsanwalt Roger Roth sagt. Die KV begründet die Neustrukturierung damit, dass sie ein funktionierendes System für das ganze Land aufbauen müsse. Sie habe sich dabei für ein solidarisches Konzept entschieden, das zwar Ballungsräume belaste, aber eben auch die BDZ-Finanzierung in bevölkerungsarmen Gegenden ermögliche. Das Sozialgericht Mainz hat das KV-Konzept nun gebilligt. Warum, ist aber noch offen. Die streitenden Parteien verzichteten auf eine mündliche Begründung des Urteils. In dem Verfahren ging es jedenfalls nicht darum, wie sinnvoll das KV-Konzept ist. Laut Gerichtssprecher Christian Kalowsky standen verwaltungsrechtliche Aspekte im Vordergrund. Rechtsanwalt Roth hingegen meint, dass eine Rolle gespielt haben könnte, dass der Bereitschaftsdienst in Germersheim zusammenbrechen würde, wenn die Ärzte dort nicht mehr antreten müssten. Ob er das Urteil beim Landessozialgericht anfechten wird, ließ der Kandeler Anwalt auf Anfrage offen. Er verwies auf den Appell des Vorsitzenden Richters an die Parteien, sich außergerichtlich zu einigen. Raum könnte es dafür durch den Wechsel an der KV-Spitze geben. Die bisherige KV-Chefin Sigrid Ultes-Kaiser, der die Südpfälzer Ärzte brachiale Methoden vorwarfen, wurde vor knapp zwei Wochen nicht wiedergewählt. Wie ihr Nachfolger Peter Heinz zu der Frage steht, ist unklar. Die KV kommentierte das Urteil gestern nicht. Erst wolle man die schriftliche Begründung abwarten, sagte Sprecher Rainer Saurwein. |snf

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