Rheinpfalz „Schummeldiesel“ ist zurückzunehmen

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Zu Lasten von Volkswagen sind am Landgericht Kaiserslautern schon mehrere Diesel-Verfahren ausgegangen.

Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Kaiserslautern hat VW zur Rücknahme eines sogenannten Schummeldiesels, bei dem Abgaswerte manipuliert wurden, verurteilt. Das hat die Kölner Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich aus Köln am Donnerstag mitgeteilt.

Der Kaiserslauterer Kläger hatte den Audi Q 5 im Februar 2015 für 45.000 Euro gebraucht mit 40.000 Kilometern erworben. Das Gericht verurteilte den Wolfsburger Konzern zur Rücknahme des Fahrzeugs zu einem Betrag von 40.659 Euro (Urteil vom 16.04.2019, Az. 4 O 356/18). Zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung hatte der Wagen 68.940 Kilometer auf dem Tacho. Das Gericht veranschlagte für das als langlebig geltende Modell eine zu erwartende Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern.

Mehrere Verfahren zu Lasten von Volkswagen

Das Landgericht sah nach Darstellung der Kölner Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung des Autokäufers gegeben. Der VW-Konzern habe unter Verschweigen der gesetzeswidrigen Softwareprogrammierung den Dieselmotor in den Verkehr gebracht. Der Pressesprecher des Landgerichts Kaiserslautern, Michael Stiefenhöfer, widersprach am Donnerstag gegenüber der RHEINPFALZ der Kölner Kanzlei, die in ihrer Mitteilung davon sprach, dass das Landgericht Kaiserslautern erstmalig einer solchen Klage stattgegeben habe. Der Sprecher des Landgerichts sagte der RHEINPFALZ, es habe bisher mehrere solcher Entscheidungen gegeben. Allein in der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kaiserslautern habe es mehrere Verfahren gegeben, die zu Lasten von Volkswagen ausgegangen seien.

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